In Deutschland geht es wieder einmal hoch her: Daniela Klette, eine ehemalige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), steht vor dem Landgericht in Verden. Sie wird beschuldigt, an einer Reihe von bewaffneten Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein. Diese Überfälle, so die Anklage, haben zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stattgefunden. Eine Beute von über 2,7 Millionen Euro soll dabei erzielt worden sein. Klette, die im Februar 2024 in Berlin festgenommen wurde, hat seitdem mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen und hat keine Vorstrafe.
Laut ihrem Anwalt, Lukas Theune, gibt es jedoch keine Beweise für ihre direkte Beteiligung an den Taten, und er fordert einen Freispruch. Er argumentiert, dass Klette nur gegen das Waffengesetz verstoßen habe und eine Bewährungsstrafe für angemessen halte. Bei der Festnahme wurden Waffen, Munition, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld gefunden, was die Staatsanwaltschaft als Indiz für ihre kriminelle Vergangenheit wertet. Der Haftbefehl gegen sie sollte aufgehoben werden, doch ihr Anwalt rechnet mit einer Verurteilung.
Der Prozess und die Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Mordes und schweren bandenmäßigen Raubes. In allen angeklagten Fällen gab es jedoch keine physischen Verletzungen, auch wenn einige Opfer psychische Probleme erlitten haben. Klette selbst hat das Leid der Geschädigten anerkannt, räumt aber keine direkte Beteiligung an den Taten ein. Sie bezeichnet die Überfälle als notwendig zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund und sieht sich als Opfer des politischen Systems – eine eher gewagte Sichtweise, die nicht jeden überzeugen dürfte.
Die Verteidigung hat zudem kritisiert, dass die Rahmenbedingungen des Prozesses und die Sicherheitsvorkehrungen, wie der Transport Klette in gepanzerten Fahrzeugen, unangemessen seien. Verwirrung gibt es auch um die Verwendung von Künstlicher Intelligenz zur Datenauswertung, die laut Anwalt Theune nur belastende Informationen herausfiltert. Zeugen, die belastend aussagen könnten, wurden nicht gehört, und Sachverständige konnten nicht vor Gericht befragt werden, was die Überprüfbarkeit ihrer Gutachten erheblich beeinträchtigt.
Ein Blick in die Vergangenheit
Um zu verstehen, wie solche Fälle entstehen, muss man einen Blick in die Geschichte werfen. Die Anfänge des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland liegen in den Studentenunruhen von 1968/69. Extremistische Gruppierungen, die Gewalt gegen Sachen als legitimes Mittel zur Veränderung des etablierten Systems betrachteten, führten zur Gründung der RAF im Jahr 1970. Die RAF, bekannt für ihre brutalen Anschläge, wollte mit Terroranschlägen die Gesellschaft erschüttern und setzte Gewalt gegen Menschen ein, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Die Reaktion des Staates war eine Transformation in einen Polizeistaat mit großangelegten Fahndungen und Anti-Terrorismus-Gesetzen.
Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Folgen solcher Strömungen nicht einfach vergessen werden können. Klette hat, ob gewollt oder ungewollt, einen Teil dieser düsteren Geschichte mitgeschrieben. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, und die Verteidiger von Klette wollen das Schlusswort halten. Wie es ausgeht? Das bleibt abzuwarten.
