Die Feuerwehr Deutschfeistritz trauert um ihr langjähriges Mitglied Hans. Über soziale Netzwerke informierte die Wehr über seinen Tod und kündigte an, ihm stets ein ehrendes Andenken zu bewahren. Zum Abschied richtete sie ein letztes „Gut-Heil“ an den Verstorbenen.

Die Trauerfeier findet am Freitag, 6. November 2026, um 10:30 Uhr in der Aufbahrungshalle in Deutschfeistritz statt. Eine persönliche Abschiednahme ist bereits am Donnerstag, 5. November, ab 15 Uhr möglich. Um 19 Uhr wird in der Franziskuskapelle in Deutschfeistritz für den Verstorbenen gebetet.

Trauer um Johann Fuchsbichler

Auf der Website der Feuerwehr wird der Verstorbene als Ehren-Oberbrandinspektor Johann Fuchsbichler genannt. Fuchsbichler starb am 29. Oktober 2026 im Alter von 87 Jahren. Statt Blumen und Kränzen wird um Spenden für die Feuerwehr Deutschfeistritz und die Bergrettung Übelbach gebeten.

Zwischen Einsätzen, Übungen und Veranstaltungen blieb bei der Feuerwehr zuletzt dennoch Platz für erfreuliche Nachrichten. Am 19. Oktober 2026 wurde Andre, der Sohn von Feuerwehrkamerad Christoph Meinhart und seiner Ehefrau Bettina, geboren. Die Feuerwehr nahm die Geburt zum Anlass für einen Bericht über den „Feuerwehrstorch“.

Verkehrsunfall und Fahrzeugbrand

Am 29. Oktober 2026 alarmierte die Landesleitzentrale Steiermark um 09:41 Uhr die Feuerwehren Peggau und weitere Einsatzkräfte zu einem Unfall auf der S35. Das Einsatzstichwort lautete T10: Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person. Ersthelfer retteten Menschenleben.

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Wenige Tage davor, am 24. Oktober 2026, wurde die Feuerwehr um 19:47 Uhr zu einem Pkw-Brand in der Übelbacherstraße gerufen. Die Landesleitzentrale Steiermark alarmierte die Einsatzkräfte mit dem Stichwort B08: Fahrzeugbrand.

Auch die Feuerwehrjugend war unterwegs: Am 24. Oktober 2026 nahm die Feuerwehr Deutschfeistritz in Fladnitz an der Teichalm an einem Kegelturnier der Feuerwehrjugend des Abschnitts 1 im Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung teil.

Freiwillige als Rückgrat des Systems

Deutschfeistritz steht damit für vieles, was das österreichische Feuerwehrwesen prägt. Es basiert überwiegend auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur sechs große Städte verfügen über Berufsfeuerwehren; dazu kommen Betriebsfeuerwehren in einigen Großbetrieben. Ortsfeuerwehren übernehmen neben dem Brandschutz zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz und im technischen Hilfsdienst – etwa bei Verkehrsunfällen.

Rechtlich ist das Feuerwehrwesen Sache der Bundesländer. Organisationsformen und Vorgaben unterscheiden sich daher regional. In Kärnten untersteht die Ortsfeuerwehr der Gemeinde, in Niederösterreich und im Burgenland ist jede Freiwillige Feuerwehr eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Feuerwehren für den öffentlichen Brandschutz sind im jeweiligen Landes-Feuerwehrregister verzeichnet. Gemeinden müssen nach den geltenden Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetzen den örtlichen Brand- und Gefahrenschutz sicherstellen.

Organisatorisch arbeiten Feuerwehren eigenständig, müssen aber Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände beachten. Diese unterstützen Ausbildung und Ausrüstung und legen etwa Standards für Bekleidung und Geräte fest. Einzelne Feuerwehren weichen wegen eigener Finanzierung teilweise davon ab. Der Bund koordiniert den Zivilschutz auf gesamtstaatlicher Ebene, die Landesverbände sind über den Österreichischen Zivilschutzverband eingebunden. Landeszivilschutzzentralen befinden sich häufig an Standorten von Landesfeuerwehrschulen.

Grundsätzlich kann jede geeignete und willige Person aufgenommen werden, zusätzliche Kriterien hängen vom Bundesland ab. Österreichweit sind mehr als 350.000 Menschen Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr. Diese Arbeit erfolgt unentgeltlich. Gemeinden mit mehreren Ortsteilen haben meist zusätzliche, eigenständige Feuerwehren; organisatorisch integrierte Einheiten in getrennten Feuerwehrhäusern heißen „Abgesetzte Züge“.

Die Geschichte reicht bis in die 1850er-Jahre zurück. Als erste Freiwillige Feuerwehr der damaligen Monarchie gilt die 1851 von Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt gegründete Freiwillige Bürgerwehr. 1853 entstand in Graz die erste städtische Feuerwehr. Anfangs engagierten sich besonders Turnvereine: Turner wurden ausgebildet und mit Löschgeräten ausgerüstet. Daher leben in einigen Bundesländern der Turnergruß „Gut Heil“ und teilweise auch das Turnerkreuz weiter – ein Detail, das beim Abschied in Deutschfeistritz einen eigenen Klang bekommt.

Viele Turnvereine konnten die Umwandlung in moderne Feuerwehren nicht selbst finanzieren. Feuerwehren gingen deshalb häufig an Gemeinden über oder wurden privat finanziert. 1900 gab es im Gebiet des heutigen Österreichs 2.677 Freiwillige Feuerwehren, 2009 waren es österreichweit 4.528, durchschnittlich fast zwei je Gemeinde.

Jugend, Ausbildung und Alarmierung

Die Feuerwehrjugend dient der Nachwuchsgewinnung. Im Allgemeinen können Mädchen und Buben ab zehn Jahren bis zum Übertritt in den aktiven Dienst dabei sein. In Niederösterreich und Oberösterreich gibt es seit 2019 Kinderfeuerwehren für Acht- bis Zehnjährige, im Burgenland „Feuerwehr-Kids“ für Sechs- bis Neunjährige. Die Altersgrenzen unterscheiden sich nach Bundesland.

Mitglieder beginnen meist mit einer Grundausbildung in der eigenen Feuerwehr. Das bundesweit einheitliche Schema „Grundausbildung 2000“ legt den Wissensstand für weiterführende Lehrgänge fest, meist kommt ein Erste-Hilfe-Kurs dazu. Für Funktionen und Beförderungen sind Fachlehrgänge in Feuerwehren oder Feuerwehrschulen nötig. Leistungsbewerbe prüfen Wissen und praktische Fähigkeiten; erfolgreiche Teilnehmer erhalten Abzeichen, etwa für Feuerwehr, Wasser, Funk, Sprengdienst, Jugend oder Ausbildung. In Oberösterreich gibt es zusätzlich ein Atemschutzleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold. Auch externe Prüfungen wie die Strahlenschutzleistungsabzeichen des AIT in Seibersdorf sind möglich. Wöchentliche Übungen verbinden praktische und theoretische Weiterbildung.

Alarmierungen laufen meist über Landesalarm- und Warnzentralen, Rettungs- und Feuerwehrleitstellen in Tirol und Vorarlberg, Landessicherheitszentralen im Burgenland und in Oberösterreich sowie Bezirks-, Bereichs- und Abschnittsalarmzentralen. Im Katastrophenfall kann die Bundeswarnzentrale einbezogen werden, ebenso geeignete automatische Warn- und Alarmsysteme. Der österreichweite Feuerwehrnotruf 122 wurde 1955 eingeführt. In Niederösterreich wird seit Ende 2022 schrittweise das einheitliche Einsatzleit- und Kommunikationssystem ELKOS eingeführt; es ersetzt unterschiedliche Systeme und soll bei Großschadensereignissen die Zusammenarbeit zwischen Alarmzentralen erleichtern.

Für die Ausrüstung ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Landesrechtliche Mindestausrüstungsverordnungen richten sich nach Gemeindegröße und Gefahrenpotenzial. Gemeinden, Unternehmen und private Sponsoren können darüber hinaus ergänzen. Die laufende Finanzierung Freiwilliger Feuerwehren tragen hauptsächlich die Gemeinden, Länder gewähren vor allem für Fahrzeuge und Geräte Zuschüsse. Landesfeuerwehrverbände beschaffen teilweise größere Stückzahlen und stellen sie geeigneten Feuerwehren zur Verfügung.

Von der Ortswehr bis zum Katastropheneinsatz

Alle Feuerwehren sind im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Unterschiede gibt es unter anderem bei Dienstgraden, Dienstkleidung und Ausbildung. Jedes Bundesland verfügt über eine Feuerwehrschule. An der Spitze steht der Landesfeuerwehrkommandant, meist im Dienstgrad Landesbranddirektor; je nach Bundesland gibt es einen oder zwei Stellvertreter sowie teilweise einen Landesfeuerwehrinspektor. In Vorarlberg gibt es nur einen Landesfeuerwehrinspektor. Kommandant und Stellvertreter werden von Feuerwehrmitgliedern gewählt, Landesfeuerwehrinspektoren sind Beamte der Landesregierung.

Landesfeuerwehrkommandos dienen als Geschäfts- und Servicestellen. Je nach Bundesland bestehen zusätzlich Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandos, Sachbearbeiter kümmern sich um Fachbereiche wie Ausbildung oder Atemschutz. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband ist die Dachorganisation der Landesverbände und Berufsfeuerwehren, besitzt aber keine eigene Kommandostruktur.

Für überregionale Einsätze gibt es in allen Bundesländern Katastrophenhilfsdienste. Sie werden aus örtlichen Feuerwehren gebildet und stehen unabhängig vom örtlichen Brandschutz bereit. Die zentrale Leitung des KHD in Oberösterreich liegt seit dem Hochwasser 1954 beim Landesfeuerwehrkommando. Die Strukturen bewährten sich bei den Hochwassern 2002, bei Auslandseinsätzen in Friaul 2003 und bei den Hochwassern 2005 in Tirol und Vorarlberg.

Spezialisierte Stützpunktfeuerwehren halten Sonderfahrzeuge wie Drehleitern, Atemschutz- und Gefahrgutfahrzeuge vor. Direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen unter anderem Versorgungs-, Flug-, Strahlenschutz-, Spreng-, Tauchdienst und Feuerwehrstreife. Österreichische Feuerwehren sind außerdem in die Auslandseinsatz-Einheit CRAFT Austria eingebunden und waren bei Hochwassereinsätzen in Rumänien und Bulgarien tätig. International wirken sie führend im Feuerwehrverband CTIF mit.

Berufsfeuerwehren gibt es in den sechs Landeshauptstädten Innsbruck, Linz, Salzburg, Graz und Wien sowie in einer weiteren Berufsfeuerwehr laut der genannten Gesamtstatistik. In den übrigen Landeshauptstädten arbeiten überwiegend Freiwillige Feuerwehren, teilweise sind städtische Bedienstete dem Feuerwehrdienst zugeteilt. Zusätzlich werden dort Zivildiener eingesetzt. Wien stellte bereits 1685 angestellte Feuerknechte für den Brandschutz auf; die Wiener Berufsfeuerwehr gilt deshalb als älteste Berufsfeuerwehr der Welt. 1889 wurde der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband gegründet. 1897 gab es im damaligen Österreich-Ungarn rund 20 Berufsfeuerwehren und 11.190 Freiwillige Feuerwehren.

Behörden können in besonders gefährdeten Betrieben eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Dort arbeiten entweder nebenberuflich eingesetzte Betriebsmitarbeiter oder hauptberufliche Kräfte in ständiger Bereitschaft. Je nach Größe werden Betriebsfeuerwehren in örtliche Alarmpläne aufgenommen und können außerhalb des Betriebsgeländes aushelfen. Manche verfügen über Drehleitern und fungieren als Stützpunktfeuerwehren. Ein eigener betrieblicher Brandschutz kann auch ohne behördliche Verpflichtung zu niedrigeren Feuerversicherungsprämien führen. In Industriezentren sind gemeinsame Betriebsfeuerwehren für mehrere Unternehmen möglich.

Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten und geeignete Personen per Bescheid zum Dienst verpflichten. In Niederösterreich wurde diese Möglichkeit 2000 aus dem Feuerwehrgesetz gestrichen. Besteht eine Betriebsfeuerwehr, muss diese herangezogen werden; andernfalls kann die Gemeinde eine Nachbargemeinde mit dem Brand- und Gefahrenschutz beauftragen. Auch in der Steiermark kann der Löschauftrag an eine Nachbargemeinde übertragen werden.

Zahlen, Wandel und lange Geschichte

Für 2019 werden österreichweit 5.399 Feuerwachen und Feuerwehrhäuser, 16.509 Löschfahrzeuge sowie 323 Drehleitern beziehungsweise Teleskopmasten genannt. Dazu kamen 341.325 aktive Feuerwehrleute, ein Frauenanteil von sieben Prozent, 28.598 Kinder und Jugendliche in Jugendfeuerwehren, 278.672 Einsätze und 43.370 Brandeinsätze. Die Statistik weist sechs Berufsfeuerwehren, 308 Betriebsfeuerwehren und 4.503 Freiwillige Feuerwehren aus.

Für den Aktivstand werden 253.274 Personen genannt, darunter 244.001 Männer und 9.273 Frauen. Hinzu kommen 26.020 Mitglieder der Feuerwehrjugend und 57.710 Reservisten. Zwischen 1999 und 2009 stieg die Gesamtmitgliederzahl von 312.897 auf 337.004. Die Zahl aktiver Frauen erhöhte sich im selben Zeitraum von 2.001 auf 9.273, jene der Jugendlichen von 18.600 auf 26.020.

Erste Hinweise auf Feuerwehren im heutigen Österreich stammen aus römischen Städten und Militärlagern wie Carnuntum, Vindobona, Flavia Solva, Ovilava, Lauriacum und Virunum. Nach der zweiten Türkenbelagerung wurden 1685 in Wien vier Feuerknechte eingesetzt. Maria Theresia erließ 1759 eine Wiener Feuerordnung, Josef II. ergänzte sie durch eine Feuerlöschordnung. 1831 entstand in der k.k. Tabakfabrik in Schwaz die erste Werkfeuerwehr, 1847 im Stift St. Florian eine freiwillige Feuerwehr, 1851 folgte eine Feuerwehr in Linz.

Nach der Märzrevolution 1848 erleichterte ein gelockertes Vereinsrecht die Gründung von Feuerwehrvereinen. 1857 entstand in Innsbruck die erste Freiwillige Feuerwehr auf österreichischem Staatsgebiet. Weitere frühe Gründungen gab es unter anderem in Bregenz, Krems, Wiener Neustadt, Scheibbs, Klagenfurt, Steyr, Graz und Salzburg. 1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt.

Nach dem Ringtheaterbrand von 1881 mit 384 Toten wurde der Eiserne Vorhang in Theatern gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahl der Feuerwehrvereine stieg von 147 im Jahr 1870 auf 809 im Jahr 1880 und 2.677 um 1900. Vor dem Ersten Weltkrieg übernahmen Feuerwehren auch Aufgaben des Roten Kreuzes im Rettungsdienst. Während des Krieges wurden viele Feuerwehrleute eingezogen, weshalb Reservisten eingesetzt wurden. Nach dem Krieg blieb der Rettungsdienst zunächst teilweise Aufgabe der Feuerwehren.

Während des Austrofaschismus wurden Feuerwehren stärker den Landesregierungen unterstellt. Nach dem Anschluss 1938 wurden Berufsfeuerwehren der Feuerschutzpolizei zugeordnet und Freiwillige Feuerwehren als technische Hilfspolizeitruppe in die Ordnungspolizei eingegliedert; die Vereine wurden aufgelöst. Ausrüstung und Finanzierung blieben Aufgabe der Gemeinden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden frühere Gesetze weitgehend wiederhergestellt, für die Wiederaufnahme brauchten Feuerwehren zunächst eine Bewilligung der Sicherheitsdirektion. In allen Bundesländern wurden sie erst bis in die 1970er-Jahre als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt. Österreich war 1969, 1985 und 2017 Austragungsort der internationalen CTIF-Feuerwehrwettkämpfe.

Frauen waren bereits während der Kriegsjahre im Feuerwehrdienst tätig, wurden danach aber wieder weitgehend ausgeschlossen. Das Problem fehlender Tagesbereitschaft führte zur schrittweisen offiziellen Aufnahme: Im Burgenland war der Feuerwehrbeitritt ab 1993 offiziell erlaubt, Niederösterreich folgte 1994. Heute sind Frauen in allen Tätigkeitsbereichen vertreten, auch als Feuerwehrkommandantinnen. Der Mädchenanteil in der Feuerwehrjugend lag im September 2018 bei rund 30 Prozent. In manchen Feuerwehren bestehen weiterhin Vorbehalte sowie Einschränkungen wegen fehlender Sanitär- und Umkleideräume.

Eine Novelle des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes ermöglichte 2018 die Gründung Freiwilliger Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen. Ihre Aufgaben umfassen wissenschaftlich fundierte Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung in Katastrophen-, Feuerwehr-, Brand- und Zivilschutz sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Unterstützung anderer Feuerwehren, auch bei Einsätzen. Mitglieder können Studierende, Beschäftigte, Lehrende und Absolventen sein. Der Rektor oder die Rektorin übernimmt die Rolle des Bürgermeisters, die Universität trägt wesentliche Kosten. Diese Feuerwehren unterstehen direkt dem Landesfeuerwehrkommandanten.

Sie erleichtern den Feuerwehren den Zugang zu Forschung und Expertenwissen und ermöglichen Universitäten, Projekte praktisch zu erproben. Am 4. Mai 2018 wurde die Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz gegründet, am 9. August 2018 jene der Universität Graz. Die Montanuniversität Leoben verpflichtete sich für 2019–2021 zur Gründung einer eigenen Universitätsfeuerwehr. Universitätsfeuerwehren sind keine Betriebsfeuerwehren.

Für die Verwaltung und Einsatzabwicklung werden je nach Bundesland unterschiedliche Systeme verwendet, darunter FDISK, FIS, Feuerwehr Verwaltung Online, MP-Feuer, FDIS, syBOS und Intelli R.4C. Laut einer europäischen Vertrauensstudie von Reader’s Digest erreichten Feuerwehrleute in Österreich 2012 einen Vertrauenswert von 97 Prozent. Damit lagen sie vor Piloten mit 88 Prozent und Krankenschwestern mit 85 Prozent; in Finnland lag der Vertrauenswert für Feuerwehren bei 98 Prozent.