In Leoben sorgt die Situation um eine betagte Patientin für Aufsehen. Diese hatte akute Zahnschmerzen und wurde von gleich fünf Zahnärzten abgewiesen. Laut der Kleinen Zeitung ist die rechtliche Lage so, dass Zahnärzte Schmerzpatienten abweisen dürfen, wenn ihnen berechtigte Gründe vorliegen. Diese Praxis wirft Fragen auf, insbesondere vor dem Hintergrund des Personalmangels und der unbesetzten Kassenstellen im zahnärztlichen Bereich in der Steiermark.
Die Abweisung von Schmerzpatienten ist besonders problematisch, da Zahnambulatorien nicht verpflichtet sind, diese aufzunehmen – im Gegensatz zu Krankenanstalten. Dies führt dazu, dass viele Patienten, die dringend zahnärztliche Hilfe benötigen, oft ohne Unterstützung dastehen. Die Situation könnte für viele, insbesondere ältere Menschen, zu einer ernsten Belastung werden.
Rechte der Patienten
Patienten haben jedoch Rechte, die sie in solchen Situationen schützen sollen. So haben sie beispielsweise Anspruch auf umfassende mündliche Beratung durch den Zahnarzt vor jeder Behandlung. Schriftliche Informationen ersetzen keine persönliche Beratung, und Zahnärzte sind verpflichtet, über Behandlung, Risiken, Alternativen und Kosten zu informieren. Dies ist besonders wichtig, da gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Kassenleistungen haben, die dem Fachstandard entsprechen. Diese dürfen nicht aus wirtschaftlichen Gründen verweigert werden, wie die Verbraucherzentrale betont.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle erforderlichen Informationen zu den Kosten auflistet. Patienten müssen sicherstellen, dass sie eine Rechnung erhalten, bevor sie für Leistungen bezahlen, und können auch verlangen, Kopien ihrer Behandlungsunterlagen zu erhalten.
Patientenberatung und Konfliktlösung
Für weitere Unterstützung stehen Patientenberatungsstellen zur Verfügung, die als erste Anlaufstelle für Fragen zu Behandlung und Diagnosen fungieren. Diese Stellen können helfen, eine neutrale zweite Meinung zu Zahnersatz einzuholen, wenn ein Heil- und Kostenplan vorliegt. Bei ungelösten Problemen oder Konflikten können sie den Weg zu Gutachtern oder Schlichtungsstellen weisen. Insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte gibt es ein vertragszahnärztliches Gutachterverfahren, bei dem die Krankenkasse bei ungeklärten Mängeln ein Gutachten in Auftrag geben muss, wie die Bundeszahnärztekammer informiert.
Im Falle von Behandlungsfehlern oder Schmerzensgeldforderungen können Patienten auch Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern anrufen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Scheitert dieser Versuch, bleibt der Weg zum Gericht offen, wodurch Patienten die Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen.
Die aktuellen Ereignisse in Leoben zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Patienten über ihre Rechte informiert sind und sich im Bedarfsfall aktiv um die ihnen zustehende medizinische Versorgung bemühen.