Heute ist der 26.09.2026 und die Vorfreude auf die Weihnachtszeit beginnt schon jetzt – zumindest für die Mindestpensionisten der Voestalpine in Bruck-Mürzzuschlag. Wie in den vergangenen Jahren wird auch heuer eine Weihnachtsunterstützung ausgeschüttet. Ein Lichtblick für viele, die mit einer kleinen Rente auskommen müssen!

Die Auszahlung findet am 1. und 2. Oktober von 8 bis 12 Uhr statt. Wo? Im alten „Portierhaus“ in der Mariazeller Straße, direkt gegenüber der „Haltestelle Niki“. Wer also zu den Anspruchsberechtigten zählt, sollte sich den Termin unbedingt freihalten. Anspruch auf diese Unterstützung haben Witwen, die von der Pensionsversicherungsanstalt nicht mehr als 1.308,39 Euro beziehen und Alleinerhalter sind. Eine wichtige Info: Pensionisten, die Pflegegeld beziehen, gehen leider leer aus. Damit die Auszahlung auch reibungslos verläuft, muss der letzte Abschnitt der Pensionsversicherung vorgelegt werden.

Was ist mit dem Pflegegeld?

Das Thema Pflegegeld ist in diesem Kontext ebenfalls von Bedeutung. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist nicht für die Pflegepersonen selbst gedacht. Die Verwendung des Geldes ist zwar frei, muss jedoch unbedingt für pflegerische Zwecke genutzt werden. Bei den monatlichen Beträgen orientiert sich alles am Pflegegrad – und die Staffelung ist durchaus bemerkenswert: Pflegegrad 2 bringt 347 Euro, Pflegegrad 3 gleich 599 Euro, und so weiter bis hin zu 990 Euro für Pflegegrad 5.

Ein Punkt, der oft missverstanden wird: Pflegegeld ist kein Taschengeld. Wer es für nicht-pflegerische Zwecke verwendet, könnte damit in Schwierigkeiten geraten. Es kann jedoch für viele nützliche Dinge eingesetzt werden, wie zum Beispiel Aufwandsentschädigungen an die Pflegeperson oder für ambulante Pflegedienste. Auch für Pflegehilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten kann das Geld verwendet werden. Die Entscheidung über die Verwendung liegt immer beim Pflegebedürftigen selbst, was eine gewisse Freiheit und Verantwortung mit sich bringt.

Wichtige Informationen zur Auszahlung

Für viele Pflegebedürftige in Österreich ist es essenziell, dass sie selbst entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen. Voraussetzung für die Auszahlung von Pflegegeld ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Pflege gesichert ist. Und ein kleiner Hinweis am Rande: Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

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Die Pflegebedürftigen haben zudem das Recht, das Pflegegeld für ihre eigenen Bedürfnisse zu verwenden – sei es für Unterstützung bei der Haushaltsführung oder für Fahrdienste. Wer also in einer solchen Situation steckt, sollte das Pflegegeld nicht als selbstverständlich ansehen. Es kann viel dazu beitragen, den Alltag etwas leichter zu machen.

In Bruck-Mürzzuschlag tut sich also einiges für die, die auf Unterstützung angewiesen sind. Ob Weihnachtsunterstützung oder Pflegegeld – es sind wichtige Hilfen, die vielen ein Stück Lebensqualität zurückgeben. Und darauf können wir alle ein bisschen stolz sein.