Am 24. und 25. April 2026 fand in Brunn am Gebirge ein bedeutender Lehrgang für Atemschutzgeräteträger statt, an dem 30 Feuerwehrmitglieder aus den Bezirken Mödling und St. Pölten teilnahmen. Dieser Lehrgang basierte auf dem neu gestalteten Modul AT20, das in ganz Niederösterreich ausgerollt wird. Voraussetzung für die Teilnahme war die Absolvierung der E-Module AT10 und AT15 in der jeweiligen Feuerwehr.

Die Ausbildung begann am Freitagvormittag mit theoretischen Inhalten, gefolgt von praktischen Übungen, die am Samstag fortgesetzt wurden. Die Praxisstationen umfassten unter anderem eine Hindernisbahn, Türchecks, Strahlrohrtraining, das Besteigen von Leitern mit Aufziehen von Leitungen, Suchtechniken und das Überwinden von Hindernissen. Weitere Schwerpunkte waren das Vorgehen bei Atemschutznotfällen sowie die Hygienemaßnahmen im Einsatz. Unterstützt wurde der Lehrgang durch die Atemschutzfüllstelle Perchtoldsdorf und die Einheit „Versorgung 14“, die für die Verpflegung der Teilnehmer sorgte. Die Freiwillige Feuerwehr Brunn am Gebirge stellte freundlicherweise das Feuerwehrhaus für den Lehrgang zur Verfügung. Weitere Informationen zu diesem Lehrgang sind auf der Webseite des Bezirkfeuerwehrkommandos Mödling einsehbar.

Ausbildungsvoraussetzungen und -inhalte

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist nicht nur in Niederösterreich von zentraler Bedeutung, sondern findet auch auf Kreisebene und in kreisfreien Städten statt. Die Durchführung basiert auf der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 und zielt darauf ab, den Einsatz unter Atemschutz zu gewährleisten. Um daran teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt die erfolgreiche Absolvierung der Qualifikation „Einsatzfähigkeit“ (QS1) oder der Truppmannausbildung Teil 1, das Erreichen des 18. Lebensjahres sowie die erfolgreiche Absolvierung des Sprechfunkmoduls der modularen Grundlagenausbildung oder des Lehrgangs „Sprechfunker“. Zudem muss die körperliche und geistige Eignung durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Gerätegruppe 3 festgestellt werden.

Ein Atemschutztrupp in Niederösterreich besteht in der Regel aus drei Atemschutzgeräteträgern. Die Ausbildung ist stufenweise aufgebaut und umfasst verpflichtende Ausbildungsabschnitte. Zu Beginn der Atemschutzausbildung ist eine Atemschutztauglichkeitsuntersuchung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer körperlich fit sind, um Einsätze und Übungen unter Atemschutz zu bewältigen. Nach einer positiven Untersuchung beginnt die Atemschutzgeräteausbildung, die mit einer Gewöhnungsübung unter Atemschutz startet. Hierbei werden die Auszubildenden in die Handhabung der Geräte eingeführt, lernen das Wechseln der Flaschen sowie das Anlegen der Atemschutzgeräte und das Kurzprüfen von Pressluftatmern und Masken.

Die Bedeutung der Atemschutzausbildung

Die Ausbildung in der Feuerwehr ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Nach den drei verpflichtenden Stufen können Atemschutzträger freiwillige weitere Ausbildungen im Bereich Atemschutz absolvieren. Diese kontinuierliche Weiterbildung ist essenziell, um den Herausforderungen, die bei Einsätzen entstehen können, gewachsen zu sein. Die umfassende Ausbildung und die praktischen Übungen stellen sicher, dass die Feuerwehrmitglieder bestens vorbereitet sind, um im Ernstfall schnell und effizient handeln zu können.

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