Heute ist der 20.05.2026, und in Potsdam brodelt es. Ein geheim gehaltenes Treffen, das im November 2023 stattfand, hat für jede Menge Aufregung gesorgt. Aufgedeckt hat diesen Skandal das Investigativportal CORRECTIV. Diese Enthüllungen führten zu einem bemerkenswerten Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts, das am 8. Mai 2026 verkündet wurde. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin II auf, die es Philipp Ruch, dem Gründer des Zentrums für politische Schönheit (ZPS), untersagt hatte, das Treffen als „Deportationskonferenz“ zu bezeichnen. Ein echter Streitpunkt, der die Gemüter erhitzt!

Der Jurist Ulrich Vosgerau, der die rechtlichen Schritte gegen die Berichterstattung initiierte, wird nicht nur von der Kanzlei Höcker vertreten, sondern trägt auch die Kosten beider Instanzen. Das Kammergericht bestätigte die Erlaubnis des ZPS, den umstrittenen Beitrag zu veröffentlichen, und wies darauf hin, dass Ruchs Äußerung als zulässige Meinungsäußerung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Vosgerau hat es nicht leicht; ihm bleibt kein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil. Ob er vielleicht in einem regulären Klageverfahren erneut gegen Ruch vorgeht, ist unklar.

Die Hintergründe des Treffens

Was genau wurde in Potsdam besprochen? Erik Ahrens, ein Aussteiger aus der rechtsradikalen Szene, äußerte, dass es um die „Remigration“ deutscher Staatsbürger ging. Dies ist ein Begriff, der in der politischen Debatte immer wieder auftaucht und von der AfD im Bundeswahlprogramm 2025 verwendet wird, jedoch ohne Bezug auf Staatsbürger. Komischerweise wird „Remigration“ in diesem Kontext oft als verfassungsfeindlich eingestuft, da es ethnische Kategorien zur Unterscheidung von Staatsbürgern verwendet. Ahrens selbst verwendete in seiner eidesstattlichen Versicherung jedoch nicht die Begriffe „Deportation“ oder „Ausweisung“.

Interessant ist, dass Ruch am 8. Oktober 2025 einen Tweet veröffentlichte, der Vosgerau mit Meineid in Verbindung bringt. Das Landgericht Berlin II hatte Ruchs Äußerungen zunächst als „aus der Luft gegriffen“ abgetan, aber das Kammergericht widersprach dieser Bewertung und sah Ruchs Schlussfolgerung als tragfähig an. So darf Ruch seinen Tweet weiterhin verbreiten, was sicherlich für Aufregung sorgt. Ahrens’ Aussagen stehen im Gegensatz zu Vosgeraus eidesstattlicher Versicherung und werfen ein Licht auf die vielschichtigen und oft verworrenen Narrative, die sich um diese Thematik ranken.

Die Rolle von CORRECTIV

Die Recherchen von CORRECTIV, die sich auch mit Sellners Vortrag zur „Remigration“ befassten, haben nicht nur das Potsdamer Treffen ins Rampenlicht gerückt, sondern auch eine Klage vor einem Hamburger Gericht nach sich gezogen. Dieses entschied zugunsten von CORRECTIV und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung. Doch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange: CORRECTIV ist in Berufung gegangen, und das Kammergericht wird auch in diesem Fall entscheiden müssen. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation weiterentwickelt.

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Insgesamt zeigt sich hier ein komplexes Geflecht aus rechtlichen Auseinandersetzungen, politischen Meinungen und gesellschaftlichen Spannungen. Die Debatte um Begriffe wie „Remigration“ und „Deportation“ spiegelt nicht nur die Herausforderungen wider, die mit der aktuellen politischen Landschaft verbunden sind, sondern wirft auch Fragen zu Meinungsfreiheit und der Rolle von Medien auf. In einem Land, in dem solche Diskussionen oft hitzig geführt werden, bleibt es abzuwarten, wie sich die öffentliche Meinung entwickelt und welche weiteren rechtlichen Schritte möglicherweise folgen werden.