Die Burgruine Gösting in Graz ist beschädigt worden. Unbekannte brachen Tore und Türen auf, schlugen mehrere Butzenscheiben ein und stahlen Wappen steirischer Burgen. Besonders schwer betroffen ist die untere Burgkapelle. Dort wurden außerdem Sessel und eine Tafel herumgeworfen.

Menschen aus Gösting informierten den NEOS-Gemeinderat Alexis Pascuttini und übermittelten ihm Fotos. Laut Berichten der „Kronen Zeitung“ kam es zu mehreren Vandalenakten. Die Verantwortlichen sind bislang unbekannt – ebenso, wie hoch der entstandene Schaden ist.

Anzeige und Belohnung

Pascuttini brachte am 25. Oktober eine Sachverhaltsdarstellung bei der Polizeiinspektion Wiener Straße ein. Die Landespolizeidirektion bestätigte deren Übermittlung. Nach eigenen Angaben zeigte sich der Gemeinderat in einem Posting bestürzt über die Verwüstung und kritisierte den bisherigen Umgang mit dem historischen Bauwerk.

Für Hinweise, die zur Ausforschung der Täter beziehungsweise der Verantwortlichen führen, setzte Pascuttini aus privaten Mitteln eine Belohnung von 1.000 Euro aus. Hinweise sollen helfen, die Beschädigungen aufzuklären.

Stadt soll Ruine ankaufen

Die neuen Schäden haben die Diskussion über die Zukunft der Burgruine wieder angeheizt. Pascuttini erneuerte seine Forderung, dass die Stadt Graz die Anlage ankauft und langfristig erhält. Er kritisiert, dass KPÖ-Finanzstadtrat Manfred Eber einen Ankauf wiederholt abgelehnt habe, während sich der Zustand der Ruine verschlechtere. Nun will sich Pascuttini erneut an Eber wenden und auf eine langfristige Lösung drängen.

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Frühere Kaufverhandlungen scheiterten laut Eber am zu hohen Preis. Danach wurde die Burg privat zum Verkauf angeboten; eine Lösung gibt es bislang nicht. Die historische Anlage befindet sich weiterhin in Privatbesitz und steht zum Verkauf. Der kolportierte Kaufpreis liegt bei rund einer Million Euro. Pascuttini hält diese Summe angesichts der historischen und kulturellen Bedeutung für finanzierbar und vertretbar.

Mit dem Kauf allein wäre es allerdings nicht getan. Zusätzlich wären Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen nötig, deren Gesamtkosten offen sind. Pascuttini warnt vor weiterem Verfall und zusätzlichen Beschädigungen des historischen Bauwerks.

Einordnung des Kulturgutschutzes

In Österreich ist das Österreichische Denkmalverzeichnis die zentrale Denkmalliste des Bundesdenkmalamts. Weil Denkmalschutz Bundessache ist, wird dieses Verzeichnis zentral für alle Kulturgüter geführt, die unter das österreichische Denkmalschutzgesetz fallen. Es umfasst unbewegliche Denkmale wie Bauten, archäologische Stätten und Gärten ebenso wie bewegliches Kulturgut, darunter Kunstschätze, Sammlungen und Archivalien.

Einige Bundesländer führen zusätzliche Verzeichnisse. Dazu zählen etwa der Tiroler Kunstkataster, der Digitale Oberösterreichische Kulturatlas (DOKA) und Wien Kulturgut. Diese Landesverzeichnisse sind teilweise umfassender und werden schrittweise mit dem Österreichischen Denkmalverzeichnis abgeglichen.

Neben dem Denkmalschutzgesetz gibt es weitere Regelungen und Ausweisungen für Kulturgut: internationale Abkommen wie die Haager Konvention, das UNESCO-Welterbe in Österreich, europäische Vorgaben wie die Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgut sowie weitere bundesrechtliche Vorschriften. Auch landes- und kommunalrechtliche Regelungen – etwa das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz – spielen eine Rolle. Zur Denkmalpflege und zum Kulturgutschutz zählen außerdem Ortsbildschutz, Landschaftsschutz und die Museumsgesetzgebung.

Durch die Internationalisierung des Kulturgutschutzes und den Einfluss außereuropäischer Kulturtraditionen wurden die Begriffe „Kulturgut“ und „Kulturdenkmal“ erweitert. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Fachgebieten werden daher heute nicht mehr strikt gezogen.