Wer in Wien falsch parkt und deshalb abgeschleppt wird, muss ab 1. November 2026 tiefer in die Tasche greifen. Für Motorräder und Pkw steigt der städtische Abschlepptarif von bisher 301 auf 355 Euro. Dazu kommen Verwahrkosten am Abschleppplatz in Simmering: Für einen Pkw werden künftig 13 statt 11 Euro pro Tag verrechnet, bei Motorrädern sind es 9 statt bisher 8 Euro.

Zuständig ist die Abschleppgruppe der MA 48. Der neue Tarif gilt allerdings nur für Abschleppungen durch die Stadt Wien. Wird ein Fahrzeug von einem privaten Grundstück entfernt, gelten die Preise des jeweils beauftragten Unternehmens.

Gestiegene Kosten, kein Gewinn geplant

Die Stadt begründet die Erhöhung mit höheren Frächter-, Personal- und Sachkosten. Seit der letzten Anpassung am 1. Dezember 2023 seien die Kosten der beauftragten Frächter laut Stadt um 43 Prozent gestiegen. Die damalige Berechnung hatte noch auf Kostendaten aus dem Jahr 2021 basiert. Der bisherige Tarif sei deshalb nicht mehr kostendeckend gewesen.

Die Stadt beauftragt private Transportunternehmen mit dem Abschleppen, die per Ausschreibung ausgewählt werden. Nach der Tariferhöhung soll die MA 48 kostendeckend arbeiten; ein Gewinn ist laut Stadt nicht vorgesehen. Wie oft die Tarife künftig angepasst werden, teilte Wien nicht mit.

Auch private Anbieter langen zu: Für das Entfernen eines Autos von einer Privatfläche verlangen sie in Wien laut Stadt 395 bis 432 Euro. Die Verwahrung kostet dort 20 bis 24,90 Euro pro Tag. Der städtische Tarif bleibt damit trotz des Sprungs auf 355 Euro unter den Preisen privater Anbieter.

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Eine Woche kostet künftig 446 Euro

Jeder weitere Tag am Abschleppplatz schlägt sich unmittelbar nieder. Eine Woche Verwahrung kostet nach den neuen Sätzen insgesamt 446 Euro, nach den alten wären es 378 Euro gewesen. Wer sein Auto per Taxi abholen lässt, kann laut ÖAMTC auf Gesamtkosten von mehr als 400 Euro kommen – künftig sind knapp 500 Euro möglich. Da wird aus einem kurzen „Ich bin gleich wieder da“ schnell eine ziemlich teure Angelegenheit.

Abgeschleppt wird unter anderem, wenn ein Fahrzeug in zweiter Spur steht, auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist oder eine Straßenbahn- beziehungsweise Bushaltestelle blockiert. Auch vor Hauseinfahrten, in Taxizonen und auf Durchzugsstraßen wie dem Gürtel während geltender Halteverbote kann der Abschleppwagen anrücken. Die Stadt will damit den fließenden Verkehr nicht behindern lassen und Ladezonen freihalten.

Zusätzlich kann bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel eine Strafe von 100 Euro anfallen. Bei schweren Vergehen sind bis zu 726 Euro möglich.

Abholung in Simmering

Der Abschleppplatz der MA 48 befindet sich in der Jedletzbergerstraße 1, 1110 Wien. Erreichbar ist die Stelle telefonisch unter +43 1 760 43. Für die Abholung braucht man den Zulassungsschein und einen Lichtbildausweis.

Mit dem Auto führt die Anfahrt über die A4, Ausfahrt Simmeringer Haide. Wer öffentlich kommt, fährt mit der U3 bis Enkplatz und steigt dort in die Buslinie 76A um. Viel Zeit sollte man sich nicht lassen: Für jeden weiteren Tag fallen Verwahrkosten an.

Parkraumüberwachung meldet Behinderungen

Wer eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Gehweg oder eine missachtete Halte- und Parkverbotszone melden will, kann sich an die Parkraumüberwachung der Stadt Wien, MA 67, wenden. Die Telefonnummer lautet +43 1 4000-7400. Erreichbar ist die Stelle montags bis samstags von 6:30 bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:30 bis 22:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten informiert eine Tonbandansage; dann ist die Polizei zuständig. Die MA 67 kümmert sich außerdem um Strafzettel und Anzeigen, Überwachung, Abschleppungen sowie die Ermittlung der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers. Die Behörde kann also feststellen, wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger gelenkt hat – etwa bei Falschparken. Grundlage der Parkraumüberwachung sind Gesetze und Verordnungen.

Quellen: Stadt Wien, Rathauskorrespondenz vom 30. Oktober 2026, WienService und ÖAMTC.