Heute ist der 4.05.2026, und in Leoben geht es um ein Thema, das viele von uns bewegt: zwischenmenschliche Beziehungen und die Schattenseiten, die sie manchmal mit sich bringen. Ein 61-jähriger Mann aus der Obersteiermark, der seine Ex-Freundin mit seinem Auto bedrängte, wurde am Landesgericht Leoben wegen Nötigung verurteilt. Die Situation eskalierte nach der Trennung, und die Betroffene fühlte sich so stark bedroht, dass sie die Polizei rief. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und versicherte, dass er keineswegs die Absicht hatte, seine Ex-Freundin zu bedrängen. Doch die Aussagen des Richters Schwarzl ließen nicht lange auf sich warten: Er hielt die Schilderungen der Ex-Freundin für glaubwürdig und verurteilte den Mann zu drei Monaten bedingter Haft.
Solche Vorfälle sind leider keine Einzelfälle. Die emotionalen und psychologischen Folgen können gravierend sein. Es ist erstaunlich, wie schnell aus einer einst harmonischen Beziehung eine solche Bedrohung entstehen kann. Wie oft denkt man, dass das eigene Verhalten harmlos ist, während die andere Person sich in einer ganz anderen Realität befindet? Der Mann dachte offenbar, dass er seine Ex-Freundin nicht bedrängte, während sie sich in akuter Gefahr fühlte. Ein klassisches Beispiel für die Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Realität.
Stalking und seine Auswirkungen
Der Fall wirft auch ein Licht auf das größere Phänomen des Stalkings, das in den 1990er Jahren in den USA als Begriff geprägt wurde. „Stalking“ bedeutet wörtlich übersetzt „auf die Pirsch gehen“ und hat sich mittlerweile auch in Deutschland als ernstzunehmendes Problem etabliert. Ab Anfang der 2000er Jahre wurde Stalking zunehmend als gesundheitliches Risiko wahrgenommen, und im Jahr 2007 wurde es gesetzlich geregelt. Stalker können seitdem gemäß § 238 StGB („Nachstellung“) strafrechtlich verfolgt werden. Ärzte und Psychologen stehen hier vor der Herausforderung, Stalkingopfer zu beraten und zu behandeln, aber auch Stalker zu diagnostizieren und zu therapieren.
Medizinisch-psychologische Expertise ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von gewalttätigen Eskalationen bei Stalkingfällen einzuschätzen. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass bei Tötungsdelikten des Intimpartners in über 70% der Fälle der spätere Täter im Vorfeld durch Stalking des Opfers auffällig war. Das Risiko, dass es zu Gewalt kommt, ist insbesondere bei zurückgewiesenen Stalkern hoch. Und nicht nur die Opfer sind betroffen – auch Ärzte und Psychologen können selbst häufig Opfer von Stalkern werden. Das macht es umso wichtiger, dass Fachkräfte über die nötigen Kompetenzen verfügen, um professionell zu reagieren.
Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle wie der in Leoben nicht nur als Einzelfälle wahrgenommen werden, sondern auch als Teil eines größeren Problems, das in unserer Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit und Sensibilität benötigt. Denn letztendlich sind es die Menschen, die in diesen Geschichten betroffen sind – Menschen mit Gefühlen, Ängsten und der Sehnsucht nach Sicherheit.
Für weitere Informationen zu den Hintergründen und den rechtlichen Aspekten des Stalkings, kann die ausführliche Analyse im Ärzteblatt aufgerufen werden.