In Klagenfurt sorgt eine Baustelle für ordentlich Wirbel. Die Sanierungsarbeiten in einer Wohnanlage nahe dem Hauptbahnhof haben bei den Mietern für Unmut gesorgt. Lärmbelästigung, die durch Bohr- und Stemmarbeiten sowie Fassadensanierungen entsteht, ist für viele Bewohner ein großes Problem. Besonders für Schichtarbeiter und Selbstständige, die auf Ruhe angewiesen sind, ist die Situation mehr als unangenehm. Ein Mieter äußerte sich unzufrieden über die mangelhafte Kommunikation der Hausverwaltung, die lediglich angekündigt hatte, dass die Arbeiten im Frühjahr 2026 beginnen würden. Konkrete Informationen? Fehlanzeige.
Die Hausverwaltung und der Baustellenleiter wehren sich gegen die Vorwürfe. Sie verweisen auf ausgehängte Informationen, die über den Beginn und die Abläufe der Arbeiten informieren sollen. Laut den Verantwortlichen sind die Details allerdings oft nicht so präzise, wie es sich die Bewohner wünschen. Ein Mieter bringt es auf den Punkt: „Wir hätten uns frühzeitigere und konkretere Informationen gewünscht, um unsere Berufe und den Alltag besser planen zu können.“ Verständlich, oder?
Die Lärmsituation und rechtliche Rahmenbedingungen
In der Tat ist Lärm ein heikles Thema. Menschen empfinden Handwerker-, Bau- oder Renovierungslärm oft als störend. Das ist nicht nur in Klagenfurt so, sondern ein weit verbreitetes Phänomen. Gerichte haben sich mit den unterschiedlichen Arten von Lärm befasst: Baulärm, der von gewerblichen Arbeiten verursacht wird, und Heimwerkerlärm, der oft von Privatpersonen ausgeht. Was viele nicht wissen, ist, dass Mieter sich an die Ruhezeiten der Hausordnung halten müssen. Verstöße können sogar Abmahnungen oder Kündigungen nach sich ziehen. Und die Gemeinde hat auch noch ihre eigenen Ruhezeiten, die ebenfalls zu beachten sind.
Das lässt sich alles nicht so leicht in den Griff bekommen. Baulärm muss in Grenzen hingenommen werden, doch die Lärmverursacher, sprich die Bauunternehmen, müssen sich an die Ruhezeiten halten. Normalerweise dürfen sie werktags von 6 bis 22 Uhr arbeiten, wobei die meisten Arbeiten bis 20 Uhr erledigt sein sollten. An Sonn- und Feiertagen ist es in der Regel tabu, außer es handelt sich um Notfälle. Wenn dann auch noch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr betroffen ist, kann das für die Mieter schnell zu einer echten Belastung werden.
Rechte der Mieter bei Lärmbelästigung
Die gute Nachricht für die Mieter ist, dass sie das Recht auf Mietminderung haben, wenn die Lärmbelästigung erheblich ist. Das bedeutet, dass sie bei einer massiven Einschränkung der Wohnqualität, die durch Lärm oder Schmutz verursacht wird, Entschädigungen geltend machen können. In der Regel kann die Mietminderung zwischen 10 und 20 Prozent liegen, wobei es in extremen Fällen auch deutlich mehr sein kann. Mieter müssen allerdings darauf achten, die Beeinträchtigungen zu dokumentieren und den Vermieter schriftlich zu informieren. Rückwirkend geltend machen kann man eine Mietminderung nicht – sie gilt ab dem Zeitpunkt der Information des Vermieters.
Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, Entschädigungen für Umzugskosten oder Hotelübernachtungen während der Bauphase zu beantragen, wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Das ist natürlich nicht ideal, aber manchmal bleibt den Mietern nichts anderes übrig. Ein weiterer Punkt ist die rechtzeitige Ankündigung der Bauarbeiten, die gesetzlich mindestens drei Monate im Voraus erfolgen muss. Wer sich daran nicht hält, könnte Schwierigkeiten bekommen.
Die Situation in Klagenfurt ist also ein Paradebeispiel für die Herausforderungen, die Mietern während Sanierungsarbeiten begegnen können. Die Bauarbeiten sollen zwar die Wohnqualität verbessern, doch bis dahin müssen die Bewohner durchhalten – und hoffen, dass ihre Stimme gehört wird. Mehr Informationen zu den Lärmschutzauflagen und den Rechten der Mieter finden sich auf rechtecheck.de.