In Feldkirchen gibt es mal wieder Aufregung um eine geplante SB-Bäckerei in der Kirchenstraße. Der Bauantrag wurde nun schon zum zweiten Mal abgelehnt! Und das, obwohl der Betreiber ordentlich an seinem Raumkonzept geschraubt hat. Im ersten Anlauf waren noch 20 Sitzplätze auf 30 Quadratmetern vorgesehen, was auch gleich fünf Stellplätze nach sich zog. Doch der Betreiber konnte nur vier Stellplätze nachweisen, was nicht ausreichte. Das hat sich jetzt zwar ein wenig geändert, aber nicht genug, um den Gemeinderat zu überzeugen.

Im neuen Antrag soll es jetzt nur noch sechs Tische mit jeweils vier Stühlen geben, eine Büfettinsel und Selbstbedienungsregale. Der Betreiber ist optimistisch und geht von einem Gastraum von 20 Quadratmetern aus, was seiner Meinung nach nur zwei Stellplätze für die Gäste und zwei für den Laden bedeutet – also insgesamt vier Stellplätze. Doch der Gemeinderat sieht das anders. Sie bestehen auf fünf Stellplätzen, basierend auf einer Fläche von mindestens 36 Quadratmetern für die sechs Tische. Ein klarer Fall von „Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht“ – in diesem Fall, was die Stellplatzanforderungen angeht.

Parkplatzchaos und Abstimmungsergebnisse

Ein weiteres Problem ist die unklare Zuordnung der Parkplätze. Das ist schon im Februar aufgefallen und bleibt bis heute ein Streitthema. Der Gemeinderat fordert eine eindeutige Zuordnung der Parkplätze, um die Situation zu klären. Am Ende wurde der Antrag mit 1:14 Stimmen abgelehnt. Ein deutliches Zeichen, dass hier noch einiges im Argen liegt.

Die Vorgaben für Stellplätze sind in Deutschland und auch in Österreich nicht gerade einfach zu durchblicken. Gemeinden können beispielsweise festlegen, wie viele Stellplätze bei Neubauten oder Nutzungsänderungen erforderlich sind. Und das betrifft nicht nur Autos, sondern auch Stellplätze für Menschen mit Behinderungen. In vielen Fällen müssen die Stellplatzanforderungen sogar bei nachträglichem Ausbau von Dach- oder Kellergeschossen nicht erhöht werden. Es gibt also viele Ausnahmen und Regelungen, die vielleicht auch in diesem Fall eine Rolle spielen könnten.

Bauvorlagen und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein wenig kompliziert wird es auch, wenn man sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ansieht. Eine Änderung der Hessischen Bauordnung, die am 9. Oktober 2025 in Kraft trat, könnte vielleicht einen Einfluss auf solche Anträge haben. Es wurden neue Vordrucke eingeführt und bestehende aktualisiert – aber das betrifft vor allem Hessen. In Feldkirchen muss man sich an die lokalen Vorgaben halten, die nicht immer leicht zu interpretieren sind.

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Abschließend bleibt zu sagen, dass die Situation um die SB-Bäckerei in Feldkirchen alles andere als einfach ist. Die Anforderungen an Stellplätze und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben sorgen für viel Verwirrung und unterschiedliche Meinungen. Bleibt abzuwarten, ob der Betreiber einen weiteren Versuch starten wird oder ob er seine Pläne vorerst auf Eis legen muss. Es scheint, als ob die Bäckerei noch einige Hürden überwinden muss, bevor sie in Feldkirchen ihre Türen öffnen kann.