Im Herzen des Oberbergischen Kreises, genauer gesagt in Bergneustadt, hat der Stadtrat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ein muslimisches Gräberfeld wird auf dem städtischen Friedhof eingerichtet! Mit einer überwältigenden Mehrheit von 32 Ja-Stimmen – nur eine Gegenstimme von der UWG und zwei Enthaltungen von der AfD – fiel der Beschluss, der bereits 2024 in den Grundzügen angestoßen wurde. Allerdings war es Prof. Dr. Thomas Lemmen, der mit seiner Expertise Licht ins Detaildunkel brachte und die Genehmigung beim Oberbergischen Kreis auf den Weg brachte.
Die geplante Fläche wird oberhalb der Friedhofshalle entstehen, ein Ort, der zukünftig für viele Muslime in Bergneustadt von großer Bedeutung sein könnte. Die Bestattungen werden gemäß den islamischen Riten erfolgen: Die Gräber müssen in Richtung Mekka ausgerichtet werden und die Toten werden traditionell in Tüchern beigesetzt – eine sarglose Bestattung, die seit 2014 im nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetz ermöglicht wird, allerdings mit der Voraussetzung des Transports der Verstorbenen in einem Sarg.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Laufzeit der Gräber beträgt 30 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Diese Entscheidung sollte nicht nur den Bedürfnissen der muslimischen Gemeinde in Bergneustadt Rechnung tragen, sondern auch die Diskussion über Gleichheit in Bestattungsformen anstoßen. Wolfgang Lenz von der AfD und Jens-Holger Pütz von der UWG äußerten Bedenken, dass es hier zu Ungleichheiten kommen könnte. Die SPD hingegen wollte einen Satzungsentwurf erarbeiten und den Antrag in eine Arbeitsgruppe verweisen, was jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Ein wenig hitzige Debatte, die zeigt, wie wichtig und zugleich heikel das Thema ist.
Mehmet Pektas von der FWGB unterstrich den wachsenden Bedarf an Bestattungsmöglichkeiten für Muslime in der Region. Ein Bedürfnis, das immer mehr Menschen in Bergneustadt mit ihren eigenen Geschichten und Traditionen verbindet.
Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen
Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, das solche sarglosen Bestattungen erlaubt, stellt sicher, dass die kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Menschen respektiert werden. Doch es bringt auch Herausforderungen mit sich. Die notwendige Anpassung der Friedhofssatzung, die nach Genehmigung durch den Kreis erlassen werden muss, wird sicher nicht ohne Diskussionen abgehen. Alle Beteiligten sind gefordert, einen Weg zu finden, der sowohl die Traditionen der Muslime als auch die gesetzlichen Vorgaben respektiert.
Es ist spannend zu beobachten, wie sich die Stadt und ihre Bewohner mit diesem Thema auseinander setzen. Die Frage, wie Bestattung und Trauerkultur in einer immer vielfältigeren Gesellschaft gestaltet werden können, wird uns langfristig beschäftigen.
Wie es weitergeht? Bleiben Sie dran, denn das Thema wird uns sicher noch einige spannende Entwicklungen bescheren!
