Parkraumbewirtschaftung in Österreich: Rechte und Pflichten der Autofahrer
Ein ganz normaler Wocheneinkauf – das dachte sich auch Oskar, als er Ende Januar 2023 in einen Supermarkt in Wien-Liesing fuhr. Mit der Einkaufsliste in der Hand parkte er sein Auto auf dem dafür vorgesehenen Kundenparkplatz und machte sich auf den Weg in den Markt. Nach etwa eineinhalb Stunden, in denen er seine Besorgungen erledigte, kam er zurück zu seinem Fahrzeug. Doch in den folgenden Monaten sollte sich herausstellen, dass dieser Einkauf nicht ganz so problemlos verlief, wie erhofft.
Fünf Monate später, ganz plötzlich, fand Oskar einen Brief der Parkraumverwaltung in seinem Briefkasten. „94 Euro wegen Überschreitung der zulässigen Parkdauer“, las er und konnte es kaum fassen. Hatte er nicht alles richtig gemacht? Ein Warnschild zur Parkdauer hatte er im Januar jedenfalls nicht gesehen. Oskar stellte fest, dass er keinen Einfluss auf die Dauer seines Einkaufs hatte – Warteschlangen an der Kasse sind schließlich nicht unüblich, oder? Ein bisschen mehr Zeit für den Kunden wäre da vielleicht hilfreich gewesen.
Parkdauer und ihre Tücken
Die Parkraumverwaltung kam Oskar dann doch entgegen und erklärte, dass die zulässige Parkdauer am Standort deutlich sichtbar ausgeschildert sei. Diese Regelung ermögliche es, dass möglichst viele Kunden den Parkplatz nutzen können. Ein schlüssiger Ansatz, könnte man meinen. Allerdings wurde auch festgestellt, dass am besagten Tag keine weiteren Überschreitungen aufgrund von langen Warteschlangen vorlagen. Oskar konnte also nichts gegen die festgestellte Überschreitung seiner Parkzeit ausrichten. Zum Glück wurde die 94-Euro-Pönale aus Kulanz storniert. Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl zurück. Wird er den Parkplatz in Zukunft wieder nutzen?
In Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es immer wieder Diskussionen über Parkraumbewirtschaftung. Die Vertragsstrafen für Verstöße auf privaten Kundenparkplätzen liegen häufig zwischen 20 und 30 Euro – und damit höher als im öffentlichen Verkehrsraum. Diese Strafen sollen Autofahrer zur Einhaltung der Parkordnung erziehen. Doch was passiert, wenn man beim Einkaufen nur die Parkscheibe vergessen hat? Der ADAC empfiehlt, in solchen Fällen den Kassenbon vorzulegen, um die Strafe zu annullieren. Ein einfacher Tipp, der das Portemonnaie entlasten kann.
Rechtliche Aspekte der Parkraumbewirtschaftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass Kfz-Halter bei Verstößen gegen die Parkordnung auf privaten Kundenparkplätzen haften können, auch wenn sie ihre Fahrereigenschaft bestreiten. Das klingt erstmal kompliziert, bedeutet aber praktisch: Halter müssen darlegen, wer als Nutzer des Fahrzeugs in Betracht kam. Gerade bei Supermärkten, Krankenhäusern oder Baumärkten, die zunehmend mit privaten Parkraumbewirtschaftern kooperieren, kann es schnell teuer werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Bei einem Parkverstoß wird normalerweise der Fahrer zur Zahlung aufgefordert. Der Halter wird nur in Anspruch genommen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das kann schnell zu einem unangenehmen Hin und Her führen, wenn man nicht genau weiß, wo man steht. Und rechtliche Überprüfungen sind manchmal durchaus sinnvoll, gerade wenn die Forderungen unverhältnismäßig hoch erscheinen. Die Parkraumbewirtschafter müssen nicht zwingend vor Ort auf ein Falschparken hinweisen, aber sie sind im Verfahren in der Pflicht, nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich auf dem Parkplatz stand.
Für Autofahrer gibt es also einige Punkte zu beachten, um Forderungen zu vermeiden: Immer auf die Hinweisschilder achten, die Parkscheibe im Fahrzeug deponieren und den Kassenbon gut aufbewahren. Wenn eine Vertragsstrafe eintrifft, sollte man nicht zögern, sofort zu reagieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Schließlich kann es hier um viel Geld gehen. Der Gedanke an die 150 Euro für Abschleppkosten, die anfallen, wenn der Fahrer kein Kunde ist, ist allein schon abschreckend. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation rund um Parkraumbewirtschaftung in Österreich weiterentwickeln wird.
Neues Design, maximale Performance: Wie gefällt Ihnen unsere neue Website?
Unser neues Website-System (VeloCore) vereint mehrere zentrale Anforderungen moderner Nachrichtenportale: kurze Ladezeiten, hohe Datenschutzstandards und eine wartbare, redaktionell skalierbare Architektur. Die technische Umsetzung mit diesem Anspruch an Qualität und Zukunftssicherheit erfolgte durch Daniel Wom / VeloCore.
