Ein 69-jähriger Geschäftsinhaber ist am Samstag, dem 31. Oktober 2026, in Wien-Wieden von zwei unbekannten Männern beraubt worden. Gegen 16:45 Uhr betraten die Verdächtigen das Geschäftslokal, während der Besitzer gerade die Tageslosung zählte. Einer blieb im Eingangsbereich stehen, der andere ging zum Geschäftsinhaber und nahm Bargeld im dreistelligen Eurobereich an sich.

Der 69-Jährige wollte den Diebstahl verhindern. Dabei kam es zu einer Rangelei – verletzt wurde der Mann körperlich nicht. Die beiden Tatverdächtigen flüchteten anschließend mit der Beute in unbekannte Richtung. Der Besitzer verständigte die Polizei.

Geldbörse blieb am Tatort zurück

Noch bevor die Beamten eintrafen, fand der Geschäftsinhaber am Boden eine Geldbörse. Sie dürfte während der Auseinandersetzung aus der Tasche eines der Verdächtigen gefallen sein. Eine darin enthaltene E-Card führte die Ermittler zu einem 17-Jährigen an dessen Wohnadresse in Wien-Mariahilf.

Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zunächst erfolglos. Wenige Stunden nach der Tat wurde der 17-jährige Österreicher aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien an seiner Wohnadresse vorläufig festgenommen. Der Jugendliche verweigerte die Aussage. Über die Identität des mutmaßlichen Komplizen war am Sonntag, dem 1. November 2026, noch nichts bekannt.

Was die Kriminalstatistik abbildet

Der Fall fließt – sofern er der Polizei angezeigt und an das Gericht übermittelt wurde – in jene Anzeigenstatistik ein, die Österreichs Kriminalität dokumentiert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) basiert auf dem österreichischen Strafgesetzbuch und strafrechtlichen Nebengesetzen. Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.

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Die Daten dienen strategischen kriminalpolizeilichen Maßnahmen ebenso wie der vorbeugenden und verfolgenden Kriminalitätsbekämpfung sowie organisatorischen Planungen und Entscheidungen. Für die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung werden Langzeitentwicklungen über einen Zeitraum von zehn Jahren herangezogen.

Wichtig ist dabei der kleine, aber entscheidende Haken: Die PKS erfasst nur Straftaten, die der Polizei angezeigt und an das Gericht übermittelt wurden. Das Dunkelfeld bleibt außen vor, und auch der Ausgang von Gerichtsverfahren ist kein Bestandteil der Statistik. Beeinflusst werden die Zahlen unter anderem vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung, von der Intensität polizeilicher Kontrollen und von gesetzlichen Änderungen.

Die Struktur der PKS wird laufend angepasst – an Änderungen der Strafgesetzgebung, an gesellschaftliche Entwicklungen und an neue statistische Erfassungsparameter. Auf der Website des Bundeskriminalamts werden Zahlen, Daten sowie umgesetzte und geplante kriminalpolizeiliche Maßnahmen veröffentlicht.

Berichte des Bundeskriminalamts

Verfügbar sind unter anderem die Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik 2025 sowie die Polizeilichen Kriminalstatistiken für 2024, 2023 und 2022. Dazu kommen eine Präsentation zur Entwicklung der polizeilichen Anzeigen in Österreich, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 mit Pressemitteilung, Präsentation, Informationen zur Kriminalprävention und Daten zu vollendeten Morden an weiblichen Opfern sowie die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 mit Pressemitteilung und Präsentation.

Für die Jahre 2019 bis 2013 stehen Polizeiliche Kriminalstatistiken beziehungsweise Broschüren bereit. Zusätzlich gibt es für 2018 englischsprachige Schlussfolgerungen und Tabellen zur Kriminalitätsstatistik.

Der jährlich erscheinende Sicherheitsbericht enthält detaillierte Zahlen. Erstellt und veröffentlicht wird er gemeinsam vom Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz. Der Bericht besteht derzeit aus vier Teilen und umfasst die Anzeigenstatistik des jeweiligen Berichtsjahres, die Verurteilungsstatistik sowie eine Darstellung wesentlicher kriminalpolitischer Entwicklungen.

Detailfragen beantwortet das Büro für Kriminalstatistik im Bundeskriminalamt unter kriminalstatistik@bmi.gv.at. Die betreffende Informationsseite wurde zuletzt am 19. September 2025 aktualisiert. Weitere Berichtskategorien sind Sicherheitsberichte der Bundesregierung und Lageberichte des Bundeskriminalamtes.