Im Rhein-Erft-Kreis tut sich was! Ganze 5 Millionen Euro fließen in die Sportstätten vor Ort. Diese Summe stammt aus der NRW-Sportmilliarde und wurde durch die Landtagsabgeordnete Antje Grothus (Grüne) bekanntgegeben. Die Vereine hier haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie das Geld verwenden. Ob neue Duschen, ein frischer Sporthallenbelag oder die Aufwertung der Außenanlagen – die Möglichkeiten sind vielfältig!

Ein spannender Aspekt ist, dass die Vereine im Rhein-Erft-Kreis fast dreimal so viele Mittel für die Sportförderung im Jahr 2025 erhalten wie die Kommunen. Das zeigt, wie wertvoll die lokale Sportlandschaft ist. Insgesamt gehen 200 Millionen Euro des NRW-Anteils direkt an die Stadt- und Kreissportbünde. Die Verteilung der Fördermittel in den einzelnen Städten ist ebenfalls interessant:

Stadt Fördermittel
Bedburg 261.508 Euro
Bergheim 659.705 Euro
Brühl 482.960 Euro
Elsdorf 233.369 Euro
Erftstadt 530.739 Euro
Frechen 530.739 Euro
Hürth 649.942 Euro
Kerpen 717.588 Euro
Pulheim 597.228 Euro
Wesseling 406.984 Euro

Ein Blick auf die Förderprogramme

Die Gelder, die jetzt bereitgestellt werden, sind Teil des Programms „Moderne Sportstätte 2022“, einem einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Mit einem Gesamtbudget von 300 Millionen Euro stehen die Mittel Sportvereinen und -verbänden zur Verfügung. Interessanterweise sind die Mittel aus diesem Programm nahezu vollständig ausgeschöpft. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist!

Die Vereine müssen allerdings auch einen Verwendungsnachweis bis spätestens 30.06.2027 bei der NRW.BANK einreichen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind über die zuständigen Kreis- oder Stadtsportbünde erhältlich. Das ist wichtig, denn die richtigen Ansprechpartner können oft den entscheidenden Unterschied machen.

Förderfähige Maßnahmen und Richtlinien

Die Sportstättenbauförderrichtlinie, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, sieht vor, dass herausragende Sportstätten in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Ziel ist es, eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für Hochleistungstraining und Wettkämpfe zu schaffen. Das umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, von Neubauten über Umgestaltungen bis hin zu Modernisierungen. Gemeinden, gemeinnützige Sportorganisationen und sogar natürliche Personen können von diesen Förderungen profitieren.

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Um die Zuwendungen zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die Notwendigkeit der Baumaßnahme und die Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes. Das ist nicht nur bürokratisch, sondern auch wichtig, um sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird.

Das alles zeigt, wie engagiert Nordrhein-Westfalen ist, die Sportinfrastruktur auf Vordermann zu bringen. Es bleibt abzuwarten, wie die Vereine im Rhein-Erft-Kreis die neuen Mittel nutzen werden. Doch eines ist sicher: Die Sportlandschaft hier wird aufblühen!