In der Nacht auf Mittwoch, den 22. April 2026, ereignete sich eine tragische Gewalttat in Sankt Peter am Ottersbach, Bezirk Südoststeiermark. Ein 84-jähriger Mann wurde getötet, während seine 80-jährige Ehefrau verletzt wurde. Die Tat geschah gegen 02:45 Uhr, als ein 17-jähriger Jugendlicher in das Einfamilienhaus des Paares eindrang und sie mit einem Messer angriff. Die Frau konnte noch den Notruf absetzen, doch ihr Ehemann erlag am Tatort seinen schweren Verletzungen. Sie wurde nach einer Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr Zustand derzeit stabil ist.
Der 17-jährige Tatverdächtige wurde kurz nach der Gewalttat festgenommen. Die Polizei stellte das mutmaßliche Tatmesser sicher, während der Hammer, mit dem er ein Fenster des Hauses eingeschlagen hatte, wahrscheinlich auf dem Weg zu seiner Wohnadresse weggeworfen wurde. Der Jugendliche wählte selbst den Polizei-Notruf nach der Tat und wurde an seiner Wohnadresse im Bezirk Südoststeiermark gefasst. Er gab an, das Ehepaar nicht gekannt zu haben, hatte das Haus jedoch gezielt ausgesucht, da er ältere Personen erwartete und annahm, dass er auf weniger Gegenwehr stoßen würde. Laut ersten Informationen war das Tatmotiv Mordlust, und der Täter zeigte sich geständig.
Details zur Tat und den Ermittlungen
Die Ermittlungen zum Tathergang sind noch im Gange, und die Polizei sucht weiterhin nach dem Hammer, der als weitere Tatwaffe fungierte. Die Tatwaffen – ein Messer und ein Hammer – wurden als Beweismittel gesichert. Der Vorfall sorgt für Bestürzung in der Gemeinde und wirft Fragen zur Sicherheit älterer Menschen auf. In den vergangenen Jahren gab es einen Anstieg von Betretungs- und Annäherungsverboten in der Steiermark, die darauf abzielen, gefährdete Personen zu schützen. Im Jahr 2024 wurden von der Landespolizeidirektion Steiermark insgesamt 1.499 solcher Verbote verhängt.
Das Gewaltschutzzentrum Steiermark, das seit Februar 1998 von der Polizei über Betretungsverbote informiert wird, spielt eine wichtige Rolle im Schutz von Frauen und älteren Personen. Seit 2020 gelten neue Regelungen, die ein Annäherungsverbot im Umkreis von 100 Metern umfassen. Diese Maßnahmen sind essenziell, um den Schutz und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Dieser Vorfall stellt einmal mehr die Herausforderungen dar, vor denen die Gesellschaft steht, wenn es um häusliche Gewalt und den Schutz vulnerabler Gruppen geht. Die Polizei und die Gemeinde sind gefordert, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und betroffenen Personen Unterstützung zu bieten.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Büro für Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 059133/60 1133 zur Verfügung. Weitere Details zu diesem Vorfall können auch in der Presseaussendung der Polizei nachgelesen werden, die am 23. April 2026 um 07:43 Uhr veröffentlicht wurde. Mehr dazu erfahren Sie in der ausführlichen Berichterstattung auf Inside Graz und Polizei.gv.at.