Die dritten Klassen der Volksschule Bad Goisern sind zu ihren Bäumen zurückgekehrt. Entlang des Pötschenbaches schauten die Schülerinnen und Schüler nach jenen Setzlingen, die sie im Vorjahr gepflanzt hatten. Viele waren gut angewachsen. Andere hatte der trockene, heiße Sommer stark geschädigt, manche waren abgestorben.

Die Kinder haben für drei Jahre die Patenschaft übernommen und können damit verfolgen, wie sich ihre Bäume entwickeln. Trotz der Ausfälle war die Freude über das Ergebnis groß. Ein bisschen ernüchternd ist es natürlich schon, wenn ein Bäumchen nicht durchkommt – aber genau das gehört draußen offenbar dazu.

Schutzwald braucht Zeit

Ins Leben gerufen wurde das Projekt 2025 von KLAR! Inneres Salzkammergut, dem Schutzwaldzentrum sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung. Es soll Kindern näherbringen, warum Schutzwälder wichtig sind und welche Gefahren von der Natur ausgehen können.

„Aufbau und Pflege eines stabilen Schutzwaldes brauchen Zeit und Geduld“, erklärte KLAR!-Managerin Alexandra Mayr. Ausfälle gehörten zur Realität der Schutzwaldbewirtschaftung. Ein einzelner trockener Sommer kann dabei sichtbar Spuren hinterlassen.

Beim aktuellen Besuch erhielten die Klassen außerdem Einblicke in den Gefahrenzonenplan. Die Kinder lernten die verschiedenen Gefahrenzonen und deren Bedeutung für Menschen und Siedlungsräume kennen. Das Schutzwaldzentrum machte deutlich: Wildbäche und Lawinen lassen sich nicht immer verhindern. Umso wichtiger sind vorausschauende Planung, geeignete Schutzmaßnahmen und ein stabiler Schutzwald.

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Was ein Gefahrenzonenplan zeigt

Die Gefahrenzonenplanung stellt Naturgefahren nach geltender Rechtslage dar und bewertet sie. Zentrale Grundlage ist das österreichische Forstgesetz 1975 in der geltenden Fassung. Die Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt und aktualisiert die gesetzlich vorgeschriebenen Pläne nach dem Stand der Technik. Sie sollen Gefahren und Risiken gemäß gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sichtbar machen.

Neben Wildbach- und Lawinengefahren können auch Steinschlag und Rutschungen ausgewiesen werden. Die Pläne sind eine Grundlage für Schutzmaßnahmen und werden für alle österreichischen Gemeinden erstellt, in deren Gebiet Wildbach-, Lawinen- oder Erosionsgebiete liegen. Es handelt sich um flächenhafte Gutachten über Gefährdungen – wichtig für Raumplanung und Flächenwidmung, Bauplanung und Bauverfahren sowie das Sicherheitswesen.

Hochwasserereignisse wie jene des Jahres 2002 haben gezeigt, wie entscheidend es ist, gefährdete Gebiete in der Raumordnung zu berücksichtigen. Seit fast 30 Jahren werden Gefahrenzonenpläne auf Grundlage des § 11 Forstgesetz 1975 erstellt und den Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Innerhalb des „raumrelevanten Bereichs“ werden nach Erhebungen in den Einzugsgebieten und der Auswertung früherer Ereignisse die Gefährdungen durch Wildbäche und Lawinen dargestellt. Die Gefährdungsintensität wird parzellenscharf in rote und gelbe Gefahrenzonen eingeteilt.

Rot, gelb – und weitere Hinweise

Rote Gefahrenzonen umfassen Flächen, in denen eine ständige Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen erwarteter Schäden oder der Häufigkeit der Gefährdung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Für neue Gebäude gilt dort ein absolutes Bauverbot. Ausnahmen sind nur bei der Modernisierung bestehender Gebäude möglich, wenn dadurch die Sicherheit erhöht wird. Dafür muss über die zuständige Gebietsbauleitung ein Antrag auf Ausnahme von den Folgen eines Hinderungsgrundes an die zuständige Abteilung des Bundesministeriums gestellt werden.

Gelbe Gefahrenzonen sind sonstige durch Wildbäche oder Lawinen gefährdete Flächen, deren ständige Nutzung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke beeinträchtigt ist. Eine Bebauung ist möglich, sofern die im Bauverfahren vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden. Festgelegt werden diese Auflagen in einem Einzelgutachten der zuständigen Gebietsbauleitung.

Darüber hinaus gibt es blaue Vorbehaltsbereiche, die für künftige Schutzmaßnahmen freigehalten werden sollen. Braune Hinweisbereiche weisen auf andere Naturgefahren hin, etwa Steinschlag oder Rutschungen. Violette Hinweisbereiche können beispielsweise notwendige Überflutungsräume kennzeichnen.

Gefahrenzonenpläne bleiben nicht automatisch für alle Zeiten unverändert. Sie müssen angepasst werden, wenn sich die Grundlagen oder deren Bewertung ändern – etwa nach Veränderungen in den Einzugsgebieten durch Schutz- oder Verbauungsmaßnahmen oder wenn sich die Kriterien zur Beurteilung von Gefahrenmechanismen ändern.

Planung für den Ernstfall

Nach den rechtlichen Vorgaben müssen Gefahrenzonenpläne zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 als Grundlage für Planungen zu Wildbach- und Lawinengefahren geeignet sein. Das betrifft insbesondere Raumplanung, Bauwesen und Katastrophenschutz.

Im Katastrophenschutz geht es dabei nicht nur um Papier und Parzellen: Die Planungen können Evakuierungen, Verkehrsbeschränkungen und sonstige Maßnahmen zum Schutz vor Wildbach- und Lawinengefahren umfassen. Am Pötschenbach haben die Bad Goiserer Kinder an diesem Tag jedenfalls gesehen, dass zwischen einem kleinen Baum, einem Schutzwald und solchen Plänen ein direkter Zusammenhang besteht.