Wer am eigenen Betrieb Tierarzneimittel anwenden möchte, braucht dafür eine vorgeschriebene Ausbildung im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD). In Tamsweg gibt es dafür am Freitag, 6. November 2026, einen TGD-Grundkurs.

Der Kurs läuft von 9:00 bis 17:00 Uhr im Forstwirtschaftsgebäude der LFS Tamsweg. Die Teilnahme kostet 79 Euro. Eine Anrechnung von TGD-Weiterbildungsstunden ist nicht möglich. Anmeldungen werden bis spätestens Montag, 3. November 2026, entgegengenommen: telefonisch unter 05 7599 704 oder per E-Mail an post@lfs-tamsweg.at.

Wer die Arzneimittel tatsächlich anwendet

Für die Anwendung von Tierarzneimitteln einschließlich Impfstoffen durch Tierhalter ist gemäß TGD-VO eine nachweislich absolvierte Ausbildung von mindestens 8 Stunden erforderlich. Auch wer am eigenen Betrieb Fütterungsarzneimittel herstellen möchte, muss gemäß TAKG-Ausbildungsverordnung eine mindestens 8-stündige Ausbildung vorweisen.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Ausbildung muss vor der geplanten Anwendung beziehungsweise Herstellung abgeschlossen sein. Teilnehmen muss jene Person, die die Arzneimittel tatsächlich anwendet oder Fütterungsarzneimittel herstellt. Sie muss nicht mit dem Betriebsführer identisch sein.

Die Ausbildungsangebote unterscheiden zwischen den Tätigkeiten. Modul 1 und 3 „TGD-Tierarzneimittelanwender“ umfassen 8 Einheiten und richten sich an Tierhalter, die Tierarzneimittel durch Injektion oder Instillation, etwa Euterinjektoren, anwenden möchten. Modul 2 zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln umfasst 3 Einheiten und ist für Tierhalter gedacht, die solche Arzneimittel am Betrieb herstellen möchten. Die Kurse werden vom LFI Niederösterreich angeboten; ein Link führt dort zum aktuellen Kursangebot.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Der TGD in Österreich

In Österreich gibt es in jedem Bundesland außer Wien einen anerkannten Tiergesundheitsdienst. Anerkannt wird er durch den jeweiligen Landeshauptmann oder die jeweilige Landeshauptfrau. Mitglieder sind Tierärztinnen und Tierärzte sowie tierhaltende Landwirtinnen und Landwirte.

Der TGD berät landwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter, betreut Tierbestände, soll den Einsatz von Tierarzneimitteln verringern und haltungsbedingte Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung reduzieren. Teilnahmeberechtigt sind Halterinnen und Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel, Fischen, Bienen, Farmwild und Neuweltkameliden. Voraussetzung ist ein Teilnahmevertrag mit dem TGD des jeweiligen Bundeslandes.

Die teilnehmenden Tierhalterinnen und Tierhalter werden von Tierärztinnen und Tierärzten beraten und tierärztlich unterstützt, die vertraglich an die TGD-Vorschriften gebunden sind. Mehrmals jährlich finden dokumentierte Betriebsbesuche statt, wobei sich die Häufigkeit nach der Betriebsgröße richtet. Dabei werden unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Arzneimitteldokumentation und Arzneimittelanwendung, Tierschutzbestimmungen, Tiergesundheitsstatus, Hygiene und Fütterung überprüft.

Kontrollen und Programme

Gemäß § 17 der TGD-VO 2009 werden die Betriebe zusätzlich im Rahmen von Kontrollen überprüft. Die Geschäftsstellen der anerkannten TGDs führen jährlich interne Kontrollen nach einem risikobasierten Stichprobenplan durch. Dazu kommen behördliche Kontrollen landwirtschaftlicher TGD-Betriebe sowie von TGD-Tierärztinnen und -Tierärzten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Rechtsgrundlage ist das Tierarzneimittelkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 28/2002 in der jeweils geltenden Fassung. Die Kontrollen führt entweder die Landeshauptfrau beziehungsweise der Landeshauptmann oder die Bezirksverwaltungsbehörde durch.

Die Tiergesundheitsdienste sind österreichweit nach der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 (TGD-VO 2009), BGBl. II Nr. 434/2009, geregelt. Die Verordnung befindet sich in Überarbeitung. Ergänzende Bestimmungen und Arbeitsprogramme werden im Beirat „Tiergesundheitsdienst Österreich“ beraten. Den Vorsitz führt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; die beratenen Bestimmungen und Programme werden zur amtlichen Veröffentlichung empfohlen.

Auf der Website finden sich TGD-Programme, Formulare und Kundmachungen, unter anderem zur Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung, zur Anerkennung der Weiterbildung von TGD-Tierhalterinnen und -Tierhaltern, zu TGD-Kontrollvorschriften sowie zu TGD- und GGD-Formularen. Zusätzlich werden Berichte und ein Imagefilm zur Tiergesundheit Österreich angeboten.

Die Reichweite des Systems ist beträchtlich: Erfasst werden etwa 90 Prozent des österreichischen Schweinebestandes, rund 65 Prozent des Rinderbestandes und etwa 98 Prozent des Geflügelbestandes. Geflügelproduzierende Betriebe sind im österreichweit tätigen, anerkannten Geflügelgesundheitsdienst (QGV) organisiert.