Messer- und Axtattacke in Grazer Wohnhaus: Nachbarin im künstlichen Tiefschlaf
In einem Mehrparteienhaus in Graz-Geidorf ist es am Montagabend, dem 2. November, zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Gegen 18 Uhr gerieten ein 37-jähriger Mann und seine 45-jährige Nachbarin in Streit. Zunächst soll die Auseinandersetzung verbal gewesen sein.
Nach den bisherigen Ermittlungen attackierte der Mann die Frau im weiteren Verlauf zuerst mit einem Küchenmesser und anschließend mit einer Axt. Die 45-Jährige erlitt schwere Verletzungen an Kopf, Gesicht und Hals sowie zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper.
Frau im künstlichen Tiefschlaf
Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde die Grazerin in das LKH Graz eingeliefert. Sie befindet sich dort weiterhin im künstlichen Tiefschlaf und wird im Krankenhaus behandelt. Wegen ihres Gesundheitszustands konnte sie bislang nicht von der Polizei befragt werden; wann eine Einvernahme möglich sein wird, ist derzeit offen.
Der 37-Jährige verständigte nach der mutmaßlichen Attacke selbst die Einsatzkräfte beziehungsweise den Notruf. Polizisten nahmen ihn noch am Tatort fest. Bei der Einvernahme soll er eingeräumt haben, die Nachbarin mit Messer und Axt attackiert zu haben. Eine Tötungsabsicht bestritt der Mann. Er gab an, sich lediglich gegen die Frau verteidigt zu haben.
Ermittlungen zu Motiv und Vorgeschichte
Ob diese Darstellung zutrifft, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Beim Tatverdächtigen wurden keine Verletzungen festgestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der konkrete Streitgrund und die Hintergründe der Tat sind bislang ungeklärt. Das persönliche Umfeld der Beteiligten wird geprüft, ebenso mögliche frühere Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das Küchenmesser und die Axt wurden sichergestellt und werden kriminaltechnisch untersucht. Die weiteren Ermittlungen führt das Landeskriminalamt Steiermark.
Einordnung der verfügbaren Daten
Der Fall lässt sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht automatisch als einzelne Tat wiederfinden. Die PKS erfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, bei denen der Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder nach Nebenstrafgesetzen besteht. Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und ist eine Anzeigenstatistik.
Die thematischen Bereiche reichen bei der Gewaltkriminalität, Eigentumskriminalität, Internetkriminalität, Suchtmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität von 2009 bis 2025. Für die Umweltkriminalität werden Daten für den Zeitraum 2019 bis 2025 ausgewiesen. Für die Steiermark gibt es außerdem Zahlen zu Straftaten nach Behörden und Bezirken für 2006 bis 2025, zu Straftaten nach Bundesländern mit und ohne Straßenverkehrsdelikte für 2004 bis 2025, zu Aufklärungsquoten nach Bezirken für 2005 bis 2025 sowie zur Häufigkeitszahl der Vergehen und Verbrechen je 100.000 Einwohner für 2016 bis 2025.
Betretungs- und Annäherungsverbote
Ein weiterer Bereich betrifft Betretungs- und Annäherungsverbote. Die Regelungen beruhen auf § 38a Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes. Seit Februar 1998 informiert die Polizei das Gewaltschutzzentrum Steiermark über jedes Betretungsverbot. Seit 2020 umfasst die Maßnahme zusätzlich ein Annäherungsverbot innerhalb eines Umkreises von 100 Metern zur gefährdeten Person. Dadurch entstand ein Zeitreihenbruch mit einer neuen Zählweise.
Für 2025 wurden in Graz 578 Betretungs- und Annäherungsverbote gemeldet, in der gesamten Steiermark waren es 1.555. Ausgewiesen werden Betretungs- und Annäherungsverbote nach der neuen Zählweise ab 2020 sowie Betretungsverbote nach der alten Zählweise für die Jahre 2007 bis 2019.
Die veröffentlichten Übersichten enthalten außerdem Verurteilungen nach Oberlandesgerichtssprengeln für 1976 bis 2025. Für die Landesgerichte Graz und Leoben werden Veränderungen bei ausgewählten Delikten und Deliktgruppen für 2023 bis 2025 dargestellt. Ergänzend gibt es Daten zu verurteilten Personen, Verurteilungen und Delikten für 2019 bis 2025 sowie Merkmale verurteilter Personen für 2024 und 2025. Als Quellen dienen das Bundeskriminalamt, Statistik Austria und das Gewaltschutzzentrum Steiermark; bearbeitet wurden die Daten von der Landesstatistik Steiermark. Kartografische Informationen zu den Einsatzorganisationen sind im Digitalen GIS-Atlas der Steiermark verfügbar.
