Innsbruck verdichtet Pradl: 64 geförderte Wohnungen und drei Kinderbetreuungsgruppen im Bauteil A
Am 5. November 2026 hat die gemeinnützige BWSG im Innsbrucker Stadtteil Pradl die Dachgleiche für den Bauteil A ihres Projekts „Zukunft Wohnen“ gefeiert. Wo Innsbruck wegen seiner geografischen Lage und der bereits dicht bebauten Flächen mit Wohnraum knapp haushalten muss, wächst damit ein weiteres Stück Stadt – durch Nachverdichtung und ohne zusätzlichen Bodenverbrauch.
Im Bauteil A entstehen 64 geförderte Mietwohnungen, zwei Kinderkrippengruppen und eine Kindergartengruppe. Die Wohnungen reichen von einem bis vier Zimmern und sind 42 bis 101 Quadratmeter groß. Geplant ist die Fertigstellung für Sommer 2027. Bewerbungen sind über die städtische Wohnungsvergabe möglich.
Wohnungen, Betreuung und ein Standort für den ASB
Das Projekt „Zukunft Wohnen“ umfasst im Bereich Knollerstraße, Hörmannstraße und Hunoldstraße insgesamt 158 geförderte Mietwohnungen. Vor rund einem Jahr waren bereits 94 Wohnungen an Bewohner:innen übergeben worden. Außerdem wurde ein Stützpunkt des Arbeiter-Samariter-Bunds Tirol eingerichtet – beziehungsweise ein neuer Standort des Arbeiter-Samariter-Bunds Österreich (ASBÖ), der im Südteil des Bauabschnitts einzieht.
Zum Vorhaben gehören außerdem Sanierungen an zwei bestehenden Gebäuden, betreutes Wohnen und Geschäftslokale. In der Anzengruber Straße entstehen betreutes Wohnen und Angebote des Rettungsdienstes. Die Neubauten werden mit der Sanierung der Altbauten verbunden. Rund 11.000 Quadratmeter Wohnnutzfläche verteilen sich auf drei Baukörper, errichtet in zwei Baustufen.
Die BWS beschreibt das Projekt als rund 160 geförderte Wohnungen umfassendes Vorhaben, das insbesondere jungen Familien, älteren Menschen und neuen ÖBB-Mitarbeiter:innen zugutekommen soll. Die Wohnungen umfassen dabei laut Projektbeschreibung zwei bis vier Zimmer und 34 bis 110 Quadratmeter. Alle erhalten eine Loggia, einen Balkon oder eine Terrasse; teilweise reicht der Blick bis zur Nordkette.
Nachhaltig geplant, mit Platz fürs Auto und fürs Rad
Eine Photovoltaikanlage im Bauteil A soll einen Teil des allgemeinen Strombedarfs decken. Auch Fassadenbegrünung, weitere Photovoltaikanlagen und Fahrradabstellplätze sind als Beiträge zur ökologischen Wohnqualität vorgesehen. Zur Ausstattung des Gesamtprojekts zählen außerdem Grundwassernutzung und eine Biomasseheizung für Bestand und Neubauten sowie private Freiflächen wie Balkone, Loggien, Terrassen oder Gärten.
Die Tiefgarage im Bauteil A bietet 207 Stellplätze und ist für die spätere Installation von E-Ladestationen vorbereitet. Bei Bedarf soll die Ladeinfrastruktur auch anderen Bewohner:innen des BWSG-Quartiers offenstehen – für Autos ebenso wie für Fahrräder. Parkplätze und Tiefgaragen sind generell für die Bewohner:innen vorgesehen.
Die Bauarbeiten begannen im April 2024. Für die erste Neubaustufe mussten 75 Wohnungen und Nebengebäude abgetragen werden. Laut BWS fanden rund 75 betroffene Haushalte einvernehmliche alternative Wohnlösungen. Einfach war die Umsetzung trotzdem nicht: Die Corona-Pandemie und steigende Baukosten machten dem Projekt zu schaffen.
Als Generalunternehmer fungiert die Ing. Hans Bodner BaugesmbH. Umgesetzt wurde das Vorhaben gemeinsam mit der Architekturbrauerei, der Baubehörde, der Stadtplanung und der Tiroler Wohnbauförderung. In der ersten Baustufe entstanden die Bauteile B und C; ihre Fertigstellung war bis Dezember 2025 vorgesehen. Die zweite Baustufe betrifft Bauteil A.
Weitere Etappe in der Knollerstraße
Auch in der Wohnanlage Knollerstraße 16–24 wird weitergebaut: Durch Aufstockung entstehen dort bis Ende 2028 insgesamt 20 frei finanzierte Eigentumswohnungen mit zwei bis fünf Zimmern. Das ist ein anderer Teil des Projekts, aber derselbe knappe Innsbrucker Boden, auf dem möglichst viel Wohnraum Platz finden soll.
Weitere Informationen und Anfragen zu verfügbaren Wohnungen gibt es über den Bereich „Neubauprojekte“ auf www.bwsg.at. Wohnungssuchende müssen die persönlichen Voraussetzungen der Tiroler Wohnbauförderung erfüllen. Bei der Gleichenfeier verwiesen Stadt- und Landespolitik auf die Bedeutung von gefördertem Wohnraum und zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen.
Neue Förderregeln ab 1. Jänner 2027
Für Wohnungssuchende kommt bald Bewegung in die Förderlandschaft: Ab 1. Jänner 2027 wird die Tiroler Wohnbauförderung neu ausgerichtet. Geplant sind ein leichterer Zugang, mehr Unterstützung beim Eigentumserwerb, stärkere Anreize für energieeffizientes und verdichtetes Bauen, Verbesserungen bei Wohnbeihilfe und Sanierungsförderung sowie weniger Bürokratie.
Die Einkommensobergrenzen steigen für Ein-Personen-Haushalte von 3.800 auf 4.100 Euro und für Zwei-Personen-Haushalte von 6.300 auf 6.700 Euro. Für jede weitere Person gelten künftig 510 statt 480 Euro. Damit soll sich der Kreis der Förderberechtigten bis in den Mittelstand erweitern.
Der Zuschuss „Junges Wohnen“ für unter 35-Jährige wird weiterentwickelt. Kleinere Einkommensstufen und entsprechend abgestufte Förderbeträge sollen die Unterstützung genauer an die jeweilige finanzielle Situation anpassen.
Auch bei der Wohnbeihilfe ändert sich etwas: Die Zumutbarkeitstabelle wird um 100 Euro angehoben, der Anfangswert steigt von 1.300 auf 1.400 Euro. Wohnbeihilfe-Bezieher müssen dadurch künftig einen geringeren Anteil ihres Einkommens selbst für die Miete aufbringen. Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen und Bezieher einer Mindestpension sollen profitieren.
Für Nullemissionsgebäude ist eine zusätzliche Förderung vorgesehen. Bei verdichteter Bauweise steigt die Förderung je nach Grundverbrauch um 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. Rückbaufähiges Bauen wird ebenfalls zusätzlich unterstützt, wenn ein Rückbaukonzept vorliegt und Baustoffe später leichter getrennt, wiederverwendet oder recycelt werden können. Bei geförderten Neubauten bleibt eine Photovoltaikanlage verpflichtend.
Eine zentrale Anlaufstelle bei der Abteilung Soziales soll Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf helfen, etwa wenn wegen einer Behinderung ein Lift eingebaut werden muss. Altersgerechte Maßnahmen wie ein Badumbau bleiben Teil der Wohnhaussanierungsförderung. Bei der Sanierungsförderung entfällt außerdem die bisherige Begrenzung der förderbaren Fläche nach der Zahl der Haushaltsmitglieder: Künftig gelten unabhängig von der Haushaltsgröße 120 Quadratmeter förderbare Nutzfläche pro Wohnung als Obergrenze. Auch Wohnraumerweiterungen von unter zehn Quadratmetern werden gefördert.
Das Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz soll technische Vorgaben vereinfachen und Kosten sowie bürokratischen Aufwand reduzieren. Umbauten, Sanierungen und Nachverdichtungen im Gebäudebestand sollen dadurch leichter werden, während Sicherheits- und Qualitätsstandards bestehen bleiben. Die Landesregierung berichtet von positiver Resonanz auf die Vereinfachungen.
Im Jahr 2025 investierte Tirol 434 Millionen Euro in leistbares Wohnen. Damit wurden 25.300 Sanierungen und 2.137 neu errichtete und geförderte Wohnungen ermöglicht.
Daneben gibt es neue Pläne für Hortplätze: Die Anmeldefrist soll künftig vom 1. Dezember bis 30. April laufen. Private Erhalter und Gemeinden hätten dann bis 15. Mai Zeit für Reihung und Zuweisung. Die Fristen für Kinderkrippen und Kindergärten bleiben unverändert: Private Erhalter müssen bis 1. März, Gemeinden bis 31. März entscheiden. Verlängert werden soll die Hortfrist, weil die künftige Schule vieler Kinder erst Anfang April feststeht.
