Schreckmoment am Freitagnachmittag im Familypark in St. Margarethen: Während des gut besuchten Halloween-Programms „Fiesta de los Muertos“ blieb das Fahrgeschäft „Stellarium“ plötzlich stehen. Mehrere Besucher saßen in mehreren Metern Höhe fest – mitten im Trubel der Herbstferien.

Mitarbeiter des Parks brachten die Betroffenen rasch in Sicherheit. Laut ersten Informationen halfen Einsatzkräfte beziehungsweise die Feuerwehr dabei mit zwei Hubarbeitsbühnen. Verletzt wurde nach bisherigem Kenntnisstand niemand. Wie viele Fahrgäste genau betroffen waren und wie lange die Bergung dauerte, war zunächst nicht bekannt.

Auch die Drachenbahn fiel aus

Als mögliche Ursache für den Stillstand wurde ein technischer Defekt genannt. Ob das „Stellarium“ nach dem Zwischenfall wieder in Betrieb genommen werden konnte, war am Freitagnachmittag ebenfalls offen. Etwa zur selben Zeit fiel auch die Drachenbahn kurzfristig aus. Ob zwischen den beiden Ausfällen ein Zusammenhang besteht, blieb unklar.

Der Familypark verzeichnet derzeit starken Besucherandrang. Das Halloween-Special „Fiesta de los Muertos“ läuft vom 23. Oktober bis 1. November, das Sonderprogramm damit noch bis Sonntag. Der Artikelstand zur Meldung war der 30. Oktober 2026, 16:26 Uhr.

Was Sicherheitsberichte zu Fahrgeschäften sagen

Die Internationale Vereinigung der Freizeitparks und Attraktionen (IAAPA) veröffentlicht Sicherheitsberichte und Forschungsergebnisse zu Freizeitparkattraktionen. In Nordamerika besuchen jährlich mehr als 385 Millionen Menschen rund 400 stationäre Freizeitparks und unternehmen dort über 1,7 Milliarden Fahrten. Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Verletzung auf einer stationären Attraktion in einem US-Freizeitpark liegt laut IAAPA bei etwa 1 zu 15,5 Millionen Fahrten.

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Die Branche erfasst und analysiert Unfälle jedes Jahr, um Risiken zu reduzieren und Sicherheitsstandards weiterzuentwickeln. Separate Berichte befassen sich mit stationären Fahrgeschäften und Wasserrutschen. Für Wasserrutschen arbeitet die IAAPA mit dem National Safety Council zusammen; der „Water Slide Safety Report“ soll Betreibern überprüfbare Sicherheitsdaten und Vergleichswerte liefern. Der nordamerikanische Sicherheitsbericht für stationäre Fahrgeschäfte wurde 2024 aktualisiert, eine Zusammenfassung ist verfügbar.

Ein G entspricht der normalen Erdanziehungskraft auf den Körper. Bei der Bewertung zählt aber nicht nur die Stärke, sondern auch die Dauer und weitere Faktoren. Höhere G-Kräfte wirken bei Fahrgeschäften häufig nur für Bruchteile einer Sekunde. Laut IAAPA erfordern Ohnmacht und andere gesundheitliche Probleme stärkere oder deutlich länger einwirkende Kräfte als jene, die bei heutigen Fahrgeschäften üblich sind. Eine 1994 in der Fachzeitschrift „Spine“ veröffentlichte Studie berichtete, dass bei einer alltäglichen Aktivität eine Vektorbeschleunigung von 10,4 G ohne Zwischenfälle erlebt wurde.

Zum Vergleich nennt die IAAPA für alltägliche Situationen folgende Werte: Niesen 2,9 G, Husten 3,5 G, Gedränge 3,6 G, Schulterklopfen 4,1 G, von einer Stufe springen 8,1 G und sich in einen Stuhl fallen lassen 10,1 G. Mindestens fünf wissenschaftliche Studien kamen laut IAAPA außerdem zu dem Ergebnis, dass die Rotationsbeschleunigungen des Kopfes bei Fahrgeschäften für die Allgemeinbevölkerung kein Risiko für Hirnverletzungen darstellen. ASTM International hat Grenzwerte für G-Kräfte in seine Sicherheitsnormen aufgenommen.

Technik, Kontrollen und Evakuierung

Fahrgeschäfte werden mithilfe von Physik, Ingenieurwesen, Mathematik, Computersoftware und modernen Materialien entwickelt. Zu den Sicherheitsentwicklungen zählen kraftreaktive Stützen, Kopfstützen, Komfortpolsterungen, Sitztrennwände, Ratschen-Sicherheitsgurte, computergesteuerte Steuerungen und magnetische Bremssysteme.

Ausfallsichere Systeme sollen Fahrzeuge bei Stromausfällen oder anderen Störungen in eine sichere Position bringen und dort halten, bis eine Evakuierung oder die Fortsetzung der Fahrt möglich ist. Redundante Sicherheitsmechanismen dienen als Ersatz, falls ein Hauptsystem ausfällt. Modellierungssoftware wird zur Optimierung von Fahrgeschäftslayouts sowie zur Analyse von Leistung, struktureller Integrität und G-Kräften eingesetzt. Zentrale Steuerungen und Sensoren überwachen Attraktionen fortlaufend und können Anpassungen oder automatische Abschaltungen auslösen.

Zum technischen Repertoire gehören Stahlrohrschienen, Polyurethanräder, Glasfaser- und Kunststoffbauteile sowie vibrationsdämpfende Materialien. Dreirädrige Schienensysteme mit oberen, seitlichen und unteren Rädern ermöglichen Drehungen, Kurven und Überschläge. Pneumatische und linear-elektrische Katapultstarts erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten; Spezialeffekte, Bewegungssimulationen und thematische Umgebungen schaffen zusätzliche Erlebnisformen.

Das ASTM-Komitee F24 entwickelt Normen für Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Betrieb, Wartung, Inspektion und Qualitätssicherung. Darin arbeiten unter anderem Verbraucherschützer, Behördenvertreter, Betreiber, Hersteller und Zulieferer mit. Die Normen werden regelmäßig überprüft und an neue Technologien angepasst.

Freizeitparks unterliegen staatlichen und kommunalen Vorschriften, Sicherheitsinspektionen und Prüfungen durch Versicherungen. Betreiber führen nach Herstellervorgaben tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Inspektionen durch; viele Parks beauftragen zusätzlich externe Prüfunternehmen. ASTM-Normen verpflichten Betreiber und Hersteller zur Meldung von Vorfällen und fahrgeschäftsbezogenen Mängeln.

In 44 der 50 US-Bundesstaaten bestehen staatliche Regelungen für Vergnügungsparks. Alabama, Mississippi, Montana, Nevada, Wyoming und Utah haben keine staatliche Aufsicht über Vergnügungsparks. Der US-Kongress stellte 1981 fest, dass stationäre Fahrgeschäfte keine Haushaltsprodukte seien, weil sie nicht der Kontrolle der Verbraucher unterlägen und von Fachpersonal gewartet würden. Freizeitparks melden Vorfälle weiterhin an staatliche und lokale Behörden und arbeiten mit Inspektoren zusammen. Zusätzlich zu internen Prüfungen kontrollieren staatliche oder kommunale Behörden, Versicherungen und private Sicherheitsunternehmen die stationären Fahrgeschäfte.

Europäische Regeln und Verhalten der Gäste

In Europa trat die aktualisierte Norm EN 13814 am 1. Juni 2019 in Kraft. EN 13814-1 betrifft Konstruktion und Herstellung, EN 13814-2 Betrieb, Wartung und Nutzung, EN 13814-3 die Überprüfung während Konstruktion, Herstellung, Betrieb und Nutzung. Entwickelt wurde die Norm unter Beteiligung des Technischen Komitees CEN/TC152. Die Zusammenarbeit zwischen CEN- und ASTM-Experten soll eine stärkere Harmonisierung ermöglichen. EN 13814:2019 wurde laut IAAPA von mehr als 40 Ländern vollständig oder teilweise übernommen.

Für Besucher gelten die eher unspektakulären, aber wichtigen Regeln: Alters-, Größen-, Gewichts- und Gesundheitsbeschränkungen beachten, ausgehängte Sicherheitsregeln, Betreiberanweisungen und Lautsprecherdurchsagen befolgen. Hände, Arme, Beine und Füße bleiben innerhalb der Attraktion. Lose Dinge wie Geldbörsen, Kleingeld, Sonnenbrillen, Mobiltelefone und Kopfbedeckungen müssen gesichert werden. Fahrgeschäfte sind nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu benutzen.

Während der Fahrt bleibt man sitzen, bis die Attraktion vollständig angehalten hat und das Aussteigen erlaubt wird. Vorgesehene Sicherheitsausrüstung ist zu verwenden, Rückhaltesysteme dürfen nicht gelockert oder entfernt werden. Eltern sollen darauf achten, dass Kinder die Sicherheitsregeln verstehen und befolgen können. Niemand soll – besonders kein Kind – zur Nutzung einer nicht gewünschten Attraktion gezwungen werden. Unsichere Zustände oder Verhaltensweisen sind unverzüglich dem zuständigen Personal zu melden.

Rückhaltesysteme unterscheiden sich je nach Attraktion und sind häufig individuell einstellbar. Ihre Konstruktion orientiert sich meist am Körperprofil des 95. Perzentils. Herstellervorgaben helfen beim Umgang mit Gästen, deren Körpermerkmale außerhalb der Konstruktionsparameter liegen. Parks informieren über Größen- und Behindertenanforderungen mit Schildern, gedruckten oder digitalen Materialien sowie Testsitzen.

Die Systeme werden bereits während der Konstruktion umfassend geprüft und müssen den erwartbaren Kräften sowie vernünftigerweise vorhersehbaren Handlungen der Fahrgäste standhalten. Viele Attraktionen verfügen über mindestens zwei Rückhaltevorrichtungen, die Teil eines umfassenderen Sicherheitssystems sind. Änderungen werden über ASTM-Verfahren, Branchenveranstaltungen, Herstellerprotokolle und den Datenaustausch mit Behörden kommuniziert.

Lose Gegenstände können Fahrgäste ablenken oder andere Personen treffen, wenn sie aus der Hand fallen. Viele Attraktionen sind nach festgelegten Reichweitenbereichen konstruiert, berücksichtigen aber keine zusätzlichen „Reichweitenverlängerer“. Gehstöcke, Krücken und Regenschirme sind auf vielen Fahrgeschäften bereits verboten. Der IAAPA-Sicherheitsausschuss empfiehlt, Selfie-Sticks auf oder nahe Fahrgeschäften wie Regenschirme zu behandeln und zu verbieten. Auch außerhalb von Fahrgeschäften können sie Risiken darstellen – etwa in der Nähe von Darstellern, Tiergehegen, Menschenmengen, wertvollen Museumsobjekten oder historischen Gegenständen.

Freizeitparks verwenden formalisierte Schulungs- und Betriebsprogramme. Die Ausbildung richtet sich nach Vorgaben der Betreiber, Hersteller, Versicherer und geltenden Gesetze. Die IAAPA bietet Schulungen, Webinare, Handbücher, Videos, Seminare und Workshops an. Neue Beschäftigte beginnen häufig im Einlass- oder Einstiegsbereich und werden schrittweise für einfache und anschließend komplexere Fahrgeschäfte qualifiziert.

Zur Schulung gehören Betrieb und Einlass, Fahrgeschäftssysteme, Barrierefreiheit, Wartung und Notfallmaßnahmen. Praktische Unterweisungen, Fallstudien, Übungen, Gruppendiskussionen und Seminare kommen zum Einsatz. Schulungen werden dokumentiert und bestätigt. Betreiber erstellen mit Herstellern und Partnern Handbücher, Checklisten und Logbücher für jede Attraktion. Beschäftigte dürfen eine Attraktion erst nach erfolgreicher Qualifizierung bedienen; redundante Systeme, interne Kontrollen und externe Inspektionen ergänzen die Sicherheitsarbeit.

Der IAAPA liegen nach eigenen Angaben keine Daten vor, die jüngeres Fahrgeschäftspersonal mit höheren Unfallraten verbinden. Entscheidend seien Ausbildung und Erfahrung, nicht das Alter. In 29 US-Bundesstaaten gibt es ein Mindestalter für Fahrgeschäftspersonal, drei weitere Staaten haben zusätzliche Anforderungen. Die IAAPA verweist auf formalisierte und validierte Schulungsverfahren. In vielen Bundesstaaten dürfen Personen ab 16 Jahren Auto fahren oder als Rettungsschwimmer arbeiten.