Heute ist der 31.05.2026, und während sich die Menschen in Diepholz auf einen neuen Monat vorbereiten, gibt es Neuigkeiten aus dem benachbarten Landkreis Diepholz in Deutschland. Ab dem 1. Juni wird dort wieder geblitzt! Das ist für viele Autofahrer sicherlich ein Grund, die Geschwindigkeit im Auge zu behalten. Die Blitzstandorte, die in dieser Woche überwacht werden, sind gut verteilt und erstrecken sich über verschiedene Orte, sodass sich niemand zu sicher fühlen sollte.
Der Montag, 1. Juni, beginnt gleich mit mehreren Blitzern: In Erichshof an der Hombachstraße, in Sudweyhe auf der Sudweyher Straße/L334, sowie in Diepholz auf der Maschstraße und der Steinfelder Straße/B214. Auch Moordeich und Stuhr-Varrel sind betroffen, wo auf der Moordeicher Landstraße/L336 und der Schulstraße geblitzt wird. Am Dienstag folgen weitere Blitzstandorte, unter anderem in Heiligenfelde auf der Hannoverschen Straße/B6 und in Wagenfeld auf der Rahdener/B239.
Wo wird diese Woche geblitzt?
Die Blitzwoche setzt sich auch am Mittwoch, 3. Juni, fort. Hier sind die Standorte in Schnepke, Neuenmarhorst und Twistringen auf der Harpstedter Straße/L341 und Vechtaer Straße/L342. Am Donnerstag, dem 4. Juni, stehen Okel, Drebber und Borstel auf der Liste. Für die Autofahrer wird es also spannend – und vielleicht auch etwas nervenaufreibend.
Am Freitag, 5. Juni, sind weitere Orte wie Schwarme und Barenburg betroffen, die auf der Kirchstraße/K143 und Paschenburg/K19 überwacht werden. Zusätzlich gibt es semistationäre Anlagen in Sulingen (Bassumer Straße) und Obernheide (Obernheider Straße). Es bleibt abzuwarten, ob die Autofahrer die Geschwindigkeitslimits einhalten oder ob es zu vielen Überraschungen kommen wird. Änderungen durch die Kreisverwaltung sind dabei jederzeit möglich, was die Planung für die Verkehrsteilnehmer noch aufregender macht.
Rechtsgrundlagen und Vorschriften für Blitzer
Damit diese Blitzaktionen rechtmäßig sind, müssen zahlreiche Vorschriften und gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Zulassung der Messgeräte, regelmäßige Eichungen und die Zuständigkeit der Behörden spielen dabei eine entscheidende Rolle. In Deutschland variiert die Rechtsgrundlage für Blitzer je nach Bundesland, da die Geschwindigkeitsüberwachung Ländersache ist. Autofahrer haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen, falls sie den Verdacht haben, dass nicht alle Richtlinien befolgt wurden.
Es ist wichtig zu wissen, dass private Firmen keine Blitzer betreiben dürfen, da deren Messungen nicht als Grundlage für Bußgeldbescheide dienen können. Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die von der Polizei oder kommunalen Behörden durchgeführt werden muss. Messgeräte müssen bestimmten Anforderungen genügen und regelmäßig geeicht werden, was alles durch das Eichgesetz und die Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) geregelt wird.
Für alle Autofahrer, die in der Region unterwegs sind, heißt es also: Augen auf und Geschwindigkeit im Griff behalten! Die Blitzstandorte sind bekannt, die Vorschriften klar – jetzt gilt es, sich daran zu halten. Wer mehr über die aktuellen Blitzstandorte erfahren möchte, kann die vollständige Liste auf der Seite des Weser-Kurier nachlesen: Hier stehen die Blitzer in der Woche ab 1. Juni.
