Gänserndorf. Wer bei den regelmäßigen Schwerpunktkontrollen im Bezirk an eine schnelle Verkehrskontrolle denkt, liegt daneben. Scooter, Mopeds, Autos und andere Fahrzeuge werden gründlich überprüft. Ein Kontrolltermin pro Monat ist vorgeschrieben, der Ort wechselt. Meist sind drei Streifen und ein stationärer Kontrollpunkt von 15 bis 21 Uhr im Einsatz, der Kontrollradius beträgt rund zehn Kilometer.

Die Bilanz fällt laut Chefinspektor Karl Löffler selten knapp aus: An den verschiedenen Kontrollorten gibt es kaum weniger als 100 Anzeigen. Die Aktionen sollen nicht nur Verstöße aufdecken, sondern auch gefährliche Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen und Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Nach einer Kontrolle in Hohenau trugen laut Polizei deutlich mehr Rollerfahrer Helme.

47 statt erlaubter 25 km/h

Für E-Scooter gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ein neuer Rolltester macht die Messung direkt vor Ort möglich, vorgesehen ist dafür ein Mindestgewicht von 75 Kilogramm. Bei zwei Burschen im Alter von 12 und 13 Jahren fehlten an den Scootern unter anderem Blinker und teilweise vorgeschriebene Rückstrahler. Einer der Roller schaffte 47 statt 25 km/h.

Der 12-Jährige durfte wegen fehlender Strafmündigkeit nicht weiterfahren. Er musste den Scooter nach Hause schieben, die Anzeige erging an seinen Vater. Die Polizei warnt, dass viele Scooter schneller als 25 km/h unterwegs sind und immer jüngere Kinder damit fahren. 12- und 13-Jährige erreichen demnach teilweise bis zu 50 km/h – mitunter sogar zu zweit auf einem Scooter.

Wie schnell aus dem Spaß bitterer Ernst werden kann, zeigte ein Unfall nahe Schloss Hof: Zwei Jugendliche stürzten mit einem Scooter, einer erlitt eine Hirnblutung und war zeitweise in Lebensgefahr. Die Rettung wurde erst nach etwa zwei Stunden verständigt. Feuerwehrkommandant Martin Schreiner berichtet außerdem rund um das Jugendzentrum in Lassee von schnell fahrenden Scootern und Kurvenschneiden. Im Vorjahr kam es dort unter anderem zu einem Schädelbasisbruch.

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Getunt, zu laut? Nicht unbedingt

Ein 13-Jähriger erklärte bei einer Kontrolle, er habe den Scooter gemeinsam mit seinem Vater getunt. Das Fahrzeug sollte rund 50 km/h erreichen, gemessen wurden 40 km/h. Für den Straßenverkehr war das Modell nicht zugelassen. Weiterfahren durfte der Bub damit nicht, sein Vater erhielt eine Anzeige. Die Polizei stellt klar: Solche Fahrzeuge dürfen auf Privatgrund genutzt werden, nicht aber auf öffentlichen Straßen.

Auch bei Mopeds ging es auf den Prüfstand. Ein Moped mit rotem Kennzeichen erreichte 76 km/h – auf der Straße entspricht das laut Artikel ungefähr 60 km/h. Ab 76 km/h wird das Kennzeichen abgenommen. Ein weiterer junger Lenker wurde mit 86 km/h auf der Rolle gemessen. Sein Moped hatte starke technische Mängel, darunter erheblichen Ölverlust. In beiden Fällen wurden die Kennzeichen abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Bei einem getunten Auto fanden die Beamten mangelhafte Befestigungen, einen gebrochenen Scheinwerfer, herunterhängende Kabel, Ölverlust und nicht eingetragene Veränderungen. Die Lärmmessung lag bei diesem Fahrzeug allerdings im erlaubten Bereich. Kontrolliert wird bei den Schwerpunktaktionen das gesamte Fahrzeug, nicht bloß der ursprüngliche Anlass.

Das gilt auch für die Ladung. Überladene Fahrzeuge werden angehalten. Bei einer Gewichtskontrolle in Obersiebenbrunn war das Gesamtgewicht zu hoch; ein weiteres Fahrzeug musste kommen, damit die Ladung umverteilt werden konnte.

Kontrollen im ganzen Bezirk

Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf unterstützt die Aktionen regelmäßig. Teilweise sind zwei Juristen und eine Pool-Ärztin vor Ort, zusätzlich hilft ein Fahrzeugtechnik-Experte mit HTL-Ausbildung. Kontrolliert wird im gesamten Bezirk, unter anderem in Deutsch-Wagram, Gänserndorf, Zistersdorf und Hohenau.

Die Zahl der Anzeigen ist laut Polizei an den verschiedenen Kontrollorten ähnlich und liegt selten unter 100. Für die Einsätze melden sich regelmäßig freiwillige Polizeikräfte, darunter viele jüngere Kollegen. Ihr Ziel: gefährliche Fahrzeuge vor schweren Unfällen aus dem Verkehr ziehen.

Neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich verschärfte Sicherheitsvorgaben für E-Scooter und E-Bikes. E-Scooter werden rechtlich als Fahrzeuge eingestuft, für die Fahrenden gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Radfahrende. Gemeint sind einspurige, sitzlose Fahrzeuge mit Akku-Elektromotor, die optisch muskelbetriebenen Klein- oder Minirollern ähneln.

Maßgeblich ist die Herstellerangabe zur Höchstleistung, die maximal 600 Watt betragen darf. Zusätzlich gelten eine Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren, eine verpflichtende Klingel und Blinker an den Lenkerenden sowie eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Personen oder Güter dürfen nicht mitgenommen werden, ausgenommen kleine Rollertaschen.

Eine weitere Änderung betrifft E-Mopeds, die höchstens 25 km/h schnell sind und eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben. Sie wurden bisher als Fahrräder eingestuft, gelten nun aber rechtlich als Kraftfahrzeuge. Ab 1. Oktober gelten für sie die Kraftfahrzeugregeln: Radwege und Radfahrstreifen sind tabu, ebenso das Fahren gegen die Einbahn. E-Mopeds dürfen ausschließlich die Fahrbahn benützen; außerdem gelten Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.

Auch die Helmpflicht für Elektrofahrräder wurde ausgeweitet. Sie gilt nun für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre statt bisher nur bis 12 Jahre. Die allgemeinen Fahrradregeln bleiben für E-Bikes weiterhin gültig.

Quelle: MeinBezirk.at
Rechtlicher Kontext: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur