Laubkörbe in Ettenheim: Warum Rasenschnitt die Absaugvorrichtung verstopft und wer nasses Laub räumen muss
In Ettenheim sind die Laubkörbe wieder da. Der städtische Bauhof beseitigt seit mehreren Wochen verstärkt Herbstlaub im Stadtgebiet – eine Arbeit, die bis etwa Mitte Dezember weiterläuft. Gehwege, Schulhöfe, Kindertagesstätten, Parkplätze und Spielplätze werden regelmäßig gereinigt. Gerade nasses Laub macht Geh- und Radwege schnell rutschig.
An verschiedenen Stellen stehen Sammelbehälter für Laub von städtischen Bäumen. Je nach Bedarf werden die Laubkörbe etwa einmal pro Woche geleert. Sie sollen vor allem stark belaubte Bereiche sauberer und damit verkehrssicherer machen. In die Behälter darf allerdings ausschließlich Herbstlaub. Grün- und Rasenschnitt kann die Absaugvorrichtung verstopfen und ist daher nicht erlaubt.
Wer kehren muss – und wohin mit dem Laub?
Grundstückseigentümer und Anlieger müssen das Laub im Bereich ihrer Grundstücke beseitigen, auch wenn es von Nachbarbäumen oder städtischen Bäumen stammt. Das gilt ebenso für unbebaute Grundstücke und unbewohnte Häuser. Grün- und Rasenschnitt müssen Eigentümer selbst entsorgen oder kompostieren.
Größere Laubmengen aus dem eigenen Garten können kostenlos bei Abfallanlagen des Ortenaukreises, kommunalen Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen abgegeben werden. Außerdem darf Herbstlaub über die Graue Tonne entsorgt werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis bezuschusst den Kauf eines Kompostbehälters mit bis zu 30 Euro.
Wer Laub in einer Biotonne entsorgt, kann es vielerorts lose oder in kompostierbaren Papiertüten einfüllen. Nasses Laub sollte nicht fest hineingepresst werden, sonst verklebt die Tonne und die Abfuhr kann behindert werden. Empfohlen werden Schichten von höchstens zehn Zentimetern; die Kosten sind normalerweise durch die reguläre Müllgebühr abgedeckt.
Laub ist nicht bloß Abfall
Im eigenen Garten kann das Laub als Mulch dienen oder kompostiert werden. Es schützt den Boden vor Erosion, bildet beim Verrotten Humus und bietet Kleinlebewesen einen Platz zum Überwintern. Für Igel lässt sich in einer ruhigen Gartenecke ein dichter Laubhaufen anlegen – dort darf es ruhig ein wenig wild aussehen.
Mit einem Mulchmäher zerkleinertes Laub kann auf dem Rasen verteilt werden. Die kleinen Partikel verrotten innerhalb weniger Wochen und wirken als natürliche Düngung. Bei sehr großen Mengen sollte allerdings ein Teil entfernt und kompostiert werden, damit der Rasen nicht erstickt. Auf Beeten, an Sträuchern und um empfindliche Stauden wirkt Laub außerdem als Frostschutz: Es isoliert den Boden, schützt Wurzeln und kann im Frühjahr untergearbeitet oder kompostiert werden.
Für den Kompost empfiehlt sich eine Mischung aus etwa zwei Teilen Laub und einem Teil stickstoffreichem Material wie Grasschnitt oder Küchenabfällen. Wird der Haufen nach ungefähr drei Monaten umgeschichtet, geht die Verrottung schneller. Nach 12 bis 18 Monaten entsteht Kompost für Blumenbeete, Gemüsegärten und Rasen. Ein einfacher Kompostplatz oder Gitterkorb reicht dafür.
Rutschgefahr und Verantwortung
Laub wird auf Gehwegen, Einfahrten und Treppen oft binnen kurzer Zeit glatt. Eigentümer und Verwalter müssen öffentlich zugängliche Flächen sichern. Entscheidend ist nicht, von welchem Baum die Blätter stammen, sondern ob die Fläche regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt wurde.
Kommt es zu einem Sturz und war der Zustand seit mehreren Stunden bekannt oder erkennbar, können Schadensersatzforderungen entstehen – bei Personenschäden mitunter im fünfstelligen Bereich. Bei grober Fahrlässigkeit kann es zudem Probleme mit der Gebäudehaftpflichtversicherung geben; wiederholte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Eine gesetzliche Mindesthäufigkeit für die Reinigung gibt es nicht. Bei starkem Baumbestand und nassem Wetter kann aber eine Kontrolle täglich oder jeden zweiten Tag nötig sein. Datum, Uhrzeit und die ausführende Person zu dokumentieren, schafft Klarheit. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, sollte das schriftlich geschehen. Mündliche Absprachen gelten laut dem Artikel „Laub entsorgen: rechtssicher und umweltfreundlich“ von MXM Dienstleistungen, veröffentlicht am 10. April 2026, nicht als ausreichender Schutz.
Für die Reinigung des eigenen Grundstücks ist grundsätzlich dessen Eigentümer verantwortlich. Herabfallendes Laub vom Nachbarbaum begründet normalerweise keinen Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten. Ein Rückschnittanspruch kann bestehen, wenn ein Baum gegen örtliche Grenzabstände verstößt oder der Laubeintrag die übliche Nutzung des Nachbargrundstücks erheblich beeinträchtigt. In Bayern gilt dafür unter anderem Art. 47 AGBGB, wobei die Schwelle für eine erhebliche Beeinträchtigung hoch ist. Praktisch hilft zunächst ein Gespräch über mögliche Baumpflege.
Von der Biotonne bis zum Dienstleister
Wertstoffhöfe und Grüngut-Annahmestellen eignen sich für größere Mengen. Viele bayerische Kommunen nehmen Laub kostenlos oder gegen geringe Gebühren an. In Nürnberg können Privathaushalte bis zu einem Kubikmeter Grüngut pro Fahrt kostenlos abgeben; für größere Mengen nennt der Artikel etwa 10 bis 15 Euro pro Kubikmeter. Hausverwaltungen mit gewerblichem Hintergrund sollen die Gebühren beim zuständigen Eigenbetrieb erfragen.
Einige Städte bieten im Herbst Papiersäcke mit festen Abholterminen an. In Nürnberg organisiert der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, kurz SÖR, solche Sonderabfuhren. Je nach Kommune kostet ein Sack etwa zwei bis fünf Euro oder ist bei Sonderaktionen kostenlos.
Für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe kann ein Dienstleister sinnvoll sein. Er übernimmt Kehren, Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung. Im Raum Nürnberg kosten Herbst-Grundreinigungen inklusive Entsorgung typischerweise 150 bis 500 Euro; regelmäßige Wartungsverträge können im Jahresdurchschnitt günstiger sein. MXM Dienstleistungen bietet im Großraum Nürnberg, Erlangen und Fürth Laubentsorgung und Gehwegsicherung an, nach eigenen Angaben mit mehr als 22 Jahren Erfahrung und 50 Mitarbeitenden. Zum Angebot gehören das Kehren und Saugen von Laub auf Wegen, Parkplätzen und Innenhöfen, Entsorgung mit Nachweis, die Dokumentation der Reinigungsintervalle, die Kombination mit Winterdienstleistungen sowie bei größeren Objekten Entrümpelung und Kellerreinigung. Telefon: 0911 633 262 55.
| Entsorgungsweg | Kosten und Aufwand | Geeignet für |
|---|---|---|
| Biotonne | Inklusive, geringer Aufwand | Kleine Mengen |
| Wertstoffhof | 0 bis 15 Euro pro Kubikmeter, mittlerer Aufwand | Mittlere Mengen |
| Kommunale Laubsäcke | 2 bis 5 Euro pro Sack | Einmalige Aktionen |
| Kompostierung | Kostenlos, langfristig geringer Aufwand | Gärten mit ausreichend Platz |
| Dienstleister | 150 bis 500 Euro pro Saison | Verwaltungen und Gewerbebetriebe |
Vom Verbrennen des Laubs rät der Artikel ausdrücklich ab: In Bayern ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf Privatgrundstücken grundsätzlich verboten. Enge Ausnahmen gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Haushalte und Hausverwaltungen sollen Laub über Biotonne, Wertstoffhof oder Kompost entsorgen; Verstöße können je nach Gemeinde mit Bußgeldern bis zu 500 Euro geahndet werden.
In Rust, wo Ende Oktober ebenfalls die ersten nassen Blätter an den Gehsteigrändern kleben bleiben, ist der Ettenheimer Hinweis jedenfalls praktisch: Laub sammeln, aber keinen Rasenschnitt in den Laubkorb stopfen. Sonst ist die Absaugvorrichtung womöglich schneller verstopft, als der nächste Windstoß die Blätter wieder über den Gehweg verteilt.
