Internationale ELA-Kontrolle nimmt Fernbusse am Frankfurter Kreuz ins Visier
Rund 200 Einsatzkräfte haben am Mittwoch und Donnerstag, 30. Oktober 2026, im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main den gewerblichen Personenverkehr ins Visier genommen. Kontrolliert wurden Fernlinienbusse aus Europa, Reisebusse auf mehrtägigen Europatouren und weitere Fahrzeuge des gewerblichen Personenverkehrs. Fahrzeuge, Fahrer und Fahrgäste wurden überprüft.
Die internationale Schwerpunktkontrolle stand unter der Schirmherrschaft der Europäischen Arbeitsbehörde, der European Labour Authority (ELA). Hessens Innenminister Roman Poseck informierte sich am Donnerstag vor Ort über den Einsatz. Beteiligt waren spezialisierte Kräfte aus Kroatien, Österreich, Slowenien und Tschechien sowie Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Dazu kamen Kräfte der hessischen Polizeipräsidien Süd-, Südost- und Westhessen.
Vom Fahrtenschreiber bis zur Einreise
Im Mittelpunkt standen Lenk- und Ruhezeiten, die Arbeitsbedingungen der Fahrer, das Genehmigungsrecht und die Fahrzeugtechnik. Kontrolliert wurde auch, ob Fahrtenschreiber oder Abgassysteme manipuliert worden waren. Auf der Liste standen außerdem Schmuggelware, unerlaubte Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
Ein weiterer Schwerpunkt war Sozialdumping – etwa Lohnunterbietung, die Umgehung von Sozialabgaben oder illegale Leiharbeit. Für technische Prüfungen setzten die Einsatzkräfte moderne Auswerte- und Diagnosesoftware ein. Unterstützt wurde die Aktion vom Bundesamt für Logistik und Mobilität, vom Zoll und vom Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde.
Frankfurt kam nicht zufällig zum Zug: Am Frankfurter Kreuz treffen die Autobahnen 3 und 5 aufeinander, Flughafen und Hauptbahnhof sind Haltestellen zahlreicher Fernlinien. Viele Verbindungen führen nach Südosteuropa und auf den Westbalkan. Mehrtägige Europareisen beginnen oder enden häufig am Frankfurter Flughafen – dort laufen die Wege eben zusammen.
Halbjährliche Kontrollen in wechselnden EU-Staaten
Die gemeinsamen ELA-Kontrollen finden halbjährlich jeweils in einem anderen EU-Mitgliedstaat statt. Seit dem Auftakt im Frühjahr 2023 in Ljubljana gab es sieben Einsätze. Die Kontrolle in Frankfurt war der achte Einsatz insgesamt und erst der zweite in Deutschland. Zuvor war Rheinland-Pfalz im Oktober 2025 in Koblenz Gastgeber.
Das Projekt vernetzt fachlich spezialisierte Behörden verschiedener Staaten. Die regelmäßigen Einsätze sollen Kontrollstandards angleichen. Außerdem sollen Erkenntnisse über auffällige Unternehmen und Verbindungen grenzüberschreitend genutzt werden.
Wie viel dabei auffallen kann, zeigen frühere ELA-Kontrollen in Österreich im Mai 2025: 47 Fahrzeuge wurden kontrolliert, bei 35 wurden Verstöße festgestellt. Es gab 214 Anzeigen wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften, darunter Lenk- und Ruhezeiten, sowie 166 Anzeigen wegen schwerer technischer Mängel. Weitere 47 Anzeigen betrafen technische Mängel bei Gefahr im Verzug.
In 13 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, 15 Kennzeichen wurden abgenommen. Außerdem wurden neun Manipulationen an Fahrerkarten oder Kontrollgeräten aufgedeckt. Die erhobenen Strafbeträge beliefen sich auf 54.635 Euro. Dazu kamen 351 Identitätsfeststellungen und Hinweise auf neun Fahrer, die bei keinem Unternehmen angemeldet waren.
Was bei den Lenkzeiten zählt
Die EU-Sozialvorschriften für den Omnibusverkehr regeln Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Zentrale Rechtsgrundlagen sind die VO (EG) Nr. 561/2006 für Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten sowie die VO (EU) Nr. 165/2014 für digitale Kontrollgeräte und deren Auslesepflichten.
Grundsätzlich gelten die Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen. Ausnahmen gibt es unter anderem für den Linienverkehr auf Strecken bis 50 Kilometer, ausschließlich nichtgewerblich eingesetzte Fahrzeuge und historische Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1947.
Pro Tag dürfen höchstens neun Stunden gelenkt werden, zweimal pro Woche bis zu zehn Stunden. Das Wochenlimit liegt bei 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen bei höchstens 90 Stunden. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten nötig. Aufteilen lässt sie sich nur in zuerst mindestens 15 und danach mindestens 30 Minuten – 30 plus 15 ist nicht zulässig.
Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf zusammenhängende Stunden betragen. Dreimal pro Woche darf sie auf neun Stunden verkürzt werden, der Ausgleich muss innerhalb der Woche erfolgen. Wöchentlich sind mindestens 45 zusammenhängende Stunden Ruhe vorgeschrieben; eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, wenn der Ausgleich innerhalb von drei Wochen erfolgt.
Wie schnell ein scheinbar kleiner Fehler zum Verstoß wird, zeigt das Beispiel von Fahrer Müller: Er fährt von 06:00 bis 10:30 Uhr insgesamt 4,5 Stunden, macht von 10:30 bis 11:00 Uhr 30 Minuten Pause, fährt danach weitere zwei Stunden und beendet den Dienst um 14:00 Uhr. Die gesamte Lenkzeit beträgt 6,5 Stunden und liegt damit unter dem Tageshöchstwert. Zulässig ist die Schicht trotzdem nicht, weil nach 4,5 Stunden 45 Minuten Unterbrechung erforderlich gewesen wären.
Reisebusse, Nachtfahrten und Kontrollgeräte
Im Gelegenheitsverkehr kann die wöchentliche Ruhezeit auf bis zu zwölf aufeinanderfolgende Tage verschoben werden. Das gilt für grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Gelegenheitsverkehr, nicht aber für den Linienverkehr. Voraussetzung ist unter anderem eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden vor Beginn, dieselbe Fahrgastgruppe während der gesamten Reise und eine weitere wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden danach. Das Fahrzeug muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Auch während dieses Zeitraums gelten die tägliche Ruhezeit, die 45-minütige Fahrtunterbrechung und die täglichen Lenkzeitgrenzen. Seit dem 22. Mai 2024 gilt die 12-Tage-Regelung ausdrücklich auch für nationale Gelegenheitsfahrten. Die VO 561/2006 wurde für den Personengelegenheitsverkehr angepasst, die Grundwerte für Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten blieben aber unverändert. Unter bestimmten Bedingungen darf der Beginn der täglichen Ruhezeit während einer Gelegenheitsfahrt aufgeschoben werden. Die 45-minütige Unterbrechung darf im Gelegenheitsverkehr in zwei Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden.
Bei Nachtfahrten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr muss ein einzelner Fahrer im Gelegenheitsverkehr die 45-minütige Unterbrechung spätestens nach drei Stunden Lenkzeit einlegen. Bei Doppelbesetzung gilt weiterhin die normale 4,5-Stunden-Regel. Als Doppelbesetzung zählt das nur, wenn der zweite Fahrer innerhalb der ersten Stunde nach Fahrtbeginn an Bord ist. Dann darf jeder Fahrer bis zu zehn Stunden täglich lenken, die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens neun Stunden und darf im Fahrzeug genommen werden. Die wöchentliche Ruhezeit darf hingegen nicht im Fahrzeug verbracht werden.
Beim digitalen Kontrollgerät muss die Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden, der Massenspeicher spätestens alle 90 Tage. Die Daten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren. Während der Fahrt muss die Fahrerkarte mitgeführt werden. Bei einem analogen Tachografen gehören das aktuelle Schaublatt und die Schaublätter des letzten Arbeitstags des laufenden Monats an Bord.
Für Auslese und Dokumentation ist der Unternehmer beziehungsweise Verkehrsleiter verantwortlich. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen; bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die Betriebsgenehmigung entzogen werden. Geprüft werden dabei unter anderem Schichtpläne, die Berechnung der Lenk- und Ruhezeiten, die Voraussetzungen der 12-Tage-Regelung, die Abgrenzung von Linien- und Gelegenheitsverkehr, eine mögliche Doppelbesetzung sowie Mitführ- und Auslesepflichten.
Zu den häufigen Fehlern zählen die falsche Reihenfolge bei der 15-plus-30-Minuten-Aufteilung, fehlerhaft angewandte verkürzte Ruhezeiten, die Nutzung der 12-Tage-Regelung im Linienverkehr und eine anerkannte Doppelbesetzung trotz verspäteten Zustiegs. Ebenfalls gern verwechselt werden die 28-Tage-Frist für Fahrerkarten und die 90-Tage-Frist für Massenspeicher. Und: Die gesamte Arbeitszeit umfasst nicht nur die Lenkzeit, sondern auch Be- und Entladen, Reinigung und Wartezeiten – im Kontrollalltag wird genau hingeschaut.
