Tag der offenen Tür in Linz-Urfahr: Caritas-Schule zeigt Wege in Sozial- und Pflegeberufe
Wer sich für einen Beruf im Sozial- oder Pflegebereich interessiert, kann am Freitag, 6. November 2026, in der Caritas-Schule für Sozialbetreuungsberufe am Schiefersederweg in Linz-Urfahr vorbeischauen. Von 9 bis 14 Uhr lädt die Schule zum Tag der offenen Tür – eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen, Unterrichtsluft zu schnuppern und sich ein Bild vom Schulalltag zu machen.
Interessierte erhalten Informationen zu Ausbildungsinhalten, Aufnahmeverfahren, finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven. Vorgestellt werden die Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit, die Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit sowie die Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit. Außerdem informiert die Schule über einen Vorbereitungslehrgang, der als Bildungs- und Orientierungsjahr für Migrantinnen und Migranten sowie für Jugendliche gedacht ist.
Unterricht, Gesundheitsstraße und Erzählcafé
Am Programm steht einiges: Besucherinnen und Besucher können an Unterrichtseinheiten teilnehmen, bei der „Gesundheitsstraße“ mehr über Pflege erfahren oder sich im Aktivierungsparcours versuchen. Dazu kommen Schulführungen, persönliche Beratungsgespräche, ein Erzählcafé und ein Bücherflohmarkt. Informationsvorträge zu den Ausbildungsschwerpunkten runden den Tag ab.
Fachkräfte berichten aus ihrem Berufsalltag und zeigen, wie vielfältig die Arbeit mit und für Menschen sein kann. Wer lieber im direkten Gespräch herausfinden möchte, ob eine Ausbildung passt, dürfte bei den Beratungsgesprächen richtig sein. Weitere Informationen gibt es unter ausbildung-sozialberufe.at.
Diplomausbildung für Fach-Sozialbetreuer
Ein Schwerpunkt ist die Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit. Die Diplomausbildung richtet sich an Fach-Sozialbetreuerinnen in der Altenarbeit und soll zusätzliche Impulse für den Arbeitsalltag sowie für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung geben. Absolventinnen sollen ältere Menschen umfassend betreuen und ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten.
Dazu gehört etwa, Konzepte zur Aktivierung und Förderung zu entwickeln, Wohnräume bedarfsgerecht zu gestalten, Methoden der Sozialbetreuung anzuwenden und Menschen in Krisensituationen professionell zu unterstützen. Die berufsbegleitende Ausbildung baut auf der Fachausbildung auf und dauert zwei Semester. Der Unterricht findet überwiegend freitags und samstags statt; ein großer Teil der Praktika kann beim eigenen Arbeitgeber absolviert werden.
Für die Ausbildung kann das Pflegestipendium des Bundes oder des Landes Oberösterreich beantragt werden. Auf Wunsch lässt sich zusätzlich der Abschluss als Pädagogische Assistenzkraft für Krabbelstube, Kindergarten und Hort integrieren.
Bei Förderungen genau hinschauen
Beim oberösterreichischen Pflegestipendium lohnt sich ein genauer Blick auf die Voraussetzungen. Es kann nicht gleichzeitig mit Leistungen zur materiellen Existenzsicherung nach AlVG oder AMSG bezogen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gemäß § 12 Abs. 5 AlVG, die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gemäß § 35 AMSG, Stiftungsarbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 2 lit. 5 AlVG, das Fachkräftestipendium gemäß § 34b AMSG, Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld gemäß §§ 26 und 26a AlVG sowie Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG.
Das betrifft unter anderem Personen in vom AMS geförderten Bildungsmaßnahmen, die über Träger abgewickelt werden, ebenso wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-finanzierten Aus- und Weiterbildungen mit Beihilfe zu den Kurskosten bei DLU-Bezug. Auch Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen, arbeitsplatznahe Qualifizierungen (AQUA) sowie Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation fallen in diesen Zusammenhang.
Förderungen über Beihilfen an Arbeitgeber gelten dagegen nicht als Leistungen zur materiellen Existenzsicherung. Dazu zählen Schulungs- und Personalkostenförderungen, Beihilfen für Schulungskosten von Beschäftigten in Kurzarbeit, die Qualifizierung von Beschäftigten sowie die Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Auch Beschäftigungsförderungen des AMS, etwa Eingliederungsbeihilfen oder sozialökonomische Betriebe, sind arbeitgeber- oder projektbezogene Förderungen.
Eine Ausnahme bildet die Kombilohnbeihilfe. Sie wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Anreiz zur Aufnahme einer geringer entlohnten Beschäftigung gewährt, hat während einer Schulungsteilnahme jedoch keine existenzsichernde Funktion. Seit 1. Januar 2023 gibt es für AMS-Leistungsbeziehende außerdem eine eigene Pflegeausbildungsförderung des Bundes. Wer am Freitag nach Urfahr kommt, kann die Förderfrage gleich persönlich ansprechen – Papierkram bleibt Papierkram, aber mit einer klaren Auskunft wirkt er meistens schon weniger sperrig.
