Heute ist der 5.06.2026 und die Stadt Nordhausen steht im Zentrum einer hitzigen Debatte um die Hortgebühren. Im Finanzausschuss wurde mehrheitlich beschlossen, die Gebühren von 40 Euro auf 25 Euro zu senken. Diese Entscheidung sorgt für Aufregung, denn zuvor war die Gebühr aufgrund einer Kalkulation von 25 Euro auf 40 Euro erhöht worden. Die Erhöhung war notwendig, um die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Doch nun zeigt sich, dass die Rücknahme der Gebührenerhöhung den städtischen Haushalt jährlich mit 106.455 Euro belasten könnte. Diese zusätzlichen Kosten könnten die Finanzierung wichtiger Sanierungen, die Pflege öffentlicher Anlagen und Infrastrukturinvestitionen gefährden.
Die Sorgen um die städtischen Finanzen sind nicht unbegründet. Es wird befürchtet, dass notwendige Sanierungen städtischer Gebäude und Einrichtungen weiter aufgeschoben werden. Der bestehende Investitionsstau könnte sich durch die Gebührensenkung sogar noch vergrößern. Besonders die CDU-Stadtratsfraktion kritisiert die Entscheidung scharf und bezeichnet sie als populistisches Signal. Fraktionsvorsitzender Steffen Iffland fordert mehr Transparenz darüber, welche Maßnahmen oder Investitionen durch die Gebührensenkung gefährdet sind. Es ist ein Spannungsfeld zwischen der finanziellen Notwendigkeit und dem Wunsch der Eltern, die Gebühren zu senken.
Änderungen in der Gebührenstruktur
Zusätzlich zu der aktuellen Diskussion wurde am 18. Juni eine Änderung des Sachkostenanteils an den Hortgebühren im Stadtrat beschlossen. Ab dem 1. August 2025 soll eine Gebührenerhöhung um maximal 15 Euro in der höchsten Einkommensgruppe möglich sein. Diese Entscheidung hängt mit der angekündigten Änderung der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung zusammen. Interessanterweise plant der Freistaat Thüringen, die Hortgebühren zum Schuljahr 2026/2027 abzuschaffen, was bedeutet, dass die Stadt bei dieser Abschaffung die Einnahmen verlieren würde, die allerdings durch das Land kompensiert werden müssen.
Die bisherigen Sachkostenbeiträge wurden seit 2013 nicht angepasst. Das bedeutet, dass die Gebührenanhebung dringend erforderlich war, da die Hortsachausgaben in den letzten Jahren gestiegen sind. Die neuen Gebührenbescheide werden allerdings aus organisatorisch-technischen Gründen erst am 28. August 2025 versendet. Ab dem 1. Oktober müssen die Eltern mit einer Nachzahlung von maximal 30 Euro für die Monate August und September rechnen – eine zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht unerheblicher ist.
Ein Blick in die Zukunft
Die Situation in Nordhausen zeigt, wie komplex die Thematik der Hortgebühren ist. Eltern stehen zwischen der Notwendigkeit, faire Gebühren zu zahlen, und der Angst vor einer Verschärfung der finanziellen Lage der Stadt. Die CDU-Fraktion hat einen Punkt – die Transparenz darüber, was bei einer Gebührensenkung wegfällt, ist entscheidend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Situation entwickeln wird und ob die befürchteten Kürzungen tatsächlich eintreten. Die Diskussion um die Gebühren zeigt, dass Bildung und Betreuung nicht nur eine Frage der Erziehung, sondern auch der finanziellen Machbarkeit sind. Die Zukunft wird zeigen, wie Nordhausen mit diesen Herausforderungen umgeht.
