Heute ist der 15.06.2026 und in Völkermarkt gibt es Neuigkeiten aus der Welt der Fischerei. Der Fischereirevierausschuss Völkermarkt hat sich in seiner ersten Sitzung am 11.06.2026 im Gasthaus Wallerwirt konstituiert. Dieser Ausschuss vertritt die Interessen der Fischereiausübungsberechtigten im Bezirk für die Funktionsperiode von 2026 bis 2030. Hier wird also kräftig an der Zukunft der Fischerei im Bezirk gearbeitet!

Die Gründung des Fischereirevierverbandes Völkermarkt erfolgte gemäß dem Kärntner Fischereigesetz. Der Ausschuss besteht aus sieben Mitgliedern und hat die Aufgabe, Fischereiprojekte zu fördern und sicherzustellen, dass die Fischerei sachgerecht ausgeübt wird. Dabei spielt die Unterstützung von Behörden mit fischereifachlichem Wissen eine wesentliche Rolle. Die Mitglieder arbeiten eng mit der Bezirkshauptmannschaft, der Kärntner Landesregierung, der Polizei und der Bergwacht zusammen, um regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die Fischereiausübungsberechtigten und Fischereiaufsichtsorgane zu organisieren.

Besatzmaßnahmen und Förderung

Ein bemerkenswerter Punkt ist die Förderung von Besatzmaßnahmen, die der Ausschuss im Jahr 2026 plant. Insgesamt stehen dafür 45.000 Euro zur Verfügung. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um die Fischbestände in den wertvollen Gewässern des Bezirks wie dem Völkermarkter Stausee, Klopeiner See, Vellach und Kleinsee zu erhalten und zu fördern. Angler können sich auf Zander, Hechte, Karpfen und Salmoniden freuen, die in die Gewässer gesetzt werden.

Doch nicht nur in Kärnten sind Besatzmaßnahmen von Bedeutung. Auch in Bayern gibt es klare Richtlinien zur Fischbesatzpraxis, die besagen, dass Maßnahmen in Gewässern mit Hegepflicht erforderlich sein müssen und mit dem Hegeziel übereinstimmen sollten. Die Fischgesundheit und der gewässerangepasste Artenreichtum sind dabei entscheidende Faktoren. Genehmigungen für Besatzmaßnahmen müssen durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden. Diese Genehmigungen basieren häufig auf fachgutachtlicher Grundlage, um eine ordnungsgemäße fischereiliche Bewirtschaftung zu gewährleisten.

Forschung und Ausbildung

Die Vorgaben zur Fischbesatzmaßnahme beinhalten auch eine Vielzahl von Aspekten, von gesetzlichen Vorschriften bis hin zu spezifischen Anforderungen an Arten, Altersstufen und Mengen. Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass Betreiber von Aquakulturbetrieben ein Register führen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies alles zeigt, dass die Fischerei nicht einfach nur ein Hobby ist – hier steckt viel Wissenschaft und Verantwortung dahinter.

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Zusätzlich sind seit 2017 Besatzvoranmeldungen erforderlich, die innerhalb von acht Wochen entschieden werden. Nach dem Fischbesatz müssen Anträge und Verwendungsnachweise bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Und wenn wir schon bei der Landwirtschaftskammer sind – sie fördert verschiedene Maßnahmen aus Mitteln der Fischereiabgabe, die 1998 eingeführt wurden. Dazu gehören die Aufstellung von Hegeplänen, Untersuchungen zu Fischbeständen und Lebensräumen sowie natürlich auch die Fischbesatzmaßnahmen.

Die Förderung in diesem Bereich ist seit 2011 auf 50 % für viele Maßnahmen und sogar 100 % für Aus- und Fortbildung festgelegt. Maximale Förderungen können bis zu 5.000 Euro für bestimmte Maßnahmen betragen. Das zeigt, wie wichtig die Fischerei nicht nur für die Natur, sondern auch für die Wirtschaft und den Tourismus in der Region ist. Rund 3.000 Angler jährlich im Bezirk leisten ihren Beitrag dazu – und das ist einfach nur beeindruckend!

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