In Wien-Simmering wurde ein 57-jähriger mutmaßlicher Mafioso zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dies geschah im Rahmen eines Prozesses, der unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfand. Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes in zwei Fällen sowie wegen Drogenhandels verurteilt. Die Taten, die ihm zur Last gelegt wurden, ereigneten sich im Jahr 2020 und beinhalteten unter anderem den Diebstahl von Drogen von Dealern. Der Angeklagte selbst bezeichnete die Vorfälle jedoch als „Betrug“ und nicht als Raub.
Im Verlauf des Prozesses, der in einem abgesperrten Gerichtssaal stattfand, wurden Besucher durchsucht, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der Verurteilte hat bereits in Frankreich und Belgien insgesamt 15 Jahre Haft verbüßt. Im Februar 2023 wurde er in Wien im Zweifel von Vorwürfen freigesprochen, die mit einer Entführung des Kavač-Clans in Verbindung standen. Der Richter bezeichnete die Schilderungen des Angeklagten als „unglaubwürdig“ und ein belgisches Urteil aus dem Jahr 2023 fand ebenfalls Berücksichtigung in der Entscheidung.
Details zu den Taten und dem Prozess
Die U-Haft des Angeklagten, die seit Juli 2025 andauert, wird auf die Haftstrafe angerechnet. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, und der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Er betonte, dass der Angeklagte nicht nur als einfacher Straßenverkäufer agierte, sondern auf der „mittleren Verteilungsebene“ im Drogenhandel tätig war. Zeugen, die bereits verurteilt worden waren, wurden per Video zugeschaltet, konnten jedoch keine neuen Erkenntnisse beisteuern. Ein Zeuge bestätigte jedoch die Verteidigungslinie des Angeklagten, dass es sich um Betrug und nicht um Raub gehandelt habe.
Unter den belastenden Beweisen befindet sich eine Vielzahl von Chats, die das Geschehen dokumentieren, darunter eine Anfrage des Angeklagten nach einer Waffe. Der Angeklagte äußerte, dass er um das Leben seiner Familie fürchte und daher keine Namen von Komplizen nennen wolle. Es wurde zudem davon ausgegangen, dass bei beiden Tathandlungen eine Waffe im Spiel war. Der Angeklagte gestand den Drogenhandel, insbesondere mit Cannabis, Kokain und Heroin, stellte jedoch die Menge der gehandelten Drogen in Frage und wurde vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, der bis ins Jahr 2017 zurückreichte.
Organisierte Kriminalität in Österreich
Die vorliegenden Informationen werfen ein Licht auf die Problematik der organisierten Kriminalität in Österreich. Laut der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) wird „Organisierte Kriminalität“ als planmäßige Begehung von Straftaten durch mehr als zwei Beteiligte definiert. Diese Aktivitäten sind oft in gewerbliche Strukturen eingebettet und umfassen verschiedene Deliktsbereiche, darunter Drogenhandel.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild zur Organisierten Kriminalität, das die Ergebnisse polizeilicher Aktivitäten dokumentiert und die Gefahren für Staat und Gesellschaft abbildet. Insbesondere die italienische organisierte Kriminalität ist in Deutschland aktiv und erstreckt sich auf Rauschgift-, Fälschungs-, Eigentums- und Wirtschaftskriminalität.
Mit einem richterlichen Urteil, das den Angeklagten für seine Rolle im Drogenhandel und Raub verurteilt, wird deutlich, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität auch in Österreich von großer Bedeutung ist. Der Fall bleibt ein Beispiel für die Herausforderungen, denen die Behörden gegenüberstehen, um solche kriminellen Strukturen zu zerschlagen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Bundeskriminalamt.