Heute ist der 21.04.2026 und die Wiener Ringstraße wird zum Schauplatz einer einzigartigen Kampagne. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat eine Initiative ins Leben gerufen, die die Bevölkerung dazu animieren soll, Helme zu tragen. Die Kampagne wird von historischen Figuren wie Kaiser Franz Joseph, Kaiserin Elisabeth, dem Walzerkönig Johann Strauss und der Göttin der Weisheit, Pallas Athene, unterstützt. Ziel ist es, die Helmtragequote zu erhöhen und auf die bevorstehenden Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufmerksam zu machen.

Ab dem 1. Mai 2026 tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter festlegt. Diese Vorschrift gilt nur bis zum 14. Geburtstag für E-Bikes und bis zum 16. Geburtstag für E-Scooter. Das KFV hat die rechtlichen Aspekte des Helmtragens erläutert, einschließlich möglicher Strafen für Minderjährige, die ohne Helm unterwegs sind. Derzeit liegt die Helmtragequote bei Motorrädern bei fast 100 %, während sie bei E-Bikes nur 67 % und bei E-Scootern erschreckende 10 % beträgt.

Unfälle und Verletzungen: Ein alarmierendes Bild

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt, dass 74 % der E-Bike-Nutzenden und 52 % der E-Scooter-Nutzenden eine altersunabhängige Helmpflicht befürworten. Dies könnte eine wichtige Maßnahme sein, da 97 % der Verletzten bei E-Bike-Unfällen 14 Jahre oder älter sind und 82 % der Verletzten bei E-Scooter-Unfällen 16 Jahre oder älter. Das KFV schätzt, dass jährlich rund 1.000 schwere Kopfverletzungen durch das Tragen eines Helms verhindert werden könnten. Im Vorjahr wurden in Österreich 10.200 spitalsbehandelte Verletzte bei E-Scooter-Unfällen und 13.900 bei E-Bike-Unfällen registriert.

Dr. med. Rebana Scherzer warnt eindringlich vor den Gefahren von Schädel-Hirn-Verletzungen, die oft gravierende Folgen haben. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) berichtet, dass im Jahr 2024 jeder zehnte Wegunfall von Erwerbstätigen mit E-Bikes, E-Scootern oder Segways in Verbindung stand. Es ist daher ein dringender Appell an alle Erwachsenen, unabhängig von gesetzlichen Regelungen einen Helm zu tragen.

Neue Regeln und internationale Vergleiche

Ab dem 1. Oktober 2026 wird außerdem eine Helmpflicht für E-Mopeds mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h eingeführt. Diese Fahrzeuge dürfen dann nicht mehr die Radinfrastruktur nutzen, und das Mindestalter für das Lenken wird auf 15 Jahre angehoben. Aktuell geben 48 % der E-Moped-Nutzenden an, bereits schneller als 25 km/h zu fahren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Sicherheitsvorkehrungen.

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Studienautoren der TU München fordern in diesem Zusammenhang strengere Regeln für Leih-E-Scooter. Vorschläge beinhalten eine Reduzierung der Verfügbarkeit nachts und an Unfallhotspots, die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit ab einer bestimmten Uhrzeit sowie die Einführung von Reaktionstests im Ausleihprozess, um Alkoholfahrten zu verhindern. Eine Helmpflicht, wie sie bereits in Italien und Teilen Australiens besteht, wird ebenfalls als sinnvoll erachtet. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Die KFV-Kampagne und die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen bieten eine hervorragende Gelegenheit, das Bewusstsein für die Sicherheit im Straßenverkehr zu schärfen. Jeder kann einen Beitrag leisten, indem er stets einen Helm trägt und so nicht nur sich selbst, sondern auch andere schützt. Weitere Informationen zur Kampagne können auf der KFV-Website nachgelesen werden.