Am Reformationstag, dem 31. Oktober 2026, wurde ein Reformationsgottesdienst aus der Christuskirche in Wien-Favoriten übertragen. Im Mittelpunkt stand die Sehnsucht nach Frieden angesichts von Kriegen und Konflikten – und die Frage, wie damit aus reformatorischer Perspektive umzugehen ist.

Die evangelische Bischöfin Cornelia Richter warnte in ihrer Predigt, ein „naiver Pazifismus“ greife zu kurz. Zugleich betonte sie, Menschen seien durch Gottes Gnade frei, sich für Frieden, Humanität und gemeinsame Hoffnung einzusetzen. Gott beschrieb Richter als „Safe Space der Würde jedes einzelnen Menschen“. Daraus leite sich der Auftrag ab, einander zu dienen, zuzuhören und das Leben miteinander zu teilen.

Übertragung aus Favoriten

Der Gottesdienst zum Thema „Frieden“ wurde live übertragen: im Fernsehen auf ORF III, im Radio auf Ö1 und im Deutschlandfunk. Beginn war um 10.05 Uhr. Richter gestaltete die Feier gemeinsam mit Michael Wolf, dem früheren Ortspfarrer der Christuskirche.

Musikalisch erklangen doppelchörige Werke evangelischer Komponisten, darunter Heinrich Schütz, Melchior Franck, Johann Pachelbel und Michael Praetorius. Auf dem Programm standen unter anderem Schütz’ „Jauchzet dem Herrn“, Francks „Ein Kind ist uns geboren“, das Kyrie aus Georg Philipp Telemanns „Missa brevis – Komm, Heiliger Geist“ sowie Praetorius’ „Verleih uns Frieden“. Zink und Posaunen begleiteten die Chöre ebenso wie die Orgel.

Es musizierten ein Chor und ein Instrumentalensemble des Instituts für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Die musikalische Leitung hatte Manuel Schuen, Professor für Chorleitung am Institut.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Weitere Radiobeiträge

Bis Samstag, 31. Oktober, sprach Bischöfin Cornelia Richter täglich von 5.40 bis 5.42 Uhr in den Regionalradios die „Evangelischen Morgengedanken“. Zu Allerheiligen ist außerdem der frühere Bischof Michael Bünker in der Ö1-Sendung „Lebenskunst – Begegnungen am Sonntag- und Feiertagmorgen“ zu hören. Der Beitrag zur Reformation wird am Sonntag, 1. November, zwischen 7.04 und 8.00 Uhr ausgestrahlt.

Ein Feiertag mit wechselvoller Geschichte

Wie unterschiedlich der 31. Oktober behandelt wurde, zeigt ein Blick in die deutsche Geschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Reformationstag auch in der Sowjetischen Besatzungszone ein traditioneller Feiertag. Grundlage war der SMAD-Befehl Nr. 361 vom 27. Dezember 1946. Er ermächtigte die Landesregierungen, den 31. Oktober in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.

In Sachsen-Anhalt kam eine entsprechende Regelung allerdings nicht zustande, und für Ost-Berlin erließ die SMAD keine Anordnung. Dort wurde am 31. Oktober weiter gearbeitet. Nach der Auflösung der DDR-Länder 1952 galt das bisherige Landesrecht in den jeweiligen Gebieten zunächst bis 1959 weiter. Deshalb blieb der Reformationstag in den neu gebildeten Bezirken Magdeburg und Halle sowie in Ost-Berlin ein Werktag.

Im Mitteldeutschen Braunkohlerevier sorgte das für praktische Reibereien. In den Tagebaugebieten um Borna und Espenhain im Bezirk Leipzig war der 31. Oktober ein Feiertag; Beschäftigte mit Wohnsitz im Bezirk Halle mussten für diesen Tag Urlaub nehmen. Im Revier um Bitterfeld war der Tag hingegen ein Werktag. Beschäftigte aus dem Bezirk Leipzig erhielten dort entweder einen bezahlten freien Tag oder einen Feiertagszuschlag.

Auch der Verkehr musste sich danach richten. In Leipzig fuhr der öffentliche Nahverkehr am 31. Oktober grundsätzlich nach Feiertagsfahrplan. Die Straßenbahnlinie 29 nach Schkeuditz war davon ausgenommen und fuhr nach Werktagsfahrplan, weil der Reformationstag dort kein Feiertag war. Auf Eisenbahnstrecken zwischen verschiedenen Bezirken, besonders zwischen Halle und Leipzig, galten ebenfalls Sonderregelungen: Die Züge verkehrten meist, aber nicht überall, nach Werktagsfahrplan.

1967 wurde der Reformationstag mit der Einführung der Fünf-Tage-Woche als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Die letzte DDR-Regierung führte ihn 1990 wieder ein. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist der 31. Oktober gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit 2018 gilt das außerdem in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Zwischen Schulfreistellung und Streit

In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei, wobei er dort häufig ohnehin in die Herbstferien fällt. In Niedersachsen hatten evangelische Schüler zuvor am Reformationstag frei, katholische Schüler am folgenden Tag, Allerheiligen.

Zum 500. Jahrestag des Beginns der Reformation war der 31. Oktober 2017 einmalig in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag. Dafür erließen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein eigene Gesetze oder Verordnungen.

Am 2. Februar 2018 empfahlen die Regierungschefs von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg, den Reformationstag dauerhaft als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Über die Einführung entschieden anschließend die jeweiligen Landesparlamente. Als Grund wurde unter anderem das Ungleichgewicht bei der Zahl der Feiertage zwischen Nord- und Süddeutschland genannt. Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschloss die Einführung am 22. Februar 2018, die Hamburgische Bürgerschaft folgte am 28. Februar 2018. Der Niedersächsische Landtag stimmte am 19. Juni 2018 zu, die Bremische Bürgerschaft am 20. Juni 2018.

Widerspruch kam vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Er lehnte den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag ab. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen bezeichnete ihn als Belastung und Affront für das christlich-jüdische Verhältnis. Kritisiert wurden vor allem Martin Luthers antisemitische Äußerungen und deren Wirkungsgeschichte bis zur nationalsozialistischen Judenverfolgung.

Auch das Katholische Büro Niedersachsen erklärte, der Reformationstag erinnere weiterhin vor allem an die Kirchenspaltung und sei daher kein Grund zum Feiern. Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union kritisierte, der Feiertag wirke spaltend statt integrierend und verletze möglicherweise die staatliche Neutralität in Religions- und Weltanschauungsfragen.

Der Humanistische Verband, die Giordano-Bruno-Stiftung und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bezeichneten den Feiertag als nicht mehr zeitgemäß. Die Giordano-Bruno-Stiftung protestierte in mehreren Städten mit der Kunstaktion „Der nackte Luther“ und verwies dabei auf Luthers Antisemitismus.

Aus der Wirtschaft kam ebenfalls Gegenwind. Niedersächsische Industrie- und Handelskammern lehnten den Feiertag ab, weil er das jährliche Arbeitsvolumen bei gleichbleibenden Löhnen um etwa 0,5 Prozent verringere. Die Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein erklärten, es gebe keinen ausreichenden Grund für einen zusätzlichen Feiertag. Sie befürchteten eine weitere Vergrößerung des wirtschaftlichen Süd-Nord-Gefälles. Die Angleichung der Zahl arbeitsfreier Tage an das Niveau katholisch geprägter Länder bewerteten die Verbände als wirtschaftlich kontraproduktiv.