In den letzten Jahren hat die Diskussion um Freizeitwohnsitze in Tirol an Fahrt aufgenommen. Insbesondere in den Gemeinden, die touristisch stark frequentiert sind, wird die Thematik immer drängender. Laut den aktuellen Daten gibt es in Tirol strikte Regelungen: Freizeitwohnsitze sind auf maximal 8 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes einer Gemeinde begrenzt. Doch die Realität sieht oft anders aus. Gemeinden wie St. Anton am Arlberg mit einem Anteil von 19,3 Prozent und Grins mit 15,1 Prozent liegen weit über diesem Limit. Auch Kaunerberg hat mit 8,2 Prozent einen besorgniserregenden Wert erreicht. Diese Zahlen stammen von Rundschau.

Freizeitwohnsitze sind nicht nur zahlreich, sie sind auch eine teure Angelegenheit. Die Preise für diese Immobilien liegen mindestens 20 bis 25 Prozent über dem Preis eines Hauptwohnsitzes. Das führt dazu, dass Einheimische immer weniger leistbaren Wohnraum finden. Gebi Mair, Klubobmann der Grünen, macht deutlich, dass viele dieser Freizeitwohnsitze in den Händen lokaler Unternehmer sind – darunter Hoteliers, Banken und Notare. In einer nicht näher benannten Oberländer Tourismushochburg besitzen mehr als die Hälfte der Freizeitwohnsitze diese Unternehmer, die oft gleich mehrere Immobilien besitzen. Das ist ein echtes Problem für die Einheimischen, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind.

Kritik an der Genehmigungspraxis

Mair fordert daher eine höhere Kontrolle der Genehmigungen durch das Land Tirol. Er hat bereits eine Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz an alle Tiroler Gemeinden gestellt, um die Adressen dieser Freizeitwohnsitze zu erhalten. Etwa 20 Gemeinden haben die Daten übermittelt, während andere, wie Zams, sich weigerten. Mair plant, beim Landesverwaltungsgericht gegen die verweigernden Gemeinden vorzugehen, um die Informationen zu veröffentlichen. Er betont, dass die Freizeitwohnsitze den Wohnraum für Einheimische verteuern und es dringend politische Konsequenzen braucht.

Insgesamt gibt es in Tirol eine Vielzahl an Freizeitwohnsitzen. Die Landesregierung hat die Pflicht, die Anzahl dieser Immobilien zu erheben und online zu veröffentlichen. Laut dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) müssen Gemeinden Änderungen im Bestand innerhalb eines Monats an die Landesregierung melden. Allerdings werden diese Daten nur in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

Stadtteile im Fokus

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass es in manchen Gemeinden ein besonders hohes Aufkommen an Freizeitwohnsitzen gibt. Innsbruck hat beispielsweise 203 Freizeitwohnsitze, was eine Quote von 0,3 Prozent des Gesamtbestands darstellt. In anderen Gemeinden wie Mieming sind es 96 Freizeitwohnsitze bei 2.105 Wohnungen, was einer Quote von 4,3 Prozent entspricht. Doch auch hier gibt es Gemeinden mit überdurchschnittlichen Werten, wie etwa Grins mit 15,1 Prozent oder St. Anton am Arlberg mit 19,3 Prozent.

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Die Tiroler Landesregierung hat kürzlich eine Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes beschlossen, um dem steigenden Wohnungsdruck entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Flächen für geförderten Wohnbau zu erhöhen und neue Freizeitwohnsitze in Gemeinden mit hohem Wohnungsdruck generell zu verbieten. Aktuell gibt es in 86 von 277 Tiroler Gemeinden Flächen für geförderten Wohnbau, was noch ausbaufähig ist. In der Novelle wird auch eine Verpflichtung für Chaletdörfer und Großhotels eingeführt, ein „vollwertiges gastronomisches Angebot“ anzubieten. Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden, die auch Strafen bei illegalen Freizeitwohnsitznutzungen verhängen können. Allein 2022 wurden über 50 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, was zeigt, wie ernst die Lage mittlerweile ist.

Die Entwicklungen in Tirol zeigen ein zweischneidiges Bild. Einerseits steht der Wunsch nach Erschwinglichkeit und Wohnraum für Einheimische im Vordergrund, andererseits gibt es die wirtschaftlichen Interessen der lokalen Unternehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen im kommenden September in Kraft treten und welche Auswirkungen sie auf die Tiroler Wohnlandschaft haben werden.