In der Nacht zum 7. November 2026 sind zwei bislang unbekannte Männer in ein Schmuckgeschäft im Stadtgebiet von Gmunden eingebrochen. Gegen 1:20 Uhr schlugen sie die gläserne Eingangstür ein und verschafften sich so Zutritt zu den Verkaufsräumen.

Lange blieben die Täter nicht: Etwa zwei Minuten hielten sie sich im Geschäft auf und stahlen mehrere Schmuckgegenstände. Danach flüchteten die beiden in unbekannte Richtung. Zurück blieb die beschädigte Eingangstür – und für die Ermittler die Suche nach Zeugen und weiteren Spuren.

Polizei bittet um Hinweise

Beide Männer trugen helle Jacken, graue Hosen und helle Schuhe. Einer hatte eine Sturmhaube auf, der andere trug eine FFP2-Maske. Weitere Details zu ihrem Aussehen oder zur Fluchtrichtung liegen nicht vor.

Wer in der Nacht etwas bemerkt hat oder Hinweise zu den beiden Männern geben kann, soll sich bei der Polizeiinspektion Gmunden unter 059133 4100 melden. Die Presseaussendung dazu wurde am 7. November 2026 von der Landespolizeidirektion Oberösterreich veröffentlicht.

Was die Kriminalstatistik leisten kann – und was nicht

Der konkrete Einbruch fließt, sofern er der Polizei angezeigt und an das Gericht übermittelt wurde, in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Die PKS erfasst und dokumentiert die Entwicklung der Kriminalität in Österreich. Grundlage dafür sind das österreichische Strafgesetzbuch und strafrechtliche Nebengesetze; seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.

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Die Statistik ist allerdings eine Anzeigenstatistik. Das Dunkelfeld – also Straftaten, die niemand meldet – bleibt außen vor. Auch der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist nicht Bestandteil der PKS. Für die Beurteilung längerfristiger Entwicklungen werden Zeiträume von zehn Jahren herangezogen.

Beeinflusst werden die Zahlen unter anderem durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die Intensität polizeilicher Kontrollen und Änderungen der Gesetze. Außerdem wird die Struktur der PKS laufend angepasst, etwa an neue strafrechtliche Bestimmungen, gesellschaftliche Phänomene und zusätzliche statistische Erfassungsparameter.

Die Daten bilden eine Grundlage für strategische kriminalpolizeiliche Maßnahmen, für die vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung sowie für organisatorische Planungen und Entscheidungen. Auf der Informationsseite des Bundeskriminalamts werden dazu Zahlen, Daten sowie umgesetzte und geplante kriminalpolizeiliche Maßnahmen bereitgestellt.

Veröffentlicht sind dort unter anderem die kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik 2025 sowie die Polizeilichen Kriminalstatistiken für 2024, 2023 und 2022. Dazu kommen eine Präsentation zur Entwicklung der polizeilichen Anzeigen in Österreich, Materialien zur PKS 2021 – darunter Pressemitteilung, Präsentation, Kriminalprävention und Daten zu vollendeten Morden an weiblichen Opfern – sowie Unterlagen zu den PKS-Jahren 2020 bis 2013, etwa Broschüren, Flyer, Tabellen und englischsprachige Schlussfolgerungen.

Der jährlich erscheinende Sicherheitsbericht wird gemeinsam vom Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz erstellt und veröffentlicht. Er besteht derzeit aus vier Teilen und enthält die Anzeigenstatistik des jeweiligen Berichtsjahres, die Verurteilungsstatistik sowie eine Darstellung wesentlicher kriminalpolitischer Entwicklungen.

Für weitere Auskünfte ist das Büro für Kriminalstatistik im Bundeskriminalamt unter kriminalstatistik@bmi.gv.at erreichbar. Die entsprechenden Informationen wurden zuletzt am 19. September 2025 aktualisiert; zusätzlich sind Sicherheitsberichte der Bundesregierung und Lageberichte des Bundeskriminalamts verlinkt.