Am 13. April 2026 hat das Verwaltungsgericht Augsburg ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu vom 11. Februar 2025 aufgehoben hat. Diese Verfügung erlaubte das anlasslose Abschießen von Bibern entlang von Straßen und Bahnlinien und umfasste eine Fläche von etwa 3720 Hektar. Betroffen waren über 1.000 Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 103 Kilometern, die für den streng geschützten Biber wichtige Lebensräume darstellen. Der Bund Naturschutz (BN), der gegen die Verfügung geklagt hatte, begrüßte das Urteil, das bereits am 4. August 2025 vorläufig außer Kraft gesetzt worden war. Der Justiziar des BN, Peter Rottner, lobte die Entscheidung und wies auf die Mängel der ursprünglichen Verfügung hin.
Die Aufhebung der Verfügung ist auch ein Signal an die neue Führung im Oberallgäu. Martin Simon, der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, forderte den neuen Landrat Christian Wilhelm zu einem sachgerechten Umgang mit dem Biber auf. In Bayern leben derzeit schätzungsweise 25.000 Biber, die nur in Ausnahmefällen getötet werden dürfen. Der Umgang mit diesen Tieren ist ein sensibles Thema, da sie durch ihre Aktivitäten in der Natur sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben können.
Rechtswidrigkeiten und Kritik am Landratsamt
Das Gericht kritisierte das Landratsamt Oberallgäu für rechtswidriges Handeln im Umgang mit dem Biber und stellte fest, dass die Allgemeinverfügung zu pauschal sei und den gesetzlichen Vorgaben widerspreche. Die Richter bemängelten, dass das Landratsamt nicht ausreichend darlegen konnte, warum klassische Präventivmaßnahmen gegen Biber im Oberallgäu nicht erfolgreich sein sollten. Diese Entscheidung bestätigt frühere Eilbeschlüsse des Gerichts und stellt die Kompetenz des Landratsamts in Frage.
Die scheidende Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) hatte sich trotz rechtlicher Bedenken für die umstrittenen Abschüsse eingesetzt und den Gesetzgeber aufgefordert, aktiv zu werden. Nach dem Richterspruch ist es zu erwarten, dass der neue Landrat Christian Wilhelm, ebenfalls von den Freien Wählern, die Gesetzmäßigkeit im Umgang mit den Bibern ernst nimmt. In der Region leben etwa 520 Biber in 130 Revieren, und im Jahr 2023 wurden dort 41 Biber getötet.
Die Geschichte des Bibers in Bayern
Der Biber hat in Bayern eine bewegte Geschichte. Im 19. Jahrhundert wurde er durch den Menschen ausgerottet, doch zwischen den 1960er und 1980er Jahren erfolgte eine Wiederansiedlung. Heute wird der Biberbestand in Bayern auf ca. 22.000 Tiere geschätzt, die in etwa 6.000 Revieren leben. Bayern ist mittlerweile fast flächendeckend von Bibern besiedelt, was die Notwendigkeit eines effektiven Bibermanagements unterstreicht. Ziel dieses Managements ist es, schadensbedingte Konflikte zu minimieren und einen günstigen Erhaltungszustand der Biberpopulation sicherzustellen.
Das Bayerische Umweltministerium hat vor über 10 Jahren ein Bibermanagement etabliert, das von etwa 400 ehrenamtlichen und fachlich geschulten Biberberatern unterstützt wird. Der Freistaat Bayern leistet zudem finanzielle Ausgleichszahlungen für durch Biber verursachte Schäden in der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass sowohl die Biberpopulation als auch die Interessen der Landwirte in Einklang gebracht werden können.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die vollständigen Berichte auf Kreisbote und Süddeutsche Zeitung nachlesen.