Eine 88-jährige Frau aus Villach ist am Sonntag Opfer eines Schockanrufs geworden. Unbekannte Täter brachten sie um ihre Ersparnisse und ihren Schmuck. Der Schaden beträgt laut Polizei einen hohen fünfstelligen Eurobetrag.

Gegen 13:20 Uhr meldete sich ein Mann über den Festnetzanschluss der Seniorin. Seine Stimme klang jung, dennoch gab er sich als Polizist aus. Die Geschichte, die er erzählte, war erfunden: Die Tochter der Frau habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht, dabei sei ein Kind gestorben. Die Mutter des Kindes liege schwer verletzt im Krankenhaus.

Zunächst vermutete die Villacherin eine Betrugsmasche. Dann nannte der Anrufer allerdings den tatsächlichen Namen ihrer Tochter. Das brachte sie ins Zweifeln. Schließlich sammelte die Frau sämtliches Bargeld und ihren gesamten Schmuck zusammen. Im Foyer ihres Mehrparteienhauses übergab sie die Wertsachen an einen weiteren unbekannten jungen Mann.

Schock, Zeitdruck und eine erfundene Tragödie

Genau auf solche Momente setzen Schockanrufer: Sie geben sich als Verwandte, Polizisten, Rechtsanwälte oder Klinikmitarbeitende aus und berichten von schweren Unfällen, Verletzten oder Toten. Manchmal soll eine Kaution eine Haftstrafe verhindern, manchmal müsse eine Operation sofort bezahlt werden. Die Lage wird als dringend dargestellt, damit Betroffene nicht in Ruhe nachfragen.

Die Polizei weist darauf hin, dass sie, Staatsanwaltschaften und Krankenhäuser telefonisch keine Zahlungen verlangen. Auch echte Behörden, Banken und Gerichte fordern niemals Geld oder Wertsachen. Die Polizei ruft außerdem niemals unter der Notrufnummer 110 an. Selbst wenn am Display 110 oder die Nummer der örtlichen Polizei erscheint, kann das technisch manipuliert sein.

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Wer einen solchen Anruf erhält, sollte auflegen und die angeblich betroffene Person unter einer bereits bekannten Nummer kontaktieren. Nicht die Rückruftaste verwenden, nicht die vom Anrufer genannte Telefonnummer wählen. Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder eine Vertrauensperson können helfen, den Kopf wieder einzuschalten. Bei Verdacht sollte die Polizei informiert werden. Zeitpunkt, Namen des Anrufers und – falls genannt – eine Zielkontonummer sollten notiert werden.

Enkeltrick, Messenger und falsche Banken

Beim Enkeltrick beginnt das Gespräch oft mit „Rate mal, wer hier spricht“. Der Anrufer nennt seinen Namen nicht, gibt sich als Enkel, Verwandter oder Bekannter aus und schildert eine finanzielle Notlage – etwa nach einem Unfall oder wegen eines dringend nötigen Kaufs. Das Geld soll häufig ein Bote abholen, weil der angebliche Angehörige selbst nicht kommen könne. Fehlt Bargeld, wird das Opfer zur Bank geschickt. Wiederholte Anrufe erhöhen den Druck; die psychische Belastung kann bei Betroffenen schwere Erkrankungen auslösen oder sogar zum Tod führen.

Ähnlich vertraut klingt es bei WhatsApp und anderen Messengern. Angebliche Kinder oder Enkel schreiben mit Herzchen und Smileys, das alte Handy sei kaputt, dies sei die neue Nummer. Danach kommt die Bitte um Geld für eine dringende Rechnung, weil das neue Gerät oder der Zugriff auf das Bankkonto angeblich nicht funktioniere. Meist geht es um drei- bis vierstellige Beträge, die am nächsten Tag zurückgezahlt werden sollen. Nicht überweisen, sondern den Angehörigen unter der bisherigen Telefonnummer anrufen.

Falsche Bankmitarbeiter behaupten, verdächtige Kontobewegungen entdeckt zu haben. Eine vermeintliche Rücküberweisung soll in der Online-Banking-App freigegeben werden – tatsächlich landet das Geld dann beim Täter. Bankmitarbeiter fordern am Telefon niemals zur Freigabe eines Auftrags auf. Jede Buchung sollte genau geprüft werden; persönliche Daten, Kontodaten, PINs und Passwörter gehören nicht ins Telefon. Die Bank ist über eine selbst recherchierte Nummer zu kontaktieren, nicht über jene, die der Anrufer nennt.

Auch falsche Ärzte treten mit dramatischen Nachrichten auf: Ein Angehöriger sei schwer erkrankt und müsse sofort operiert werden, vorher sei Geld zu zahlen. Andere Täter behaupten, Vermögen müsse wegen eines drohenden Einbruchs „sicher verwahrt“ werden. Die Polizei holt kein Bargeld ab, fragt nicht nach Geldverstecken oder Banksparguthaben und stellt keine Wertgegenstände vorsorglich sicher. Niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen übergeben.

Gefahr vor der Wohnungstür

Trickbetrug endet nicht am Telefon. An der Haustür fragen Täter nach dem Weg, einem Zettel oder einem Glas Wasser, treten als Stadtwerke-Mitarbeiter, Handwerker oder Polizisten auf oder erscheinen als seriös gekleidete Geschäftsleute und hilfsbedürftige Personen. Oft kommen sie zu zweit: Während eine Person plaudert und ablenkt, durchsucht die andere die Wohnung. Manchmal kündigen sich die Täter sogar vorher telefonisch an, um Vertrauen zu gewinnen und die Wohnsituation auszukundschaften.

Beim Trickdiebstahl werden Bargeld und Wertsachen unbemerkt genommen. Beim Trickbetrug übergibt das Opfer Geld, EC-Karten, Schmuck oder andere Wertgegenstände selbst. Vor dem Öffnen sollte man durch Türspion oder Fenster prüfen, wer draußen steht, und die Tür nur mit vorgelegtem Sperrriegel öffnen. Fremde müssen nicht hereingelassen werden. Handwerker kommen nur herein, wenn sie selbst bestellt oder von der Hausverwaltung angekündigt wurden.

Amtspersonen sollen ihren Dienstausweis zeigen; Druck, Foto und Stempel können geprüft werden. Im Zweifel wird die Behörde über eine selbst recherchierte Telefonnummer kontaktiert. Besucher können vor der verschlossenen Tür warten, bis eine Vertrauensperson da ist. Aufdringliche Menschen darf man laut zurückweisen oder um Hilfe rufen. Mit tagsüber anwesenden Nachbarn lässt sich gegenseitige Unterstützung vereinbaren.

Banken, Sparkassen, Polizei und andere Behörden schicken keine Geldwechsler oder „Falschgeld-Prüfer“ in Wohnungen. Kein Geld an der Haustür wechseln, keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen leisten und nichts unter Zeitdruck unterschreiben. Bei Versicherungen, Stromtarifen, Zeitschriften-Abos und spontanen Handwerkerangeboten ist Vorsicht angebracht; angefangene Dach- oder Pflasterarbeiten dienen mitunter nur der Täuschung und werden nicht beendet. Überrumpelte Verbraucher können Haustürverträge widerrufen.

Weitere Fallen – von Kaffeefahrten bis Phishing

Bei Kaffeefahrten werden Tagesausflüge mit Restaurantbesuch oft zum Verkauf überteuerter Kochtöpfe, Heizdecken oder Wellnessprodukte genutzt. Die Waren können minderwertig oder nutzlos sein. Geschulte Verkäufer halten die Gäste mehrere Stunden fest und spielen mit Sorgen, etwa Gesundheitsängsten. Der Verkauf von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen ist dort verboten.

Veranstalterinformationen und Kleingedrucktes sollten geprüft werden. Besser wenig Bargeld mitnehmen, keine Anzahlungen leisten und möglichst per Lastschrift bezahlen. Vor einer Unterschrift gehört jeder Kaufvertrag gelesen. Käufe können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Betroffene sollten Anzeige erstatten, Beweise sichern und Zeugen nennen.

Beim Phishing per E-Mail, SMS, QR-Code oder Telefon geht es um Passwörter, Kreditkartennummern und andere persönliche Daten. Nachrichten unbekannter Absender werden nicht geöffnet, Anhänge und Links nicht angeklickt. Auch ein bekanntes Konto kann zuvor gehackt worden sein. Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung sollten nicht leichtfertig weitergegeben werden.

Die Polizei empfiehlt außerdem, sich aus dem Telefonbuch streichen zu lassen oder den Vornamen abzukürzen. Betrüger suchen dort gezielt nach älteren Vornamen und kurzen Telefonnummern. In Hannover informieren Polizisten Senioren bei einem Bingo-Angebot über Trickbetrug und Schutzmaßnahmen. Der Hinweis passt auch nach Villach: Ältere Menschen werden zwar laut Studien deutlich seltener Opfer von Straftaten als andere Altersgruppen, die Angst vor kriminellen Bedrohungen ist in den vergangenen Jahrzehnten dennoch gestiegen. Ein eingeschränktes Sicherheitsgefühl kann die Lebensqualität beeinträchtigen.

Weitere Informationen bietet die Polizei-Beratung mit den Broschüren „Im Alter sicher leben“ und „Gut beraten im hohen Alter“. Sie können online heruntergeladen oder kostenlos bei polizeilichen Beratungsstellen bezogen werden. Der Ratgeber des NDR war zuletzt am 25.09.2026 um 09:49 Uhr aktualisiert.