In einem Geschäft in Wien-Wieden kam es am Samstag gegen 16:45 Uhr zu einem versuchten Diebstahl. Der 69-jährige Inhaber zählte gerade die Tageslosung, als zwei unbekannte Männer das Geschäft betraten.

Einer blieb im Eingangsbereich stehen, während der andere nach dem Bargeld griff. Der Geschäftsinhaber wollte den Diebstahl verhindern. Dabei kam es zu einer Rangelei – verletzt wurde der Mann körperlich nicht.

Geldbörse blieb am Tatort zurück

Die beiden Tatverdächtigen flüchteten anschließend mit Bargeld im dreistelligen Eurobereich. Der Inhaber verständigte umgehend die Polizei. Noch bevor die Beamten eintrafen, entdeckte er am Boden eine Geldbörse.

Nach Einschätzung der Polizei dürfte sie einem der Tatverdächtigen während der Rangelei aus der Kleidung gefallen sein. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zunächst erfolglos.

Weitere Ermittlungen führten wenige Stunden später zu einem 17-jährigen Österreicher. Er wurde aufgrund einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien an seiner Wohnadresse in Wien-Mariahilf vorläufig festgenommen. Die Geldbörse könnte dabei ein entscheidender Hinweis gewesen sein.

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Was die Kriminalstatistik erfasst

Der Fall fließt – sofern er angezeigt und an das Gericht übermittelt wird – in jene Statistik ein, mit der die Entwicklung der Kriminalität in Österreich dokumentiert wird. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) beruht auf dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) und strafrechtlichen Nebengesetzen. Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert.

Die PKS dient als Grundlage für strategische kriminalpolizeiliche Maßnahmen, für die vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung sowie für organisatorische Planungen und Entscheidungen. Bei der Bewertung der Kriminalitätsentwicklung werden Langzeitentwicklungen berücksichtigt; der Betrachtungszeitraum ist auf zehn Jahre festgelegt.

Wichtig ist der Blick auf die Grenzen der Zahlen: Die PKS ist eine Anzeigenstatistik. Erfasst werden Straftaten, die der Polizei angezeigt und an das Gericht übermittelt wurden. Das Dunkelfeld der Kriminalität bleibt außen vor, ebenso der Ausgang von Gerichtsverfahren.

Beeinflusst werden die Zahlen unter anderem durch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die Intensität polizeilicher Kontrollen und gesetzliche Änderungen. Auch die Struktur der PKS wird laufend angepasst – an Änderungen der Strafgesetzgebung, an aktuelle gesellschaftliche Phänomene und durch neue statistische Erfassungsparameter.

Berichte und Daten des Bundeskriminalamts

Auf der Informationsseite des Bundeskriminalamts werden Zahlen, Daten sowie umgesetzte und geplante kriminalpolizeiliche Maßnahmen bereitgestellt. Verfügbar sind unter anderem die Kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik 2025 sowie die Polizeilichen Kriminalstatistiken 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014 und 2013. Zur Ausgabe 2018 gehören auch englische Schlussfolgerungen und Tabellen.

Ebenfalls angeboten werden eine Präsentation zur Entwicklung der polizeilichen Anzeigen in Österreich, Materialien zu Kriminalprävention 2021 sowie Daten und Fakten zu vollendeten Morden an weiblichen Opfern 2021. Zusätzlich stehen Sicherheitsberichte der Bundesregierung und Lageberichte des Bundeskriminalamts zur Verfügung.

Die jährlich erscheinenden Sicherheitsberichte enthalten umfangreiche Detailzahlen. Ausgearbeitet und veröffentlicht werden sie gemeinsam vom Bundesministerium für Inneres (BMI) und vom Bundesministerium für Justiz (BMJ). Derzeit bestehen die Berichte aus vier Teilen und enthalten die Anzeigenstatistik des jeweiligen Berichtsjahres, die Verurteilungsstatistik sowie eine Darstellung wesentlicher kriminalpolitischer Entwicklungen.

Für Auskünfte und Detailfragen ist das Büro für Kriminalstatistik im Bundeskriminalamt unter kriminalstatistik@bmi.gv.at erreichbar. Die Informationsseite wurde zuletzt am 19. September 2025 aktualisiert.