Pension und Teilzeit: Kärntens Wegweiser in die Zukunft der Ruhestandsplanung
Im November wird es in Kärnten spannend für alle, die sich mit dem Thema Pension und Altersteilzeit auseinandersetzen müssen. Die Arbeiterkammer Kärnten hat eine Reihe kostenloser Pensionsinfoabende organisiert, die in allen Bezirken stattfinden. Hier gibt’s die Möglichkeit, sich über die neuen Regelungen zur Altersteilzeit und die Teilpension zu informieren, die ab 2026 in Kraft treten.
Das Besondere ist, dass die Altersteilzeit auf maximal drei Jahre verkürzt wird. Also, für all jene, die schon über einen früheren Ruhestand nachdenken: Der frühestmögliche Einstieg bleibt fünf Jahre vor dem regulären Pensionsalter. Allerdings könnte es eine Lücke zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem regulären Pensionsantritt geben. Wer davon betroffen ist, hat verschiedene Optionen zur Hand – je nach Alter, Versicherungszeiten und finanzieller Situation. Es gibt die Möglichkeit, in eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurückzukehren, sich beim AMS zu melden, vorzeitig in Pension zu gehen oder die neue Teilpension zu nutzen, um flexibel in den Ruhestand zu starten.
Termine und Orte der Pensionsinfoabende
Die Informationsabende finden an folgenden Abenden jeweils um 18 Uhr statt:
- 3. November: Wolfsberg – Festsaal, Rathaus
- 5. November: Völkermarkt – Amtsgebäude, Hauptplatz II
- 10. November: Feldkirchen – AK-Sitzungssaal, Max-Blaha-Straße 1
- 12. November: St. Veit – Kinosaal, Kunsthotel Fuchspalast
- 17. November: Spittal – Ratsaal, Schloss Porcia
- 19. November: Villach – Volkshaus Perau
- 26. November: Hermagor – Rathaus
- 30. November: Klagenfurt – AK-Konferenzsaal, Bahnhofplatz 3
Die Teilnahme ist kostenlos, aber eine vorherige Online-Anmeldung ist aufgrund begrenzter Platzanzahl erforderlich. Hier lohnt es sich, schnell zu sein!
Die Teilpension im Detail
Ein weiterer Punkt, der in den Infoabenden behandelt wird, ist die Teilpension. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn man bereits Anspruch auf eine Pension hat und die Arbeitszeit um mindestens 25 % reduziert wird. Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber erforderlich. Die Modelle der Teilpension sind flexibel: Man kann zwischen 25 %, 50 % oder sogar 75 % der Arbeitszeit reduzieren und erhält entsprechend einen Teil der Pensionsleistung zusätzlich zum reduzierten Gehalt. Das ist besonders attraktiv, denn trotz der Stundenreduktion bleibt das Nettoeinkommen relativ hoch.
Ein Beispiel: Wenn jemand mit Korridorpension seine Arbeitszeit um 50 % reduziert, bekommt er 50 % der Korridorpension sowie 50 % seines Gehalts, was ein ordentliches Gesamteinkommen ergibt. Und nach zwei Jahren könnte die Vollpension sogar höher ausfallen als bei sofortiger Vollpension – ein echter Gewinn! Zudem gibt es die Möglichkeit, Teilpension auch zu beantragen, wenn man im Jahr davor arbeitslos war.
Änderungen ab 2026
Die Regelungen zur Altersteilzeit werden ab 2026 angepasst. Hierbei wird die maximale Bezugsdauer von Altersteilzeitgeld auf drei Jahre reduziert und die erforderlichen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten auf 884 Wochen erhöht. Das sind einige der Maßnahmen, die bis 2029 gelten. Umso wichtiger sind die Informationsabende, wo all diese Punkte ausführlich erklärt werden.
Wer also in den nächsten Wochen über seine Pensionsoptionen nachdenken möchte, sollte sich die Termine in seinem Bezirk merken. Es könnte der erste Schritt in eine entspannende Altersphase sein, die vielleicht endlich Zeit für all die Dinge lässt, die im hektischen Arbeitsalltag oft zu kurz kommen.
