Im Rhein-Erft-Kreis hat sich kürzlich etwas Entscheidendes für die heimische Tierwelt getan. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang untersagt. Ab sofort gilt diese Regelung für alle privaten und gewerblichen Flächen im gesamten Kreisgebiet. Der Grund? Ein großes Anliegen: Der Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Wildtieren. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Reaktion auf den Rückgang der Igelpopulation, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Verletzungen durch automatisierte Rasenmäher, die trotz ihrer Sensoren die Tiere nicht zuverlässig erkennen können.

Besonders der Europäische Igel ist in den letzten Jahren stark gefährdet. Nachts sind diese kleinen, stacheligen Gesellen aktiv auf der Suche nach Nahrung, was sie in große Gefahr bringt, wenn Mähroboter ihre Arbeit verrichten. Die neue Regelung des Rhein-Erft-Kreises zielt darauf ab, diese Tiere zu schützen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Es gibt jedoch einen Lichtblick: In Ausnahmefällen können Grundstückseigentümer Anträge stellen, um nachzuweisen, dass keine Gefährdung von Tieren vorliegt. Das ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für alle, die auf Mähroboter nicht verzichten möchten.

Ein Vorbild für andere Regionen

Die Diskussion über den Schutz der Igel ist nicht auf den Rhein-Erft-Kreis beschränkt. Auch in Bayern wird darüber debattiert. Mia Goller, eine Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag, hat sich klar für sichere Nächte für Igel ausgesprochen. Sie fordert, dass Mährobotern in Privatgärten von Einbruch der Dämmerung bis Sonnenaufgang der Betrieb untersagt werden soll, es sei denn, es gibt spezielle Schutzmaßnahmen wie automatische Igel-Erkennung. In vielen Kommunen in Deutschland gibt es bereits klare Regeln, die den Einsatz von Mährobotern regeln, und die Grünen-Landtagsfraktion setzt sich aktiv für eine Begrenzung der Einsatzzeiten ein.

Unterdessen hat der CSU-Abgeordnete Leo Dietz die dokumentierten Fälle verletzter Igel anerkannt, warnt aber vor hastigen Gesetzgebungen. Er verweist auf die Verantwortung des Bundes für Tierschutzgesetze und betont, dass es bereits Technologien gibt, die bei Mährobotern eingesetzt werden könnten. Die Freien Wähler und die AfD hingegen kritisieren die Grünen und sprechen von einem Überwachungs- und Verbotsmodus. Die SPD unterstützt hingegen die Grünen und nennt verschiedene Ursachen für den Rückgang der Igelpopulation, darunter den nächtlichen Einsatz von Mährobotern.

Die Gefahren durch Mähroboter

Die Gefahren durch Mähroboter sind nicht zu unterschätzen. Am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung wird dokumentiert, dass die Zahl der Schnittverletzungen bei Igeln, verursacht durch automatisierte Rasenmäher, stark ansteigt. Die Igelstationen sind mit der Vielzahl an Verletzungen überfordert, und die Zahl der Fälle hat seit diesem Frühjahr um 30 bis 50 Prozent zugenommen. Das liegt vor allem an den steigenden Verkaufszahlen von Mährobotern, die jährlich um 12 Prozent zunehmen. Wissenschaftliche Studien zeigen deutlich, dass Mähroboter kleine Tiere wie Igel nicht erkennen können, was oft zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führt.

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Die Igel suchen nachts nach Nahrung und reagieren auf Gefahr, indem sie sich zusammenrollen und abwarten. Diese Verhaltensweise macht sie besonders verletzlich. Wenn Verletzungen unbehandelt bleiben, können sie zu schweren Entzündungen führen. Die Bestände des Igels sind alarmierend rückläufig; so wurde der Igel 2020 auf die Vorwarnliste der Bundesdeutschen Roten Liste gesetzt. Es gibt zwar technische Lösungen in Arbeit, um Mähroboter sicherer zu machen, aber diese sind noch nicht marktreif. Der Handlungsbedarf ist also dringend, und sowohl die Politik als auch die Gesellschaft sind gefragt, um das Überleben dieser Tierart zu sichern.

Die „Igel-Initiative BRD“, die im Mai 2023 ins Leben gerufen wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, die Problematik in der Politik und der Gesellschaft zu kommunizieren und Aufklärungsarbeit zu leisten. Es bleibt zu hoffen, dass der Rhein-Erft-Kreis mit seiner neuen Verfügung nicht nur ein Zeichen setzt, sondern auch andere Regionen dazu inspiriert, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.