Am Bahnhof Wien-Floridsdorf hat die Bereitschaftseinheit Wien eine Schwerpunktaktion gegen illegale Pyrotechnik durchgeführt. Im Visier standen vor allem Züge aus Tschechien. Über diese Verbindungen gelangen laut dem Bericht wiederholt illegale Feuerwerkskörper nach Österreich.

Am 11. Oktober kontrollierten die Beamten acht Züge. Bei drei Jugendlichen im Alter von 12 beziehungsweise 16 Jahren fanden und sicherten sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Darunter waren Böller der Kategorien F2, F4 und P1 sowie Produkte mit verbotenem Blitzknallsatz.

254 Gegenstände sichergestellt

Weitere Pyrotechnik entdeckten die Einsatzkräfte in einem Zug-Mistkübel. Die Gegenstände konnten allerdings keiner Person zugeordnet werden. Am Ende standen 254 sichergestellte pyrotechnische Gegenstände zu Buche. Gegen die Betroffenen wurden verwaltungsrechtliche Anzeigen erstattet.

Der zweite vorliegende Bericht lässt sich nicht auswerten: Der übermittelte Text ist offenbar beschädigt oder verschlüsselt, überprüfbare Nachrichteninhalte konnten daraus nicht extrahiert werden.

Warnung vor gefährlichen Böllern

Das Zollamt Österreich warnt rund um den Jahreswechsel regelmäßig vor illegaler Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper bergen erhebliche Verletzungsrisiken und verstoßen gegen das Pyrotechnikgesetz. Bei 67 Aufgriffen wurden im Vorjahr 143 Packungen mit insgesamt 4.189 pyrotechnischen Artikeln sichergestellt.

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Bis zum 9. Dezember 2024 gab es bereits 33 Aufgriffe. Dabei beschlagnahmten die Zollorgane 67 Packungen mit insgesamt 3.662 Feuerwerkskörpern. Besonders viele Artikel waren nicht gekennzeichnet: neun Packungen mit 1.530 Stück.

  • Kategorie F4: 33 Packungen mit 233 Stück. Diese Pyrotechnik darf nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden.
  • Kategorie F3: 18 Packungen mit 1.470 Stück. Für den privaten Gebrauch in Österreich ist diese Kategorie verboten.
  • Kategorie F2: vier Packungen mit 287 Stück.
  • Kategorie P1: drei Packungen mit 50 Stück.
  • Kategorie T1: 92 Stück.

Finanzminister Gunter Mayr warnt vor Gesundheits- und Sicherheitsgefahren, Verletzungen und Todesfällen. Seine Empfehlung: ausschließlich legale Angebote nutzen. Die Zollorgane führen regelmäßig mobile Schwerpunktkontrollen durch und suchen dabei insbesondere nach Feuerwerkskörpern, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten nach Österreich gebracht wurden.

Strenge Regeln für Besitz und Einfuhr

Besitz und Einfuhr von Pyrotechnik unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Nicht gekennzeichnete Produkte und Feuerwerkskörper aus nicht autorisierten Quellen sind in Österreich verboten. Für eine Beschlagnahmung braucht es dabei nicht erst Verletzte – Verstöße können auch ohne Unfall Konsequenzen haben.

Erzeugern oder Händlern, die Vorschriften zum Inverkehrbringen missachten, drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. In Floridsdorf blieb es bei den drei Jugendlichen jedenfalls nicht bei einer Kontrolle am Bahnsteig: Die Anzeigen wurden aufgenommen, die Böller sind weg.