Fußgänger auf Schutzweg in Gamlitz von Auto erfasst
Am Dienstagnachmittag, dem 27. Oktober 2026, ist ein 85-jähriger Fußgänger bei einem Verkehrsunfall auf der B69 in Gamlitz verletzt worden. Der Mann wollte gegen 16:10 Uhr auf einem Schutzweg die Straße überqueren.
Zur selben Zeit war eine 58-jährige Autofahrerin aus dem Bezirk Leibnitz von Ehrenhausen in Richtung Ortsmitte Gamlitz unterwegs. Laut Polizei dürfte sie den Fußgänger wegen der tief stehenden Sonne übersehen haben. Ihr Fahrzeug touchierte den Mann, der daraufhin stürzte und verletzt auf der Fahrbahn liegen blieb.
Notärztliche Versorgung vor Ort
Der 85-Jährige wurde an der Unfallstelle notärztlich erstversorgt. Anschließend brachte ihn der Rettungsdienst mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Landeskrankenhaus Südweststeiermark, Standort Wagna.
Bei beiden Unfallbeteiligten wurden Alkotests durchgeführt. Sie verliefen negativ.
Schutzwege bleiben ein heikler Punkt
Eine österreichweite Erhebung des KFV untersuchte 6.400 Überquerungssituationen an ungeregelten Schutzwegen. In acht Prozent der Fälle hielten Fahrzeuglenkende nicht an, obwohl Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich signalisiert hatten, den Schutzweg überqueren zu wollen. 2019 lag dieser Anteil bei sieben Prozent.
In zwei Prozent der beobachteten Situationen kam es zu Konflikten, bei denen ein Unfall nur durch starkes Abbremsen oder Ausweichen verhindert wurde. Gerade bei winterlichen Fahrverhältnissen können solche Momente wegen verlängerter Bremswege rasch gefährlich werden.
Zwischen 2022 und 2024 wurden in Österreich pro Jahr durchschnittlich rund 3.500 Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr verletzt. Durchschnittlich 1.059 Verletzte entfielen jährlich auf Schutzwege, darunter 598 an ungeregelten Schutzwegen. Auf Schutzwegen starben pro Jahr im Schnitt elf Menschen, sechs davon an ungeregelten Schutzwegen. Außerdem wurden jährlich durchschnittlich 185 Kinder auf Schutzwegen verletzt; 114 dieser Fälle ereigneten sich an ungeregelten Schutzwegen.
Vorrang, aber bitte mit Vorsicht
Sobald Fußgängerinnen und Fußgänger ihren Überquerungswunsch signalisieren, dürfen sie von Fahrzeuglenkenden weder behindert noch gefährdet werden. Das KFV rät dennoch, nicht auf dem eigenen Vorrang zu bestehen, wenn die Verkehrslage gefährlich wirkt.
Seit der 2022 in Kraft getretenen 33. StVO-Novelle muss ein ungeregelter Schutzweg innerhalb von 25 Metern nicht zwingend benutzt werden, wenn es die Verkehrslage zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Das KFV empfiehlt trotzdem weiterhin Schutzwege: Sie reflektieren meist, sind besser beleuchtet, und dort gilt der Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger.
Zusätzlich wird zu heller und reflektierender Kleidung geraten. 41 Prozent der Verkehrsunfälle mit verletzten Fußgängerinnen und Fußgängern ereignen sich bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Das KFV weist außerdem auf eine mögliche Dunkelziffer bei Unfällen mit Fußgängerbeteiligung hin. Schutzwege bieten laut KFV weiterhin ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als das Überqueren einer Fahrbahn an anderen Stellen.
