Heute ist der 2.06.2026 und in Gießen ist die Baustellenlage angespannt. In der Karl-Keller-Straße wird zurzeit fleißig Glasfaser verlegt. Zuerst war die Telekom am Werk, und nun hat sich TNG Stadtnetz dazugesellt – beide graben also fröhlich in der Erde herum. Das Problem? Die Baustelle der Telekom hat noch nicht einmal das Ende erreicht, da beginnt schon die nächste Baustelle von TNG. Das gesamte Karree zwischen der Dürrerstraße/Waldbrunnenweg und der Ludwig-Richter-Straße ist betroffen. Man fragt sich an dieser Stelle: Könnte man das nicht irgendwie besser organisieren?
Die Stadt Gießen hat versucht, Gespräche mit den beiden Unternehmen zu führen, um diese doppelte Bautätigkeit zu vermeiden. Doch die Antwort war wohl ein klares „Weiter so!“. Die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt sind begrenzt, was bedeutet, dass sie den doppelten Ausbau nicht verhindern kann. Ein Blick auf die bundesweite Situation zeigt, dass dieses Problem kein Einzelfall ist. In Deutschland gibt es keinen Gebietsschutz für Telekommunikationsnetze, was dazu führt, dass in vielen Städten mehrere Anbieter gleichzeitig aktiv sind. Das hat sowohl Vorzüge als auch Nachteile für die Anwohner, die nun die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Glasfaseranbietern haben.
Öffentliche Unterstützung und Regelungen
In solchen Situationen könnten Unternehmen eigentlich kooperieren oder bestehende Infrastrukturen gemeinsam nutzen. Ein Leitfaden der Bundesnetzagentur für die Verlegung von Glasfaserkabeln könnte hier helfen, um Synergien zu heben. Aber das bleibt oft Theorie. Der Staat hat zwar die Möglichkeit, durch öffentliche Fördergelder den Ausbau zu unterstützen, wo es nicht wirtschaftlich ist, doch die Realität sieht oft anders aus.
Öffentlich geförderte Netze müssen zugangsoffen gestaltet sein, was bedeutet, dass auch Dritte Zugang zur geförderten Infrastruktur erhalten müssen. In Gießen könnte das eine Lösung sein. Aber die Zugangsbedingungen und Preise in den Verträgen werden von der Bundesnetzagentur genau geprüft, um sicherzustellen, dass alles fair und transparent bleibt. Seit dem 01.12.2021 ist der offene Netzzugang sogar gesetzlich verankert – ein Schritt in die richtige Richtung, könnte man meinen.
Was steckt hinter dem Chaos?
Die Herausforderungen sind vielschichtig. Anfragen von Gemeinden und Landkreisen bezüglich Vectoring und Breitbandförderung landen regelmäßig auf dem Tisch der Bundesnetzagentur. Diese Behörde hat die Aufgabe, die Zugangsbedingungen zu prüfen und kann sogar eine bevorstehende Eintragung in die Vectoringliste untersagen, wenn staatliche Beihilfen genutzt werden sollen. Das klingt kompliziert und ist es wahrscheinlich auch.
Die AGVO, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, hat seit dem 01.07.2014 die Aufgabe, staatliche Beihilfen unter bestimmten Bedingungen von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht freizustellen. Es bleibt also viel zu tun, um die Infrastruktur in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. In Gießen wird man sich wohl noch eine Weile mit den Baustellen anfreunden müssen, es sei denn, es finden sich schnell Lösungen, um die doppelte Bautätigkeit zu reduzieren. Die Informationen zum Stand des Breitbandausbaus in Gießen sind auf der Webseite der Stadt zu finden – ein Blick darauf lohnt sich!
