Singvogel-Fangsaison in Oberösterreich: Tradition oder Tierquälerei?
Heute ist der 24.09.2026 und die Singvogel-Fangsaison in Oberösterreich hat begonnen. Von Mitte September bis Ende November dürfen, zumindest offiziell, bestimmte Singvögel gefangen werden. Doch nicht jeder sieht das so entspannt. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ist in Alarmbereitschaft und kritisiert den Singvogelfang als Tierquälerei. Am ersten Tag der Saison haben Aktivisten bereits zwei Vogelfänger im Wald der Österreichischen Bundesforste entdeckt – ein Hinweis darauf, dass die Kontroversen um diesen Brauch alles andere als vorbei sind.
Bei den Kontrollen wurden an zwei Fangplätzen insgesamt 14 Lockvögel in Käfigen gefunden, die an Bäumen hingen. Die Zahlen sprechen für sich: Über 50 Schnappfallen waren aufgestellt. Der VGT hat sich nicht lumpen lassen und gegen 52 neue Genehmigungen zum Singvogelfang in den Bezirken Wels-Land, Vöcklabruck und Gmunden Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt. Diese Verfahren sind noch anhängig, während die 340 Genehmigungen aus dem Vorjahr weiterhin gültig sind. Am Ende könnte das eine Menge Singvögel kosten – der VGT schätzt, dass rund 35.000 Vögel in der kommenden Saison betroffen sein könnten.
Der Streit um die Artenschutzverordnung
Die Kontroversen rund um den Singvogelfang haben auch mit einer Änderung der oberösterreichischen Artenschutzverordnung zu tun. Der VGT sieht in diesen Änderungen einen Versuch, frühere, klare Gerichtsentscheidungen zu umgehen. „Das ist ein echter Schlag ins Gesicht für den Tierschutz“, sagt VGT-Obmann Martin Balluch, der persönlich bei den Kontrollen anwesend war. Der Verein hat auch die Vorlage der neuen Verordnung beim Verfassungsgerichtshof beantragt, um die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht zu klären. Die Situation könnte brenzlig werden, denn Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte bis Ende 2025 hätten die Rechtswidrigkeit vieler Bescheide aufgezeigt.
Die Argumentation der Befürworter des Singvogelfangs beruht oft auf Tradition. In Oberösterreich ist das Fangen und Halten bestimmter Singvögel wegen ihres Gesangs und Aussehens unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aber der VGT macht klar, dass die Haltebedingungen für die Lockvögel in kleinen Käfigen alles andere als artgerecht sind. Die Tiere sind in der Nähe ihrer natürlichen Fressfeinde untergebracht, was als enorm stressig angesehen wird. Zudem wird der Transport der Vögel in kleinen Käfigen über längere Strecken als problematisch betrachtet. Das alles lässt die Frage aufkommen, ob so viel Tradition wirklich den Preis wert ist.
Öffentliche Meinung und rechtliche Herausforderungen
Eine Umfrage des VGT zeigt, dass 75 Prozent der Befragten in Österreich gegen den Singvogelfang sind. Das ist eine deutliche Mehrheit! Der Druck auf die Entscheidungsträger steigt, und die Verfahren gegen die Genehmigungen führen zu einer Überprüfung der einzelnen Entscheidungen durch das Landesverwaltungsgericht. Der VGT kündigte an, dass sie auch rechtliche Schritte gegen die überzähligen Lockvögel, die die Vogelfänger besitzen, einleiten werden. Das könnte für einige ein böses Erwachen geben.
In diesem ganzen Durcheinander ist es wichtig, die Bedeutung des Artenschutzes nicht aus den Augen zu verlieren. Artenschutz bedeutet, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken. Es ist ein Thema, das uns alle angeht, unabhängig davon, ob man die Tradition des Singvogelfangs befürwortet oder nicht. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt sicher, dass alle wildlebenden Tiere und Pflanzen einen Mindestschutz genießen – und das sollte auch für die Singvögel gelten!
