Kinderbetreuung in Murau und Murtal bleibt für Vollzeitfamilien ein Engpass
Wenn die Ferien beginnen, wird der Familienkalender in Murau und im Murtal schnell zum Jonglierprogramm: Wer arbeitet, wer betreut die Kinder, und wo gibt es überhaupt einen Platz? Diese Fragen tauchen jedes Jahr aufs Neue auf. Für viele Eltern bedeutet das nicht Erholung, sondern zusätzliche Organisation – und manchmal ziemlichen Stress.
Das Betreuungsangebot in den beiden Bezirken gilt weiterhin als ausbaufähig. Eine aktuelle Studie reiht Murau und Murtal bei der Kinderbetreuung nach wie vor weit hinten ein. In einzelnen Gemeinden hat sich zuletzt etwas bewegt, etwa in Spielberg und St. Margarethen. Der große Sprung ist aber ausgeblieben. Viel verändert habe sich insgesamt nicht.
Murau besonders weit hinten
Eine am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Analyse des Momentum Instituts hat die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Vollzeitbeschäftigung in der Steiermark untersucht. Als Maßstab dient der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf, kurz VIF. In der Steiermark werden demnach 33 Prozent der bereits betreuten Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen betreut, die die VIF-Kriterien erfüllen.
Der Wert ist seit 2019/20 von 47 auf 33 Prozent gesunken – ein Rückgang um 14 Prozentpunkte. Für Murau fällt die Zahl besonders niedrig aus: Nur 3,4 Prozent der bereits betreuten Kinder unter drei Jahren sind in einer VIF-konformen Einrichtung. Im Bezirk Liezen sind es 4,8 Prozent. Zum Vergleich: Oberösterreich kommt auf 27 Prozent, die Steiermark auf 33 Prozent, Wien auf 89 Prozent.
Wichtig ist dabei der Blick auf das Kleingedruckte. Die 33 Prozent beziehen sich ausschließlich auf Kinder, die bereits betreut werden. Die Zahl sagt nicht, wie viele aller steirischen Kleinkinder überhaupt einen vollzeittauglichen Platz haben. Ebenso wenig zeigt sie, welcher Anteil aller Betreuungseinrichtungen die VIF-Vorgaben erfüllt.
Was ein VIF-Platz leisten muss
Für ein VIF-konformes Angebot braucht es mehr als einen freien Sessel in einem Gruppenraum. Vorgeschrieben sind mindestens 47 Öffnungswochen pro Jahr und mindestens 45 Öffnungsstunden pro Woche. Die Einrichtung muss von Montag bis Freitag offen sein, an mindestens vier Tagen täglich zumindest 9,5 Stunden, außerdem muss es ein Mittagessen geben.
Betreut werden müssen die Kinder dabei institutionell und durch qualifiziertes Personal. Gerade die täglichen Öffnungszeiten, die Zahl der Schließwochen und das Verpflegungsangebot entscheiden darüber, ob ein Platz tatsächlich mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist. Für Eltern macht es schließlich einen gewaltigen Unterschied, ob die Tür um 16 Uhr oder erst deutlich später zufällt.
Der VIF wurde 2006 von der Arbeiterkammer Wien entwickelt. Er misst, wie viele Kinderbetreuungsplätze mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Grundlage bilden die Daten der jährlich veröffentlichten Kindertagesheimstatistik, einer Vollerhebung regelmäßig und ganzjährig geöffneter Einrichtungen mit qualifiziertem Personal.
Die ursprünglichen AK-Kriterien waren als Monitoring-Instrument etwas weiter gefasst: mindestens 40 Wochenstunden, mindestens acht Stunden täglich, an wenigstens vier Tagen eine Öffnung bis 17 Uhr sowie ein Mittagessen. Mit der ersten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Anforderungen verschärft, weil sie für die Höhe staatlicher Förderungen maßgeblich wurden. Seither gelten mindestens 45 Wochenstunden, an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden täglich und höchstens fünf Wochen Schließzeit pro Jahr.
Zwischen Ausbau und Befürchtung
In Murau und im Murtal wächst deshalb die Sorge, dass es bei der Kinderbetreuung nicht nur zu einem Stillstand, sondern sogar zu neuerlichen Kürzungen kommen könnte. Dem Land wird vorgeworfen, den Ausbau nicht ausreichend voranzutreiben. Verlässliche Betreuung würde Familien spürbar entlasten und Eltern helfen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
Der weitere Ausbau sollte an jene Fortschritte anknüpfen, die einzelne Gemeinden bereits gemacht haben. Spielberg und St. Margarethen zeigen, dass Erweiterungen möglich sind. Bleiben Verbesserungen aus oder werden Angebote gekürzt, entstehen für Familien, Eltern und auch für die regionale Entwicklung zusätzliche Probleme. Und kaum ist ein Ferienplan halbwegs fertig, steht die nächste betreuungsfreie Woche vor der Tür.
Das Momentum Institut empfiehlt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik. Die steirische Grünen-Familiensprecherin Veronika Nitsche fordert mehr Angebote und längere Betreuungszeiten, besonders in ländlichen Regionen. Sie verweist auf den vor einem Jahr vorgestellten Sechs-Punkte-Plan ihrer Partei zum Ausbau der Kinderbetreuung und sagt, dessen Forderungen seien weiterhin aktuell.
Ein Indikator mit langer Geschichte
Der VIF wurde zunächst von der AK Wien für Analysen und Pressearbeit verwendet. Danach übernahmen ihn unter anderem die Arbeiterkammern Oberösterreichs, der Steiermark und Kärntens in eigenen Publikationen. Später fand der Indikator Eingang in die Bund-Länder-Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuung.
Die Bundeszuschüsse an die Länder sind nach den Öffnungszeiten der Plätze gestaffelt; für VIF-Plätze gilt der höchste Fördersatz. Die Wirksamkeit dieser Zuschüsse wurde für die Jahre 2007 bis 2010 von Statistik Austria im Auftrag des Familienministeriums evaluiert. Die Publikation „Entwicklung des Kindertagesheimbesuches“ ist laut dem zugrunde liegenden Artikel die einzige offizielle Veröffentlichung mit VIF-Analysen.
Die AK Wien veröffentlichte 2015 eine Auswertung zur Entwicklung der Kinderbetreuung von 2003/04 bis 2013/14 und berechnete den VIF rückwirkend bis zum Basisjahr. Diese Untersuchung zeigte einen deutlichen Anstieg der VIF-Plätze im betrachteten Zeitraum. Seit der Ausgabe 2014/15 veröffentlicht Statistik Austria den VIF-Indikator direkt in der Kindertagesheimstatistik – in Tabelle 28 unter „Kinder in Kindertagesheimen nach Kategorien der 15a-Vereinbarung“.
