Heute ist der 30.04.2026 und wir berichten aus dem Oberallgäu über eine bedeutende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Am 13. April 2026 wurde die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu aufgehoben. Dieses Urteil (Aktenzeichen: Au 9 K 25.360) stellt einen wichtigen Sieg für den Bund Naturschutz in Bayern (BN) dar und hat weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit der Biberpopulation in der Region.

Die aufgehobene Verfügung erlaubte den pauschalen Abschuss von Bibern auf einer Fläche von etwa 3.700 Hektar entlang von Verkehrswegen. Diese Regelung wurde zuvor im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung materiell rechtswidrig war und es an Voraussetzungen für eine pauschale, anlasslose Ausnahmegenehmigung fehlte. Zudem gab es keine hinreichende Einzelfallprüfung und keine Darlegung konkreter Schäden, die einen Abschuss gerechtfertigt hätten. Damit wurde die Position des BN, die auf den Schutz des Bibers und die Notwendigkeit einer sachgerechten Prüfung hinweist, erneut untermauert.

Hintergründe zur Biber-Allgemeinverfügung

Die Ursprünge der Biber-Allgemeinverfügung reichen bis zum 2. September 2024 zurück, als der Landkreis Oberallgäu die erste Allgemeinverfügung erließ. Diese wurde vom BN am 9. Oktober 2024 angefochten. Das Verwaltungsgericht Augsburg setzte die Verfügung am 8. November 2024 außer Kraft, doch der Landkreis gab sich nicht geschlagen und erließ am 11. Februar 2025 eine nahezu identische neue Regelung. Der BN klagte erneut, und durch einen Eilantrag wurde die neue Verfügung am 5. Februar 2025 wieder außer Kraft gesetzt. Am 13. April 2026 folgte schließlich die endgültige Aufhebung der Verfügung.

Dr. Christine Margraf, Leiterin des BN-Artenschutzreferates, hebt die positiven Auswirkungen von Biberrevieren hervor. Diese sind nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch für den Hochwasserschutz und die Artenvielfalt. Eine internationale Studie zeigt, dass Biberreviere zehnmal so viel Kohlenstoff speichern wie vergleichbare Areale. Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, betont, dass der Abschuss von Bibern keine dauerhafte Lösung darstellt und dass technische Lösungen, wie der Einsatz von Drahtgittern, effektiver seien. Abschüsse sollten nur als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.

Ausblick und Forderungen

Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, fordert von dem neuen Landrat Christian Wilhelm einen konstruktiven Umgang mit dem Biber. Peter Rottner, Justiziar des BN, äußert sich positiv über das Urteil und hebt die Mängel der ursprünglichen Verfügung hervor. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg könnte somit als Wendepunkt in der Auseinandersetzung um die Biberpopulation im Oberallgäu gewertet werden. Es bleibt spannend, welche Maßnahmen nun ergriffen werden, um den Lebensraum der Biber zu sichern und gleichzeitig die Anliegen der Anwohner zu berücksichtigen.

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Die Ereignisse rund um die Biber-Allgemeinverfügung sind nicht nur ein lokales Thema, sondern stehen auch im Kontext der aktuellen Diskussion um den Naturschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen. Die Entscheidung könnte als wegweisend für zukünftige Regelungen in ganz Deutschland angesehen werden.