In Völkermarkt sorgt ein neuer Parkraumüberwachungsdienst für Diskussionen und jede Menge Aufregung. Am Klippitztörl ist man auf digitale Technik umgestiegen und hat eine Kennzeichenerkennung installiert. Klingt erstmal nach Fortschritt, doch die Berichterstattung hat den Eindruck erweckt, dass es keine kostenlosen Parkmöglichkeiten mehr gibt. Dabei ist nicht alles so schwarz-weiß, wie es scheint. Tatsächlich wird nur der Parkplatz bei der Schwarzkogelhütte von der Firma Avantpark Parking Solutions Österreich GmbH verwaltet. Auf Schildern wird klar auf einen kostenpflichtigen Privatparkplatz hingewiesen, aber die Bezahlung ist nur per Park-App möglich.

Das hat einige Besucher, darunter ein Pensionistenehepaar und einen weiteren Mann, auf die Palme gebracht. Sie erhielten Zahlungsaufforderungen, obwohl sie nur kurz dort waren. Ein Beispiel: Der Mann parkte nur, um Vorbereitungen für eine Hochzeitsfeier zu treffen – und erhielt prompt eine Strafe für die Zeit von 13.21 Uhr bis 14.22 Uhr. Auf der Homepage von Avantpark gibt es lediglich Bilder von Ein- und Ausfahrt als Nachweis für Parkverstöße. Und die geforderte Zahlung hat sich durch Mahngebühren schon auf 103,90 Euro erhöht. Da fragt man sich: Ist das noch gerechtfertigt?

Das Problem mit den Schildern

Ein weiterer Punkt, der vielen sauer aufstößt, ist die fehlende Einschränkung zur Durchfahrt. Es gibt keine Schilder, die darauf hinweisen, dass man nicht einfach so dort parken sollte. Die Moselebaueralm bezeichnet die Vorfälle als „Systemfehler“ und „Einzelfall“. Aber viele Menschen im Internet sind anderer Meinung und sprechen von „Abzocke“. Einige rufen sogar zu einem Boykott des Parkplatzes auf. Kritisiert wird auch die ausschließliche Möglichkeit der Online-Zahlung, denn viele bevorzugen Bargeld. Immerhin gibt es die Möglichkeit, die Zahlung bis zu 24 Stunden nachträglich online durchzuführen.

Das Problem mit digitalen Parksystemen ist nicht neu. Laut einem Bericht von Verbraucherschützern gibt es immer mehr Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter. Die Kritikpunkte sind oft dieselben: unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen und Inkassoschreiben, die schnell im dreistelligen Bereich landen können. Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie absurd es manchmal zugeht: Eine Autofahrerin erhielt eine Zahlungsaufforderung von 47 Euro, obwohl am Automaten „0 Euro“ angezeigt wurde. Das lässt einen doch schaudern, oder?

Rechtslage und Tipps für Autofahrer

Wer auf einem Privatparkplatz parkt, schließt einen stillschweigenden Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer oder Betreiber ab. Diese Vertragsbedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt, die auf den Hinweisschildern stehen sollten. Aber oft werden diese nicht ausreichend wahrgenommen. Digitale Systeme nutzen LPR-Kameras zur Kennzeichenerfassung und speichern Datum und Uhrzeit. Das kann zu Problemen führen, etwa wenn die App nicht richtig funktioniert oder man ein falsches Kennzeichen eingibt. Zahlungsverweigerungen können dann schnell zur Besitzstörung führen.

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Im Falle von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung sollten Betroffene unbedingt Widerspruch einlegen. Argumente könnten unklare Beschilderungen oder Fehlfunktionen der App sein. Und wenn das Ganze nicht nachzuvollziehen ist? Dann könnten zivilrechtliche Schritte die Lösung sein. Es ist ratsam, Belege und Fotos von der Parksituation aufzubewahren – das kann im Ernstfall Gold wert sein.

Die Diskussion um die Parkraumbewirtschaftung zeigt, wie wichtig es ist, Transparenz und Fairness zu schaffen. Verbraucherschützer empfehlen, sich bei Unsicherheiten an Verbraucherzentralen zu wenden. Dort gibt es hilfreiche Tipps und rechtliche Beratung. Es bleibt zu hoffen, dass die Anbieter ihre Dienstleistungen verbessern und die Probleme schnell in den Griff bekommen. Denn am Ende möchte doch niemand einen hohen Betrag für einen kurzen Stopp zahlen müssen. Und das gilt nicht nur für den Klippitztörl.

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