Heute ist der 25.09.2026 und in Amstetten tut sich etwas richtig Spannendes für unsere Lehrlinge! Die Arbeiterkammer Amstetten hat ein tolles Informationsangebot ins Leben gerufen, das speziell darauf abzielt, Lehrlinge während ihrer Ausbildungszeit zu unterstützen. Herbert Grurl, der geschätzte Geschäftsstellenleiter der AK, macht es sich zur Aufgabe, die Rechte von Lehrlingen zu erklären und ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wenn’s einmal nicht so rund läuft. Denn das ist wichtig: Ein Lehrvertrag ist nicht einfach ein Stück Papier, sondern eine verbindliche Vereinbarung, die beide Parteien verpflichtet. Lehrlinge müssen ihren Beruf erlernen, während der Lehrberechtigte die Ausbildung durchführen muss. Und genau hier ist die Qualität der Ausbildung entscheidend – sie beeinflusst die beruflichen Perspektiven der Lehrlinge ganz enorm.

Wusstet ihr, dass die Ausbildung in Österreich unter dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) und dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) geregelt ist? Das BAG ist quasi das Regelwerk für die Berufsbildung und erklärt auch die Berufsschulpflicht. Das KJBG kümmert sich um die Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten – besonders für die jungen Menschen bis 18 Jahre. Überstunden sind für diese Altersgruppe bis zum 18. Geburtstag ein absolutes No-Go. Wenn es Probleme gibt, sollten Lehrlinge diese gut dokumentieren. Grurl empfiehlt, Vorfälle und Arbeitszeiten über Tage oder Wochen festzuhalten. So hat man einen soliden Standpunkt, wenn man das Gespräch mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder sucht. Und wenn sich keine Lösung findet? Dann kann die Arbeiterkammer mit ihrer kostenlosen Beratung helfen. Das ist sicher ein guter Anlaufpunkt!

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Das Thema Rechte und Pflichten ist in der Ausbildung nicht zu unterschätzen. Neben dem BAG gibt es weitere wichtige Regelungen, die die Grundlagen für das Ausbildungsverhältnis zwischen Betrieb und Auszubildendem festlegen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2005 und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) von 1976 sind hier von zentraler Bedeutung. Diese Gesetze regeln nicht nur die Rechte der Auszubildenden, sondern auch die Pflichten der Ausbilder. Ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. In diesem Vertrag sind alle gegenseitigen Rechte und Pflichten festgehalten – und ja, auch Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. So bleibt alles transparent!

Ein weiterer Punkt ist die Ausbildungsvergütung. Die wird oft im Tarifvertrag geregelt, aber auch gesetzlich festgelegt. Für das Jahr 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung für das erste Lehrjahr 724 Euro. Im zweiten Lehrjahr gibt es bereits einen Aufschlag von 18 Prozent, und das geht so weiter bis zum vierten Lehrjahr, wo man mit 1014 Euro rechnen kann. Das ist nicht gerade wenig! Diese Mindestvergütungen werden jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt. Da haben die Lehrlinge also ein gutes Argument, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Auf die Ausbildung vorbereiten

Wichtig ist, dass die Lehrlinge ihre Rechte gut kennen. Denn nur so können sie aktiv handeln, wenn es Probleme gibt. Die Ausbildung ist nicht nur eine Phase des Lernens, sondern auch eine Zeit, in der man lernt, für sich selbst einzustehen. Und wenn es beim Lehrverhältnis mal nicht so passt? Dann können sie den Wechsel des Betriebs oder des Lehrberufs in Betracht ziehen. Unter bestimmten Bedingungen kann man sogar den Lehrabschluss trotz Abbruch der Ausbildung erreichen. Das ist doch mal ein Lichtblick!

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In der Ausbildung gibt es viel zu beachten, und die Unterstützung der Arbeiterkammer ist dabei Gold wert. Ob es um Beratung vor Entscheidungen geht oder um die Dokumentation von Problemen – die AK ist für die Lehrlinge da. Die Jugendlichen sollten sich nicht scheuen, diese Angebote in Anspruch zu nehmen. Denn letztendlich geht es um ihre Zukunft und die Qualität ihrer beruflichen Ausbildung. Und die sollte möglichst gut sein, damit sie mit einem guten Gefühl ins Berufsleben starten können!