Heute, am 4. Mai 2026, wurde in Kamegg ein ganz besonderer Anlass gefeiert: das Maifest, das zugleich die Gründung der neuen Dorfgemeinschaft Kamegg markierte. Die Atmosphäre war fröhlich und einladend, zahlreiche Gäste strömten herbei, darunter auch viele ehemalige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kamegg, die einen wichtigen Teil der Geschichte des Ortes repräsentieren. Bürgermeister Martin Falk nahm sich die Zeit, um über die 79-jährige Geschichte der Feuerwehr zu sprechen und die einvernehmliche Entscheidung zur Auflösung der Wehr zu erläutern. Diese Auflösung wurde nicht leichtfertig getroffen, sondern nach intensiven Beratungen einstimmig beschlossen, um eine nachhaltige Nutzung des Feuerwehrhauses zu gewährleisten.
Die künftige Dorfgemeinschaft wird das Feuerwehrgebäude verwalten und es als einen offenen Treffpunkt für alle Generationen erhalten. Auch wenn die Feuerwehr nicht mehr aktiv ist, bleibt das Gebäude ein wichtiger Teil der Katastrophenvorsorge – ausgestattet mit einem Notstromaggregat und einer Sirene für Notfallwarnungen. Im Ernstfall wird die Freiwillige Feuerwehr Gars die Einsatzabdeckung übernehmen. Ein herzlicher Dank ging an die engagierten Feuerwehrmitglieder, insbesondere an den ehemaligen Kommandanten Peter Horner, der maßgeblich an der Gründung des neuen Vereins beteiligt war. Die Initiative zur Vereinsgründung kam von einem Komitee, dem auch Gabi Wittmann, Leopold Hofstätter und Christian Ferle angehören.
Ein neuer Anfang für die Gemeinschaft
Die Vereinsstatuten wurden bereits von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt, und während der Feier trugen sich viele Interessierte spontan als Mitglieder ein. Das ist doch ein tolles Zeichen für das Interesse an gemeinschaftlichem Engagement! Die offizielle Wahl des Vorstandes ist für den 14. Mai geplant, und weitere Beitritte sind jederzeit willkommen. Das Maifest beinhaltete auch das traditionelle Aufstellen des Maibaums, das von fröhlichem Gelächter und den Stimmen der Besucher begleitet wurde. Es war wirklich ein Fest für die Sinne!
Mit guter Verpflegung und geselligem Beisammensein endete die Veranstaltung, während die Menschen voller Freude über den Start der Dorfgemeinschaft waren und sich auf kommende Veranstaltungen freuten. Solche Initiativen sind wichtig für den Zusammenhalt in der Gemeinde und zeigen, wie lebendig und engagiert das Dorfleben in Kamegg ist.
Der rechtliche Rahmen für den Verein
Um einen gemeinnützigen Förderverein wie diesen zu gründen, sind einige rechtliche Grundlagen zu beachten. Laut § 21 BGB kann ein Förderverein entweder als nicht eingetragener oder eingetragener Verein gegründet werden. Der große Vorteil eines eingetragenen Vereins ist die Rechtsfähigkeit – er kann als eigenständiges Rechtssubjekt klagen oder verklagt werden, was für die Mitglieder bedeutet, dass sie nicht persönlich mit ihrem Vermögen haften. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich; für einen nicht eingetragenen Verein genügen bereits zwei Personen.
Die Gründungsversammlung ist dann der nächste Schritt: Es werden eine Satzung erarbeitet und verabschiedet sowie ein Vorstand gewählt. In der Satzung müssen unter anderem der Vereinsname, der Sitz und der Zweck festgehalten werden. Auch Regelungen zu Ein- und Austritt von Mitgliedern sind wichtig. Protokollführer müssen benannt werden, um die wesentlichen Punkte der Versammlung festzuhalten. Diese Formalitäten sind entscheidend, um die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen und sicherzustellen, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Dorfgemeinschaft Kamegg entwickeln wird und welche neuen Impulse sie setzen kann.
Die Quelle zu den Details der Gründung ist hier zu finden.