In Feldkirchen bei Graz, wo die Autobahn A2 einen der meistbefahrenen Abschnitte Österreichs durchschneidet, hat sich eine wichtige Änderung ergeben. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, die auf Basis des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) galt, wird aufgehoben. Stattdessen bleibt eine Tempobeschränkung durch eine dauerhafte Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehen. Diese Entscheidung wurde von der Landesregierung getroffen und soll nicht nur für mehr Klarheit, sondern auch für Rechtssicherheit sorgen. Die neue Regelung tritt am Dienstag, den 26. Mai, nach Pfingsten in Kraft.

Der rund fünf Kilometer lange Abschnitt führt durch ein dicht besiedeltes Ortsgebiet, was die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterstreicht. Zuvor galt hier eine spezielle Regelung, die als Sonderregelung für diesen Abschnitt angesehen wurde. Die Aufhebung des IG-L-Hunderters folgt dem Beispiel anderer Teile der Steiermark, wo ähnliche Beschränkungen bereits im April 2025 flächendeckend abgeschafft wurden. Damit wird der Weg für eine dauerhafte Lösung frei, auch wenn der Bedarf nach Temporeduktion aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weiterhin hoch bleibt.

Die neue StVO-Regelung

Die rechtlichen Grundlagen für die alte Regelung waren seit geraumer Zeit nicht mehr gegeben, da die maßgeblichen Luftschadstoff-Grenzwerte inzwischen eingehalten werden. Die neue StVO-Regelung sorgt dafür, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr auf dem IG-L basiert, was die Aufhebung der Ausnahme für Elektrofahrzeuge mit sich bringt. Zuvor konnten Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen, auch solche aus dem Ausland, die Tempobeschränkung ignorieren. Nun müssen alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Antrieb, die neuen Verkehrsregeln befolgen.

In Österreich gilt auf den meisten Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Doch auf bestimmten Strecken, wie der A2, existiert das Umwelt-Tempolimit von 100 km/h. Dieses wird nun durch die neue Regelung ersetzt, die nicht nur für die lokale Bevölkerung, sondern auch für Pendler und Reisende von Bedeutung ist. Die Umstellung wird sicherlich viele Autofahrer betreffen, die sich an die neuen Gegebenheiten gewöhnen müssen.

Die Rolle der Elektrofahrzeuge

Die Diskussion um die Tempobeschränkungen ist besonders interessant, wenn man die Rolle von Elektrofahrzeugen betrachtet. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellen dürfen in 100-km/h-Zonen die gesetzlich erlaubten 130 km/h fahren. Dies gilt jedoch nur, wenn sie die entsprechenden Kennzeichnungen tragen und auf den dafür vorgesehenen Streckenabschnitten unterwegs sind. Diese Ausnahmen schaffen eine gewisse Flexibilität, auch wenn die neue StVO-Regelung diese Möglichkeiten einschränkt. Der ADAC hat in der Vergangenheit Musterprozesse unterstützt, um eine Gleichbehandlung für E-Autos mit ausländischen Kennzeichen zu erreichen.

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Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verkehrssituation auf der A2 in Feldkirchen verändern wird. Die Aufhebung der IG-L-Regelung und der Wechsel zu einer StVO-basierten Temporegelung könnten sich positiv auf die Verkehrssicherheit und den Lärmschutz auswirken. Doch wie so oft im Verkehr, wird sich die Realität erst zeigen, wenn die neuen Regeln in Kraft treten.

Für mehr Informationen zu den Änderungen und den Hintergründen der Regelungen können Sie hier nachlesen: Mein Bezirk.