In der Breiten Gasse 15 in Wien-Neubau steht ein Gebäude, das in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist. Das sogenannte „Spekulationshaus“, ein ehemaliges Wohnhaus aus der Biedermeierzeit, wurde um 1800 errichtet und hat seither einen dramatischen Verfall erlebt. Schmutz, Unrat und sogar Tierplagen haben sich breitgemacht, was das einstige Schmuckstück der Gegend in einen traurigen Anblick verwandelt hat. Im März 2023 kam es dann zu einem markanten Protest: Aktivisten besetzten das Gebäude als Zeichen gegen die Mietpreiserhöhungen und die Gaskonferenz. Die Situation war angespannt und die Stadt war gefordert.

Aktuell stehen die Zeichen jedoch auf Veränderung. Die Baupolizei (MA 37) hat die Sanierung des Hauses im Rahmen einer „Ersatzvornahme“ bestätigt. Diese Maßnahmen umfassen die Instandsetzung der Fassade, die Reparatur der Firstkappen, die Entfernung von Plakatierungen sowie die Herstellung der Portale. Die Kosten für diese Arbeiten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt, der in der Vergangenheit seine Instandhaltungspflicht sträflich vernachlässigt hat. Interessanterweise wollte der Eigentümer das Gebäude abreißen lassen, doch seine entsprechenden Ansuchen wurden nicht bewilligt. Die neue Bauordnungsnovelle von 2023 hat die Hürden für den Abriss von Altbauten erheblich verschärft, was dem geschichtsträchtigen Haus vorerst das Überleben sichert.

Ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe

Die Sanierungsarbeiten stehen nicht nur für den Erhalt eines historischen Gebäudes, sondern werfen auch ein Licht auf die Rechte von Bauherren in Österreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in jüngsten Beschlüssen die Rechte des Bauherrn bei Ersatzvornahmen gestärkt. In zwei Fällen, die im Juni und September 2023 entschieden wurden, stellte sich heraus, dass Bauunternehmer zur Mangelbeseitigung verpflichtet sind, auch wenn sie die Kosten als unverhältnismäßig hoch erachten. Ein Bauherr kann die Mangelbeseitigung durch ein Drittunternehmen durchführen lassen und hat das Recht, die vollen Kosten von den Unternehmern zurückzufordern, selbst wenn diese später als zu hoch angesehen werden – das Risiko trägt der Unternehmer. Dies könnte in Zukunft auch für weitere Sanierungsprojekte von Bedeutung sein.

Bezirksvorsteher Markus Reiter von den Grünen äußert sich positiv zu den laufenden Sanierungsarbeiten in der Breiten Gasse 15. Er sieht diese als einen entscheidenden Schritt, um das geschichtsträchtige Gebäude zu erhalten und die Lebensqualität im Bezirk zu verbessern. Die Maßnahmen kommen nicht von ungefähr, sondern sind das Ergebnis eines „Problemhausgipfels“, bei dem verschiedene Akteure zusammengekommen sind, um Lösungen für solche Herausforderungen zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird, doch eines ist klar: Das „Spekulationshaus“ hat noch eine Chance auf eine neue Zukunft, und die Augen der Stadt sind darauf gerichtet.

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