Wien-Mariahilf, 6. November 2026: Rund 2.000 Kinder und Jugendliche in Österreich haben weiterhin keine Krankenversicherung. Für sie gibt es keinen regulären Zugang zur Gesundheitsversorgung – und das bleibt nicht bei Arztbesuchen stehen. Auch Schulausflüge, Projekttage und Feriencamps können dadurch erschwert oder überhaupt verhindert werden.

Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften sowie die Diakonie fordern deshalb eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Versicherungsschutz aller Kinder. Schon vor zwei Jahren hatten die Organisationen in einem gemeinsamen Positionspapier auf die Lücke hingewiesen. Nun legen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs gemeinsam mit Caritas Wien, Diakonie Österreich und der Österreichischen Liga für Kinder– und Jugendgesundheit dem Gesetzgeber einen konkreten Vorschlag vor. Grundlage ist ein Positionspapier vom 12. September 2024.

Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbörsel abhängen

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf bestmögliche Gesundheit, auf Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und auf medizinische Behandlung. Auch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern gewährleistet Schutz, notwendige Fürsorge sowie bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Dass Kinder ohne Krankenversicherung aufwachsen und damit keinen gesicherten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, sei mit diesen Rechten nicht vereinbar, betonen die Organisationen.

Besonders prekär ist die Lage für Kinder mit erhöhtem medizinischem Betreuungsbedarf oder chronischen Erkrankungen. Notwendige Gesundheitsversorgung und Therapien können fehlen; damit besteht fortlaufend eine potenzielle Gefährdung des Kindeswohls. Krankenhausaufenthalte sowie Behandlungen nach Unfällen oder in Notfällen müssen häufig privat bezahlt werden. Für armutsgefährdete Familien und Haushalte mit geringem Einkommen kann das schnell zu einer kaum stemmbaren Belastung werden.

Wenn das Geld knapp ist, werden zudem notwendige Vorsorgeuntersuchungen teilweise hinausgezögert oder gar nicht wahrgenommen. Krankheiten können dadurch später erkannt werden und schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder haben. Ein Arztbesuch ist dann nicht einfach ein Termin, sondern eine Rechnung, die irgendwo untergebracht werden muss.

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Vorschlag: Aufnahme in § 9 ASVG

Gefordert wird eine verpflichtende Krankenversicherung für alle Kinder und Jugendlichen. Konkret schlagen die Organisationen vor, nicht versicherte Kinder und Jugendliche per Verordnung der Sozialministerin in § 9 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) aufzunehmen.

Die Einbeziehung nicht versicherter Kinder in § 9 ASVG wird als konkrete Maßnahme genannt. Zugleich wird betont, dass es eine umfassende gesetzliche Lösung braucht – nicht bloß einzelne Reparaturen an den bestehenden Regelungen.

Die fehlende Absicherung wirkt sich auch auf den Alltag jenseits von Ordinationen und Spitälern aus. Die Teilnahme am öffentlichen Leben kann eingeschränkt sein, etwa bei Schulausflügen oder Ferienlagern. Was für andere Kinder selbstverständlich ist, wird dann zur organisatorischen und finanziellen Hürde.

Positionspapier mit technischem Anhang

Die als Quelle angeführte PDF-Datei umfasst 14 Seiten. Der gelieferte Inhalt besteht überwiegend aus technischen PDF-Rohdaten und komprimierten Binärinhalten; der eigentliche Artikeltext ist in den vorliegenden PDF-Daten nicht lesbar enthalten.

Erkennbar sind als Autor Martin Schenk sowie die Erstellung am 11. September 2024 um 16:56:49 Uhr und die Änderung am 11. September 2024 um 16:56:58 Uhr. Das Dokument wurde mit PDF-XChange Office Addin beziehungsweise PDF-XChange Standard unter Windows 11 Enterprise erstellt.

Die Quelle des Berichts ist die Stadt Wien. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, Caritas Wien, Diakonie Österreich und die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit bezeichnen den fehlenden Versicherungsschutz als Verletzung von Kinderrechten und drängen auf eine Schließung dieser Versorgungslücke.